Du solltest "Klartext" mit der für dich zuständigen Sachbearbeiterin (Vermittlerin) reden. Normalerweise müßte dich die Amtsärztin (war bei mir vor Jahren der Fall) untersuchen und ein Ergebnis "schriftlich" festhalten, also ein "Gutachten" erstellen, dass dir dann (vermutlich) bescheinigt, dass du krankheitsbedingt nur soundsoviel Stunden arbeiten kannst. Vor einer eventuell stattfindenden "Reha" Bewerbungen zu schreiben und/oder sogar irgendwo anzufangen, halte ich für mehr als ungünstig; daher wie gesagt, wäre eben auch das "klärende" Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter mehr als notwendig.
Beiträge von lirafe
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Deine "Angaben" sind mehr als "dürftig", so dass an sich keine "richtige" Antwort, bei der sich der Antwortende nicht zu "weit" hinauslehnt, nicht möglich ist. Da tauchen so` Fragen auf, wie beispielsweise: Wie alt bist du, wie lange hast du "Vollzeit" gearbeitet, also warst "wirtschaftlich unabhängig" von deinen Eltern "und wie lange" und so weiter. Ohne konkretere Hinweise kann dir kaum jemand eine vernünftige Antwort geben.
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Aufgrund deiner leider nur unvollständigen Angaben kann ich nur "mutmaßen", dass ihr bei einem Netto deiner Partnerin in Höhe von - sagen wir mal - 900 € zusätzlich Wohngeld erhalten werdet und außerdem eine Befreiung von der Zuzahlung (krankenkassenmäßig) erhalten werdet (zu beantragen natürlich bei der Krankenkasse). Damit entfallen für euch die jeweilig quartalsmäßig anfallende Praxisgebühr (80 € bei 2 Personen) und auch die Zuzahlung, was Medikamente betrifft und auch (falls es leider dazu kommt) die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt etc.
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Nu`hast du ja nicht gerade viel - bzw. gar keine - weiteren Infos gegeben. Beispielsweise - wie alt ist denn deine "Freundin"?
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Hast du mal versucht (ich weiß nicht ob das geht, du erfährst es aber durch ein einfaches Telefonat) zusätzliches Wohngeld zu beantragen. Es gibt auch Foren, die sich auf Bafögfragen spezialisiert haben, in denen du eher Gleichgesinnte und ggf. passende Antworten findest als hier im H IV-Forum, weil du ja - wie du selbst schreibst - keinen Anspruch auf H IV-Leistungen hast.
Daneben versuche doch auch mal, dich von der Zuzahlung, was Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlung und so weiter betrifft, befreien zu lassen. Das ist zwar im ersten Moment nicht "so" viel Ersparnis, aber alles "läppert" sich.
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Also welche Unterlagen sie genau brauchen wird, weiß ich nicht; also kann ich nur die "allgemeingehaltene" Antwort geben, dass sie lieber "zuviel" als "zuwenige" Unterlagen mittnimmt. Es ist aber auch wirklich kein Problem, wenn sie Unterlagen zwar nicht dabei hat, aber dann nachreicht.
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Weiß nicht, aber irgendwie bin ich wohl falsch "gepohlt". Du schriebst, dass du bei weniger gesetzlich geregeltem Selbstbehalt "weniger" Unterhalt zahlen würdest (müßtest), und wenn der Selbstbehalt höher läge, also bei 1100 €, mehr?
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Kindesunterhalt geht vor allen anderen, zu leistenden Unterhaltszahlungen. Und mal ehrlich - das hört man hier nun mal leider häufiger -: Es sollte und muß dir / euch egal sein, was die "Ex-Freundin", also Mutter des Kindes deines Freundes sich kauft oder sonstwie leistet. All das ist nicht relevant und "schürt" nur Konflikte. Der Unterhalt ist für das Kind und glaube mir, "sie", also die "Kindesmutter" wird sich garantiert nicht "bereichern" können. Das weiß jeder, de ein Kind/Kinder ordentlich aufgezogen hat und weiß, weiviel (nicht nur Geld) Zeit und so weiter das alles "kostet". Ich "kann" diese "Hinweise" in Fragen, die an sich nichts zur Sache beitragen oder dafür nicht relevant sind, nicht "ab".
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oldman
Diese von dir genannten 100 € "Einkünfte" bezeichnen selbstverständlich "richtige" Einkünfte, also Einnahmen aus Arbeitseinkommen. Wie du darauf kommst, dass ein kleines Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung "Einnahme" sein könnte, weiß ich nicht. Jedenfalls - wie gesagt - sind mit diesen anrechnungsfreien Einkünften dann Einkünfte aus Arbeitsentgelt gemeint. -
Deine Freundin sollte mit den Unterlagen, die insgesamt hat, explizit natürlich eingebunden die Unterlagen dieser in Frage kommenden "neuen" Wohnung, für die sie sich interessiert, sehr kurzfristig die für sie zuständige "Sachbearbeiterin" aufsuchen und auch eine "Erstausstattung" - Wohnungsmäßig gesehen - beantragen. Sie wäre natürlich sehr gut im Gespräch, wenn ihre Mutter sie dabei unterstützt, weil sie ja eben noch nicht volljährig ist, allerdings wird das dann in dem Fall wohl auch ohne "Mutter" funktionieren; doch dazu müßte sie sich dann vorab auch noch an das zuständige Jugendamt wenden und dort um Unterstützung bitten. Tja, ansonsten, wenn die Mutter sich total querstellen sollte, bleibt nur noch "aussitzen". Allzu lange kann es ja definitiv nicht mehr dauern, bis sie volljährig ist.
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Wie hoch ist das Lehrlingsentgeld deines Sohnes bzw. wie hoch wird dies voraussichtlich sein? Wenn es hoch genug ist, so dass er mit diesem Entgelt und dem staatlichen Kindergeld dazu, für das ein sogenannter Abzweigungsantrag zu stellen wäre bei der zuständigen Familienkasse, kann er zusätzlich auch Wohngeld beantragen.
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Zwar kommt es oft darauf an, wie "alt" jemand ist, also ob sie "den" dann sozusagen finanziell gesehen seinen Eltern "unterstellen" und von sich abwimmeln können; aber: (mal abgesehen davon, dass du leider nicht geschrieben hast, wie alt du bist, weil das relevant ist), also aber: selbst, wenn du noch unter 25 Jahre alt sein solltest, sind deine Eltern nicht mehr für dich "zuständig", also zur Unterhaltsleistung verpflichtet, weil du zwischenzeitlich bereits einige Jahre lang wirtschaftlich selbständig und unabhängig von ihnen gelebt hast. Aber sie versuchen es natürlich auf die eine oder andere Art. Also stelle den Antrag auf H IV (mit Nachweis darüber, dass der dem Amt zugegangen ist), fülle die dir übersandten - übergebenen Fragebögen weitestgehendst aus und füge dem Verlangen des Amtes dazu, dass deine Eltern alle möglichen Einkommensnachweise führen sollen (was sie in deinem Fall nicht "mehr" müssen), eine gegenseitig formulierte Erklärung bei, dass ihr - also deine Eltern bezogen auf dich und umgekehrt - "finanziell" "nicht" füreinander einsteht. Vor allem: Alles muß schriftlich festgealten werden, mit Zugangsnachweis und auch Erklärungen oder Aussagen des Amtes "möchtest du bitte "schriftlich"."
Gruß. Lirafe
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Wenn du Widerspruch eingelegt hast, wirst du doch (hoffentlich) wissen, warum und wogegen, und dann brauchst du /braucht "man" im Regelfall (ausgenommen in "Grenzfallentscheidungen") auch nicht unbedingt einen Anwalt. Wann ist der Termin; findest du wirklich niemanden vorher, der dir Beistand leisten kann. Wichtig zu wissen wäre natürlich auch, warum du wogegen Widerspruch eingelegt hast - hattest. Nur mal "so" aus "Daffke" ohne Hintergrundwissen sollte man dies nicht tun bzw. getan haben.
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Du bist nu` mal unter 25 Jahre alt und fällst dem entsprechend auch unter die U25-Regelungen. Was soll denn das heißen - Zitat: "Ich bin finanziell nicht mehr tragbar." Das ist doch Quatsch, denn so, wie es aussieht, fällst du so oder so ins "H IV", falls du nicht kurzfristig eine sozialversicherungspflichtige Arbeit findest. Solltet du ausziehen von zu Hause, müssen deine Mutter und Schwester sich wohl eine andere, kleinere (2-Raum-Wohnung bis max. 60 qm) suchen).
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Das ist wirklich eine dumme Situation und wird ziemlich "eng" für deine Ma, also mehr als eng. Vielleicht ist es ja auch wichtig zu wissen oder zu planen, wie es nach deiner Ausbildung weitergehen soll. Wenn du "dereinst" sowieso ausziehst, kann sie sich auch gleich eine neue - kleinere - Wohnung suchen. Ich weiß, dass das hart ist. Und du weißt ja auch gar nicht, wie "du" in 2 oder 3 Jahren "tickst". Spreche da aus eigener Erfahrung; mein Sohn hatte auch vor "sehr lange" zu Hause wohnen zu bleiben (wegen der Belastungen hier), aber nun ist er doch näher an seine Uni gezogen, weil das einfach mal besser für ihn ist, er eine Freundin hat, das jetzt ein "neues", anderes Leben ist und so weiter. In eurem Alter kann man sich - denke ich - nicht auf so sehr lange Zeit mehr festlegen und dementsprechend vorausplanen. (Allerdings ist er 22)
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Auch solche Fälle sind dem Bafögamt bekannt. Ich habe gute, sehr gute Erfahrungen mit telefonischen Rückfragen gemacht. Es gibt - nicht nur im Falle von Baföganträgen -, sondern beispielsweise auch bei der Beantragung von Wohngeld, so eine Art "Aktualisierungsantrag/-verfahren". "Die" sind da (wie gesagt aus meiner Erfahrung) wirklich sehr entgegenkommend, also ganz anders als bei der "Arge". Also würde ich euch beiden empfehlen, so ziemlich schnell dort anzurufen, die Sachlage zu schildern und euch Möglichkeiten aufzeigen zu lassen, wie das gehändelt werden kann. Mitunter haben die noch andere "Ideen" der Umsetzung.
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Ich finde das auch richtig nervig - also diese Callcenter -, auf die man ständig wieder stößt An sich kannst du dich doch auf "normale" Inserate in den Tageszeitungen (Berliner Morgenpost) etc. bewerben. Die mußt du auch nicht "extra" kaufen, sondern kannst dir die von sämtlichen Zeitungen auch hier im Internet ansehen.
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Du bist unterhaltsverpflichtet, bis dein Sohn eine "richtige" Ausbildung abgeschlosen hat und damit wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann; nur ein Fachabitur ist keine Ausbildung. Insgesamt bist du also für den Unterhalt zuständig, bis er entweder eine abgeschlossene Ausbildung hat, oder aber bis er das 27. Lebensjahr vollendet hat. Also wie gesagt, nicht das 25., sondern das 27. Lebensjahr. Die Adoptivtochter meines Bruders ist jetzt demnächst 27 Jahre alt, und ist aber auch kurz davor (endlich) eine Ausbildung abzuschließen. Gemäß Auskunft der Anwältin würde ihn sowohl der eine, als auch der andere Umstand dann von der Verpflichtung der Unterhaltszahlungen entbinden.