Beiträge von geiersturzflug01

    Hallo,
    nachdem ich herausgefunden habe das das Sozialgericht Frankfurt hat am 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) entschieden hat, das die ArGe dem Antragsteller die Kosten für Strom zu erstatten hat, soweit diese einen Betrag von, in diesem Fall 20,74 EUR, übersteigen, möchte ich ebenfalls die Stromkosten einklagen.
    Da ich kein Jurist bin habe ich zuvor aber noch ein paar offene Fragen:


    1)
    Wie ich bereits herausgefunden habe muß ich zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme an die ArGe stellen. Kann ich diesen Antag auch rückwirkend stellen, wenn ja wie weit?
    2)
    Was muß ich bei der Formulierung des Antrags beachten? (Was muß rein, was darf nicht rein.)
    3)
    Wie kann erreicht werden das dieses Verfahren bis zum BSG geführt wird, wodurch es dann für alle SGB II Empfänger zum Vorteil wäre.


    Für brauchbare Tipps und Hinweise, auch über meine Fragen hinaus, bin ich sehr dankbar.

    Was darf die Arge anrechnen wenn ich von meinem Energieversorger eine Erstattung erhalte?


    Im vergangenen Jahr (Abrechnung für '07) habe ich von meinem Energieversorger 98,28 € erstattet bekommen, zu etwa gleichen Teilen für Strom und Gas. Warmwasser wird mit Gas erzeugt, gekocht wird mit Strom. Darf die Arge mir den vollen Betrag als Einkommen von der Regelleistung abziehen oder nur den Anteil der Gaserstattung?


    mfg
    geiersturzflug01