Beiträge von hans20

    Habe eine Frage unzwar, will ich wenn das geht zu meiner freundin ziehen. Sie lebt von Ihren Eltern d.h. die Eltern zahlen ihr alles (miete essen geld...). Sie wohnt in einer 2 Zimmer wohnung wo ich reinpassen würde.


    Geht das so einfach oder wird dann ihr einkommen mit angerechnet wie bei einer bedarfsgemeinschaft oder wie läuft das?


    Oder muss ich mir extra eine eigene wohnung suchen, was aber teurer wär offensichtlich?


    Muss ich die kosten der unterkunft (kdu) an sie dann weiterleiten?


    Ich danke euch für alle Antworten im voraus

    Guten Morgen,


    habe eine Frage unzwar wenn man Alg 1 kriegt (350 Euro) 22 Jahre alt ist und noch zuhause wohnt bei den Eltern (Mutter Stiefvater), kriegt man dann einen Zuschuss für Miete ect. weil es soll vom alg1 etwas abgegeben werden weil Mutter und Stiefvater auch nicht sehr viel zur verfügung haben (mutter:rente, Stiefvater: Vollzeitarbeiter+Privatinsolvent) und noch ein 12 jähriges Kind im Haushalt zu versorgen haben.


    Nun Meine Frage: Könnte ich einen Zuschuss für Unterkunft ect. kriegen oder die Eltern einen zuschuss für ihn kriegen?


    Danke für alle Antworten im Voraus

    Die Sache ist doch die ich muss doch einen alg2 Antrag stellen . und da muss ich doch das Einkommen zb meines mannes(vollzeit) angeben.ja? ok. Muss ich auch das ALG1 meines kindes 22 jahre (unter25) angeben das noch zuhause in der gemeinschaft wohnt.


    Ich hatte gesehen das ich noch nach antragsstellung mit angabe des einkommens meines mannes noch 280 Euro ergänzendes alg2 kriegen würde.


    Wenn ich jetzt aber die 350 Euro meines sohnes (habs einfach im rechner zum mann hinzugerechnet weil kind nich angeben war also das einkommen) hätte ich sogesagt minus 70 also keinen anspruch mehr.


    Muss ich das ALG1 meines Kindes 22 jahre jetzt angeben oder nicht?



    DANKE IM VORAUS

    aha ok danke. aber zählt Alg meiner tochter als Einkommen? ich hatte ausgerechnet das ohne miteinbeziehung des Alg1 noch 280 euro übrig bleiben würden was ich an Harzt 4 bekommen würde.
    Also brauch ich gar nich erst nen Antrag stellen oder? weil 280 € (alg2ergänz) - 350 Euro (alg1 Kind 22 jahre)= minus 70.
    oder gibt es da einen freibetrag den ich noch vom alg1 meines Kindes noch abziehen muss?


    Danke an alle im voraus

    Hallo an alle,


    habe eine Frage unzwar ob ich das Arbeitslosengeld 1 meiner Tochter ca.350 euro in meinem Antrag auf Harzt 4 angeben muss. bzw. fliest dies als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit ein oder nur das Einkommen meines Mannes(vollzeit).


    Ich möchte nämlich einen antrag auf ergänzendes alg 2 beantragen bzw auf den Kinderzuschlag (1minderjähriges kind vorhanden). Ich selbst bekomme nun Rente aber habe bedenken das alles zusammen unter der Grenze liegt.


    Ahso ich hatte im Rechner gesehen das wir ohne miteinberechnung des Alg1 meines sohnes (350 Euro), noch 280 Euro ergänzendes alg2 kriegen würden.


    Danke für alle Antworten