Beiträge von sozialarbeiter

    Hey,
    ich hoffe du bist bei der Lösung deines Problems ein Stück weiter gekommen, da ja doch schon wieder ein Monat vergangen ist. Leider habe ich deinen Beitrag erst jetzt gelesen.
    Nach deiner Schilderung würde ich meinen, du brauchst ein Schreiben vom Jugendamt für die ARGE/Grundsicherungsträger, dass es seit Jahren familiäre Probleme gib und bereits Hilfe zur Erziehung (Heimunterbringung) in den vergangenen Jahren gewährt wurden ist. Dies bekommst du beim ASD (Allgemeiner sozialer Dienst), du hast da sicher schon ein Ansprechpartner, es muss eine Akte von dir geben, da du schon Hilfe in Anspruch genommen hast. Du gehst dort hin und sagt du benötigt ein Schreiben für die ARGE, da du eine Zustimmung zum Auszug aus der elterlichen Wohnung benötigst.
    Bei uns ist dieses Schreiben für unter 25 Jährige Pflicht beim Auszug aus der elterlichen Wohnung. Die Zwangsversteigerung vom Haus deiner Eltern spielt ja keine wesentliche Rolle, da deine Eltern sich ja auch eine Wohnung suchen müssen und du unter normalen Umständen mit in diese neue Wohnung ziehen könntest, wieder in die BG deiner Eltern.
    Dann brauchst du noch eine eigene schriftliche Erklärung warum, wieso, weshalb... und natürlich ein angemessenes Mietangebot.
    Dies alles gibst du dann mit deinem Antrag auf ALG II ab.
    Die Anmeldung im Obdachlosenhaus ist sinnvoll, wenn du keine Möglichkeit hast vorrübergehend irgendwo unterzukommen, denn du benötigst immer eine Postanschrift. Wenn die Briefe bei deinen Eltern noch bei dir ankommen reicht es erstmal so.
    Also viel Erfolg ich drücke dir die Daumen.


    Der Sozialarbeiter