Beiträge von kabo

    Hallo liebe Forumsleser,


    ich (55) arbeitslos, beziehe zur Zeit Hartz IV, und beabsichtige in 2 Monaten mit meinem Sohn (28), verdient ca.800 € netto pro Monat, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen und die Miete zu teilen.
    Wird diese Wohngemeinschaft per se als sog. Einstandsgemeinschaft gewertet??
    Eine Bedarfsgemeinschaft würden wir nicht bilden, da er älter als 25 Jahre ist.


    Würde sein Einkommen denn trotzdem "angerechnet" werden?


    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir dabei weiterhelfen könntet.