Beiträge von Waltraut

    Hallo an alle,


    ich bin über 50 und seit fast einem jahr arbeitslos und beziehe arbeitslosengeld 1. da ich in meinem alter auf dem deutschen arbeitsmarkt nicht mehr statt finde, werde ich mich ab märz in die riege der hartz 4 empfänger einreihen.


    meine frage: wann muß der antrag gestellt werden? geht das arbeitslosengeld 1 automatisch in hartz 4 über? oder sind fristen einzhalten???


    ich habe anfang januar einen antrag auf gründungszuschuß gestellt, da ich die chance hatte, mich selbstständig zu machen. leider wurde dieser abgelehnt mit der begründung, vom datum des antrages bis zum ende meiner bezüge liegen keine 90 tage. schöner mist.


    kennt sich einer damit aus??? würde mich freuen, von euch zu hören/lesen

    Hallo alle zusammen,


    ich bin über 50 jahre und seit fast einem jahr arbeitslos und beziehe entsprechend arbeitslosengeld 1. da ich in meinem alter auf dem deutschen arbeitsmarkt gar nicht mehr statt finde, sprich "keine aussicht auf einen job habe" werde ich mich ab märz wohl in die riege der hartz 4 empfänger einreihen.


    Frage: wann muß der antrag auf Arbeitslosengeld 2 beantragt werden? geht das automatisch? oder sind dort fristen einzuhalten.


    den versuch, einen gründungszuschuß vom arbeitsamt zu erhalten, um mich selbstständig zu machen, wurde mit der begründung abgelehnt, daß ich vom datum der antragsstellung bis zum auslaufen der bestehenden bezügen keine 90 tage mehr anspruch habe. Schade.... denn ohne diese unterstützung sind mir leider die hände gebunden.