Beiträge von Londo

    das unfaire ist einfach, dass andere, die das gehalt dann die 4 tage später bekommen, überhaupt nichts zurückzahlen müssen und AUCH doppelt geld bekommen haben (nämlich ALG II + gehalt für den monat)


    deshalb find ich diese regelung einfach mal total unsinnig.
    man sollte solche rückzahlungen je nach erhalt des ersten lohnes prozentual festlegen

    Hallo!


    Ich hab folgendes Problem. Am 1.05.08 trat ich meine neue Arbeitsstelle an. Da ich aber mein erstes Gehalt ende Mai bekommen sollte, wurde mir für den Monat Mai noch das ALG II ausgezahlt, damit ich den Monat Mai "überleben" kann. Ich wurde darauf hingewiesen, dass sollte ich mein erstes Gehalt doch am anfang oder zum 15. des Monats bekommen, müsse ich den vollen ALG II Satz für den Monat Mai zurückzahlen.


    Nun kam mein erstes Gehalt unglücklicherweise am 28.05.08 auf meinem Konto an. Das liegt einfach daran, dass mein Chef auch die gleiche Bank hat wie ich, und somit die Überweisung Bankintern natürlich schneller ging. Jetzt fordert das Amt den kompletten ALG II Satz für Mai von mir zurück!


    Nur um das klar zustellen, wäre das Geld am 1.06.08, also 4 tage später auf meinem Konto eingegangen, hätte ich nichts zurückzahlen müssen.


    Ist das rechtens? Wie kann ich dagegen vorgehen? Das einzige was ich als Rückzahlung akzeptieren würde, wären die 3 Tage, die ich mein Gehalt zu früh bekommen habe und damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abhängig von ALG II war.


    Danke im vorraus für hilfreiche antworten