Beiträge von monklawe

    Hallo,


    also dringend mal zum Jugendamt gehen und das mit dem Unterhalt klären ... er kann ja nicht einfach nicht zahlen wollen ... dann kommt es zur Klage ... wenn er nicht zahlen kann, dann hilft dir das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ... desweiteren können die Dir auch in Bezug auf Umgangsrecht weiterhelfen.


    Das Jobcenter übernimmt erstmal kurzfristig die Kosten der derzeitigen Wohnung, wird Dich aber sicher dazu auffordern, dass Du Dir eine kleinere und günstigere Wohnung suchst ... ich glaube aber so ein halbes Jahr oder so können Dir die Zeit geben. Des Weiteren können sie dich auch unterstützen bei Kautionszahlungen, Umzugskosten, Renovierungskosten ... - frage beim jobCenter nach ... wenn ihr jetzt getrennt seit, dann zählst Du als Alleinerziehend und somit steht dir auch mehr zu ...


    Bei all dem Stress wünsche ich Dir viel Kraft und Glück mit den Behörden ...

    hallo,


    vielleicht kann mir einer von euch hier helfen, bin über jeden Ratschlag dankbar. Also wir haben von unserem Vermieter unser Betriebskostenabrechnung bekommen - wir müssen wahnsinnige 579,64€ nachzahlen. Dieses haben wir beim JobCenter eingereicht mit der Bitte um Kostenübernahme. (wir sind eine 4-köpfige Familie, bewohnen eine 3-Raumwohung 57m² mit 414,-€ warmmiete). Bisher wurden vergangene Betriebskostennachzahlungen komplett übernommen.
    Nun haben wir vom Jobcenter ein Schreiben bekommen ... in dem folgendes steht:


    Ihrem Antrag auf Übernahme d. Bettriebskostennachzhalung wurde teilweise in Höhe von 236,18€ stattgegeben. Der nachzahlungsbetrag ergibt sich teilweise aus den Kosten für die Warmwasseraufbereitung. Da Warmwasserkosten bereits in der Regelleistung enthalten sind, können diese bei der Prüfung auf Übernahme der Abrechnung nichtberücksichtigt werden. In Ihrem Fall ergibt sich somit nur ein teilweiser berücksichtigungsfähiger Nachzahlungsbetrag.


    Demnach sollen wir nun die 343,46€ alleine bezahlen. Ist das Rechtens???? Also laut unserer Auflistung aus der Betriebskostenabrechnung ergibt sich, Warmwasserkosten - 30% Grundkosten - 42,85€ und 70% Verbrauchskosten - 300,61€ - aber können mir die denn wirklich all die Warmwasserkosten von der Nachzahlung abziehen ... das haben die ja noch nie gemacht bei mir und auch in den Jahren davor hatte ich Warmwasserkosten ... ist ja logisch, hat wohl jeder. Außerdem kenne ich hier Leute aus dem Haus, die bekommen alles erstattet und auch die haben Warmwasserkosten ... wo ist denn nun bei mir das Problem.
    Würde gerne einen Widerspruch schreiben ... weiß nur leider überhaupt nicht, was ich da nun schreiben kann.


    Bitte ganz lieb um eure Hilf, vielen Dank voraus!!!!!!!!

    Hallo, hoffe dass ich hier vielleicht tipps bekommen könnte. Wir (Familie = Mann, Frau und zwei Kinder 5Jahre und 5 Monate) wohnen derzeit in einer 3-Zimmer-Wohung mit 55 m² - eigentlich könnte man auch 2,5 Zimmer Wohnung sagen. Wir haben überlegt, eine größere Wohnung zu mieten, wir sind beide im Hartz IV momentan. Nun hatten wir uns eine schöne 4-Zimmer-Wohnung angeschaut, die uns sehr gefallen hatte. Allerdings hat diese ca. 105 m² und kosten 480,-€ kalt zzgl. 200,-€ Nebenkosten. Laut Hartz IV stehen uns 90 m² zu und bei unserem Mietspiegel hier ca. 418,50€ kalt und 200,-€ Nebenkosten. Nun unsere Frage. Kann uns das JobCenter den Umzug ablehnen in diese Wohnung? Das das JobCenter nicht die volle Miete übernimmt ist uns klar ... aber die Wohnung hat uns so sehr gefallen, dass wir die Differenz selber zahlen würden. Was würde uns das JobCenter zahlen ... den Höchstsatz ... also die 418,50 Kaltmiete + 200 Nebenkosten oder können die auch noch weniger zahlen? Oder können die auch wirklich sagen, wir dürfen nicht umziehen? Wie sieht es dann mit der Kaution aus? In der jetzigen Wohnung mussten wir keine zahlen. Würde mich freuen, wenn ich Antworten bekommen würde.Danke vorab