Beiträge von lady-g

    Weil X nachgefragt hat ob er umziehen kann. Die ARGE bezahlt ja nur den Höchstsatz und X die 80 € aus eigener Tasche.Dazu kommt noch das der Vermieter X über den Tisch ziehen will, kam doch tatsächlich eine Nebenkostenabrechnung über650€.Darüber ist das Arbeitsamt in Kenntnis gesetzt, deshalb soll er Angebote einholen und dann wird entschieden. Also wenn X und O sich als Fremde behandeln lassen, kommen vielleicht 40/50 Euro mehr dabei raus und die haben sich das jetzt überlegt, dass denen das zu anstrengend ist. Außerdem lohnt sich das eh nicht für ein paar Monate.
    Naja also wird das Einkommen von O, das sind 212 bafög 154 Kindergeld und ca 300 aus einem nebenjob als einkommen gerechnet und X bekommt dann seinen Lebensunterhalt und die hälfte der miete oder?
    macht es einen unterschied wenn X unterhaltspflichtig ist?so was wie ein extra Freibetrag oder Zuschlag, weil X Vater von 2 Kindern ist, die außerhalb des Haushaltes leben?

    Also zu erst einmal danke, aber die schnippischen Bemerkungen sind echt nicht nötig.
    X und O versuchen einfach nur klar zukommen und X hat gerade seinen Job verloren, deswegen die Probleme gerade. Dass wir nur Sozialleistungen rausholen wollen, war damit gar nicht gemeint, im Gegenteil, das ist nur zur Überbrückung. O macht die schulische Ausbildung damit sie nicht vom Arbeitsamt abhängig wird auf Dauer und X will unbedingt arbeiten, weil da auch noch eine Tochter im Ausland wartet, die gerne zum Vater ziehen möchte.
    Also das Arbeitsamt hat schon einen Umzug genehmigt, weil die Wohnung mit mit knapp 80 € über dem Satz liegt. Also wenn O bei X in die neue Wohnung miteinzieht, würde das Arbeitsamt wahrscheinlich die Hälfte für die Wohnung übernehmen, weil O für die andere Hälfte selbst zuständig ist, richtig?Und dabei gibt es also keinen speziellen Satz wie hoch die anteilige Miete in einer WG oder Lebensgemeinschaft ist, oder?Sollte natürlich am besten günstiger sein als jetzt.
    Mit inoffiziell wohnen meinte O nur, dass sie fast gar nicht mehr zuhause schläft, weil sie da nur Platz auf dem Sofa hat.
    Das O sich das mit dem Zurückziehen hätte sparen können ist auch klar, sie wurde damals falsch beraten.
    Und sorry, dass die Regeln nicht befolgt, das war der erste Forum-Eintrag von mir.
    Wurde denn jetzt alles richtig verstanden, oder bekomme ich wieder einen auf den Deckel?
    LG
    P.S. Mit Hilfe, war einfach gemeint, dass ich verwirrt war und die ganzen Gesetze richtig verstehen will. Es soll niemand beschissen werden, nur der Lebensunterhalt und die Mietkosten sollen vorrübergehend gedeckt werden

    Hallo brauche dringend Hilfe.
    O wohnt seit September wieder bei der Mutter weil O jetzt ne schulische Ausbildung macht die O selbst bezahlen muss und das Arbeitsamt bezahlte O deshalb die Wohnung nicht mehr weil jetzt das Bafög-Amt zuständig ist. weil O die Ausbildung unbedingt machen wollte, ist O zur Mutter gezogen wo auch noch 2 kleine Brüder von O wohnen.Also ist die 4 Zimmer Wohnung viel zu klein für alle.Ist das Begründung genug um auszuziehen? Die Mutter bekommt nur Hartz 4 und kann O eh nicht unterstützen. O´s Papa arbeitet auf 400 euro basis und lässt sich von seiner neuen Frau unterstützen. O bekommt also den Höchstsatz von 212 euro Bafög ohne Miet-oder KV Zuschuss. O wohnt seit ca Oktober durchgehend inoffiziell bei X deshalb wollen sie jetzt richtig in eine neue Wohnung zusammen ziehen.X bekommt Hartz 4. Wenn O nicht mehr zuhause wohnt,bekommt O ja auch mehr Bafög,das wären dann ja 383€.Bekommt O auch einen Mietzuschuss?Wenn ja wieviel? weil X werden ja bisher 350€ höchstsatz gewährt für die Wohnung als alleinstehende Person.bei 2 Personen steht einem in hannover vom Jobcenter 425 € für die Wohnung zu. Heißt das X bekommt dann höchstens die Hälfte davon?oder würden X und O auch mehr rausbekommen?weil die beiden bilden dann ja theoretischerweise eine bedarfsgemeinschaft.oder trifft das bei O nicht zu, weil ich die nicht zuständig sind`?X und O wollen natürlich versuchen so viel wie möglich rauszuholen, deswegen ist es wohl besser sich als WG anzumelden, oder?wollen das jetzt schnell machen um ein Darlehen für die Kaution beantragen zu können, bevor X einen neuen Job hat.
    O wäre dankbar für jede Hilfe.[/SIZE]