Beiträge von albadira

    Hallo Klaus,


    und wie froh ich bin!! 3 Monate ohne Arbeit und Gewissheit können schon sehr lang sein!
    Der größte Schritt ist getan und das tut verdammt gut - auch wenn es weniger gut tut, daß ich von meinen ersten Gehältern nicht viel sehen werde...
    Aber du hast so Recht! Ich mag dein Motto!


    Gruß, albadira

    ...ach so, die Schuldenrückzahlungen sind übrigens nicht über mein Konto gelaufen!!


    Nach der aufgezeigten Berechnung kann man aber stark von Hilfsbedürftigkeit in den letzten Monaten ausgehen, da
    0€ minus 351€ minus Unterkunftskosten = großer Bedarf!


    ...don't like this system...


    Gruß, albadira

    Hallo Klaus,


    ...herrjeh...
    gut, dann wird es nun einen Mietvertrag geben. Alles griffbereit im Internet - wie praktisch!


    Die Sache ist bloß, ich bin ja gar nicht mehr arbeitslos und in deren Augen sicherlich jetzt nicht mehr hilfsbedürftig - trotzdem hat sich die werte Dame bei mir gemeldet und wollte die vorangegangenen Monate meiner Arbeitslosigkeit nochmal aufrollen.


    Ich bin ja wirklich gespannt, was kommen wird. Aber Chancen stehen wohl nicht so gut!?! Habe zumindest noch nie gehört, daß das Amt rückwirkend Leistungen geltend macht!?!


    Aber du hast mich wieder ein großes Stück weiter gebracht - ich danke dir!!!


    Gruß, albadira

    Hallo Klaus,


    vielen Dank nochmal für deine hilfreichen Informationen!!


    Meine Eltern wollen nun ein Schreiben aufsetzen, in dem sie der ARGE darlegen, daß ich von meinem zukünftigen Einkommen für jeden Monat 250€ zurückzuzahlen habe (Wohnkostenbeteiligung, Verpflegung etc.). Damit die sehen, daß ich in der Tat in der Schuld meiner Eltern stehe und nicht wie die annehmen, vom Geld meiner Eltern lebe.


    Sind diese Angaben vor der ARGE nicht eher nachteilig, da ja kein Mietvertrag vorhanden? Muß überhaupt ein Mietvertrag vorhanden sein? Das dürfte für die Ermittlung von Hilfsbedürftigkeit doch keine Rolle spielen, oder!?


    Zudem soll die ARGE eine Auflistung meiner Rücklastschriften erhalten, die nach Mahnung ebenfalls von meinen Eltern verauslagt wurden und von mir zurückzuzahlen sind. Hälst du das für sinnvoll?? Nicht daß die ARGE dann wieder mit den Argumenten kommt, meine Eltern unterstützten mich doch!?!


    Ich möchte so gern meine Eltern entlasten und auf Nummer sicher gehen. keine Angaben machen bzw. weglassen, die die ARGE wieder zum Hinterfragen anregt!


    Schon wieder so viele Fragen....


    Vielen Danke nochmal für die Ratschläge.


    Gruß, albadira

    Hallo Klaus,


    vielen Dank für deine Antwort!!


    Du hast Recht, eine Schuldnerberatung ist jetzt auf jeden Fall der richtige Schritt.
    Aber noch eine Frage: Wie sieht es aus mit den Angaben über das Haus meiner Eltern?


    Wenn die ARGE eine Auflistung der Heizkosten etc. haben möchte, kann ich das verstehen. Es ist ja schließlich ein Kostenfaktor, für den ich aufkommen müßte (werde ich auch nachzahlen),
    ....aber wie hoch die evtl. Schuldbelastung durch das Haus ist, ist doch auch eine Information, die für die ARGE nicht entscheidend sein sollte, oder!?!


    Danke und Gruß
    albadira

    Hallo,


    ich habe ähnliches Problem und hoffe immernoch auf ein gutes Ende:


    Ich bin 27 Jahre und nach einem Auslandsaufenthalt nun wieder im Hause meiner Eltern untegekommen.
    Kurz vor meiner Reise ins Ausland habe ich für ca. 2 Monate Arbeitslosengeld I erhalten (habe zu dem Zeitpunkt ebenfalls bei meinen Eltern gewohnt).
    Nun, nach meiner Rückkehr nach Deutschland wurde erst mein Antrag auf ALG I und dann der Antrag auf ALG II abgelehnt mit der Begründung, meine Eltern seien für mich zuständig und würden mich schon nicht verhungern lassen.
    Alternative: meine Eltern müßten ihr gesamtes Vermögen aufsplitten. Das sehe ich nicht ein und meine Eltern schon gar nicht. Es kann doch nicht sein, daß meine die Eltern - unabhängig vom Alter ihrer Kinder IMMER versorgungspflichtig bleiben!?!
    Mir wurde bei der ARGE gesagt: "Doch, auch wenn Sie 40 sind und bei Ihren Eltern leben - Ihre Eltern müssen Sie unterstützen!"
    Ich kann das nicht glauben!!
    Ich bin absolut verzweifelt, weil ich mich seit Monaten in den Keller wirtschafte. Meine Krankenversicherung hat mir den Versicherungsschutz entzogen, weil ich die Beiträge nicht zahlen konnte (DA ARBEITSSUCHEND und OHNE UNTERSTÜTZUNG). Meine Kontobewegungen bestehen lediglich aus Rückbuchungen laufender Kosten, die ich ebenfallls nicht begleichen konnte.


    Nun habe ich mich erneut mit der ARGE auseinandergesetzt, ob es vom Gesetzgeber her nicht vorgesehen ist, mir wenigstens Krankenversicherungsschutz zu gewähren. Eine ausnahmsweise nette Dame wollte sich dieser Sache annehmen und mich unterstützen...obwohl ich mittlerweile nciht mehr arbeitslos bin. Es geht mir lediglich um die Übernahme der Versicherungsbeiträge für meine Krankenversicherung - mehr will ich gar nicht! Das würde meine Schulden um knapp 500€ schmälern und ich wäre wieder versichert!


    Doch jetzt erhalte ich die selben Unterlagen wie vorher auch - die Auflistung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse meiner Eltern (aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen)!
    Dabei handelt es sich doch um keine Bedarfsgemeinschaft!


    Ich bin verzweifelt!


    Meint Ihr nicht, es gibt da noch Möglichkeiten, rückwirkend die Sozialleistungen einzufordern?????
    Das würde mir so eine Belastung von den Schultern nehmen!!


    Ich freu mich riesig über Antwort


    Gruß
    albadira