Erst einmal: Ich "beneide" euch. Meine Kinder bekommen vom Vater inzwischen satte 72 Euro, aber egal. Du hast also inkl. hälftigem staatlichen Kindergeld rund 620 Euro, deine Schwester etwa 430 Euro. Hier oben im Forum, oberste Menueleiste, gibt es einen Unterpunkt "Unterhalt"; wo du dich diesbezüglich genauer "belesen" kannst und auch einen Unterhaltsrechner findest du im I-Net. Erhält deine Mutter auch Ehegattenunterhalt? Das wäre wichtig zu wissen. Grundsätzlich ist es so, dass man nichts (Unterhaltsansprüche) "rückwirkend" erhält, sondern immer erst ab Fälligstellung, Klageeinreichung oder dergleichen. Jährlich alles nachzuweisen ist zwar möglich, aber ein "muß" ist es 2jährlich. Wenn deine Schwester studiert und "nur" 338 Euro Unterhalt erhält, liegt sie unter dem Bafög-Satz. Woran liegt das. Das Bafögamt prüft ja nu`mal auch Einkommensverhältnisse und wägt ab, ob aufstockendes Bafög gezahlt wird oder nicht, weil da eben "zuviel" ist, was die Eltern in der Lage sind/wären zu tragen. Und selbstverständlich ist eure Mutter dazu verpflichtet, auch für euch beide zu sorgen, also Unterhalt zu leisten. Da ihr vermutlich beide zu Hause bei ihr wohnt, hat sie ihren Anteil damit getan, weil sie ja neben dem "normalen" Leben, also Ausgaben, auch eine größere Wohnung mit all den Nebenkosten etc. unterhalten muß.