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    Also in Deinem Fall ist es durchaus möglich noch Wohngeld zu bekommen, in Deinem Fall handelt es sich um einen Mischhaushalt, und ein Mischahaushalt hat auch Anspruch auf Wohngeld. Du solltest noch einmal mit dieser Begründung einen Antrag stellen und wenn er wiedererwartend abgelehnt wird, solltest du dir mal info´s bei einem Anwalt oder dergleichen suchen.