Beiträge von Barriga

    man bekommt kindergeld bis zum 21 Lebensjahr, wenn man arbeitslos ist EGAL ob man vorher gearbeitet hat oder nicht man darf nur nicht die Einkommensgrenze im Jahr überschreiten!! was aber bei den meisten der fall ist.
    wenn man eine Ausbildung macht bekommt man bis zum 25 Lebensjahr Kindergeld (da gibt es aber auch noch ausnahmen wo es länger gezahlt wird wenn man bis zu einem bestimmten Jahr geboren wurde)
    dort darf allerdings trotzdem nicht die Einkommensgrenze überschritten werden.


    Die Zeit des Kindergeldanspruches kann verlängert werden wenn man z.b Zeit beim Bund oder Zivildienst nachweisen kann.

    Hallöchen...
    falls gleich jmd anfängt mit unter 25 jahren das und da... ich weiss.. frage trotzdem mal vllt weiss ja einer weiter...



    also... mein freund (21) beendet zum april seinen zivildienst und wäre ab da an arbeitslos denn er würde im august eine neue ausbildung beginnen... wenn ihm denn aus irgendwelchen grünen das arbeitslosengeld nicht zu steht würde er dann hartz 4 bekommen?


    und


    ich (19) beende im juni meine ausbildung und werde danach wahrscheinlich arbeitslos sein... arbeitslosengeld würde für den lebensunterhalt aber nicht reichen und müsste demnach hartz 4 beantragen.
    aber ich habe seit meinem 17. lebensjahr meine eigene wohnung mit meinem freund da ich aufgrund starken problemen mit meiner mutter ausgezogen bin (weiss nichtmal wo sie wohnt und sie auch nicht wo ich wohne.. null kontakt)
    meine fragen dazu:
    würde ich denn hartz4 bekommen? würden die miete zahlen aufgrund der umstände?


    wenn nicht was mach ich dann??? auf der strasse leben?:confused: