Beiträge von Ingrid1811

    ich habe einen anwalt konsultiert, bzw angerufen, der meinte ich brauche nur den bewilligungsbescheid mitbringen, das würde reichen, also keine anwaltskosten für mich.
    dort bin ich am kommenden dienstag, ging leider nicht eher


    nu habe ich den nächsten schock, heute war geld auf meinem konto eingegangen *grööööl* und das am 27zigsten
    hat das einer von euch schon mal erlebt??


    wie auch immer sage und schreibe 887 €, da geht noch 607 € miete ab und die heizkosten 100€
    der stromlieferant will aber auch noch sein geld, wovon soll man denn da leben?


    Zur erklärung der miete, ist ja viel, aber es ist die wohnung meiner eltern gewesen, ich habe dort 13 jahre meine mutter gepflegt, sie ist in 2007 verstorben und wir haben auch schon eine aufforderung bekommen eine billigere wohnung zu suchen.


    Also ich weiss nicht wie ich den monat überstehe und auch nicht wie die überhaupt auf diesen betrag kommen.


    LG Ingrid

    Hallöchen


    nun habe ich doch noch ne Frage,
    wie schreibt man eigentlich einen Widerspruch, wenn es um mehrere Angelegenheiten geht?


    Ich habe folgendes geschrieben :


    Gegen die Bewilligungsbescheide vom 21.Januar 2009 und das Schreiben, woraus hervorgeht das ich zuviel Leistung bezogen habe, lege ich hiermit Widerspruch ein.


    Da der Zeitraum laut ihrem Schreiben nicht stimmt - 15.07.2008 – 01.01.2008
    Und die neue Berechnung, meiner Meinung nach, auch nicht Richtig ist.



    Mit freundlichen Grüßen


    Kann ich das so stehen lassen??


    Für Antworten wäre ich sehr Dankbar, :)


    LG Ingrid

    Hallo


    ich benötige mal Hilfe in einigen Angelegenheiten (JobCenter).
    weil mir das alles ein bischen zu Hoch ist und ich ehrlich gesagt nicht mehr weiter weiß.


    Erstmal kurz zu mir und meinen Verhältnissen:
    Wir, das heisst mein Sohn und ich bildeten eine Bedarfsgemeinschaft vom 1.1.2008 - 30.11.2008,
    So, nun ist mein Sohn seit zwei Jahren auf suche nach einem Ausbildungsplatz.
    Die Arge hat ihn dann ab dem 14.07.2008 in eine Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gesteckt, die noch bis zum 25.04.2009 läuft.


    Seit Dezember 2008 bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft, Sohn plus Lebensgefährte.


    Aber jetzt geht es los :-)
    Heute sind mir nämlich mehrere Schreiben ins Häusle geflattert.
    1. Soll ich im Zeitraum 01.07.2008-01.01.2009, 1.105,64€ zu Unrecht bezogen haben.
    Berücksichtigt wurde hier ein gewisses BAB ab dem 15.07.08
    (BAB?, nach meiner Google-Recherche wusste ich dann erstmal was damit gemeint ist,
    nämlich Berufsausbildungsbeihilfe. Ich also meinen Sohn gefragt und erfahren,
    das er tatsächlich sowas beantragt hat. Er bekommt wirklich Geld von der ARGE,
    allerdings, laut Vertrag erst ab dem 04.09.2008. Gutgeschrieben wurde ihm auf sein Konto:


    22.10.08 - 177,80€
    31.10.08 - 254,00€
    28.11.08 - 245.53€
    30.12.08 - 237,07€


    Dabei wollte er nur Fahrgeld beantragen, wovon ich auch eigentlich nur wusste.


    2. In den neuen Änderungsbescheiden vom JobCenter, kommt mein Sohn gar nicht mehr vor, nur noch Miete und Heizkosten werden ihm genehmigt


    Meine Frage jetzt, ist das alles Rechtens? und wie kommen die auf den Betrag von 1105,64€?
    muss da nicht Fahrgeld von abgezogen werden?


    Ich hoffe das mir da einer weiterhelfen kann!!


    Liebe Grüße Ingrid