Beiträge von Mama mit Baby

    [quote='Kitty121','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=38952#post38952']Da du eine kInd hast kannst du ausziehen und würdest eine eigene BG bilden.Allerdings wenn du wieder zur Schule gehst bekommst du kein ALG2 mehr da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Wovon willst du dann leben.Du hättest praktisch Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.Das wird kaum reichen um eine Wohnung und alles andere zu finanzieren.[/QUO





    ich werde weiterhin alg 2 bekommen, weil ich ein kind habe.


    lg angela

    Hallo alle zusammen,


    ich werde am 11.09 18 jahre alt und habe seid dem 17.11.08 eine kleine tochter.


    zur zeit wohne ich noch bei meinen eltern, aber leider wird die stimmung immer aggressiver, weil ich mir die erziehung meiner tochter anders vorgestellt habe.


    dazu kommt noch dass meine mutter gesundheitlich angeschlagen ist und ich möchte sie keinen unnötigen stress aussetzen.


    ab dem 17.08 gehe ich wieder zur schule und meine tochter wird zwischen tagesmutter und meinen eltern pendeln.


    ich beziehe zur zeit alg 2 , kindergeld, elterngeld und unterhaltsvorschuss.


    in der letzten zeit mache ich mir immer mehr gedanken, ob es nicht sinnvoller ist, wenn ich mir eine eig. wohnung nehme. ich denke, dass ich zwischen meinen eltern eine gewisse distanz brauche. zu dem kommt noch, dass der vater meiner tochter bei mir nicht rein darf, dies ist für mich und die kleine sehr belastetend.


    habe ich ein recht auf eine eig. wohnung?
    wenn ja wieviel geld und qm stehen mir zu?


    lg angela

    hallo alle zusammen,


    ich bin erst 17 jahre und habe schon eine kleine tochter. zur zeit lebe ich noch bei meinen eltern doch es klappt vorne und hinten nicht mehr. ich werde im september 18 und besuche ab dem 17.06 wieder die schule. darf ich mir eine wohnung nehmen? wieviel steht mir zu? wie viel darf sie kosten? ich komme aus dem raum bergheim/ rhein-erft-kreis.


    mit freundlichen grüßen
    angela

    Hallo alle zusammen,


    ich bin noch 17jahre und habe schon eine kleine tochter, sie ist schon fast 7 monate. zur zeit lebe ich noch bei meinen eltern, aber es klappt vorne und hinten nicht mehr. hätte ich ein recht auf eine wohnung? wie groß? wieviel darf sie kosten? oder muss ich ins mutter-kind-heim? ich werde im september 18 und bin schon sehr reif für mein alter, dass jugendamt würde mich nicht in so eine einrichtung geben wollen.


    was nun?


    lg angela

    hallo alle zusammen,


    ich bin angela und habe eine kleine tochter(geb. 17.11.08). zurzeit wohne ich noch zu hause., aber ich halte es nicht mehr mit meinen eltern aus! was kann ich jetzt machen? ich bin erst 17jahre und beziehe alg2 nach den sommerferien werde ich meine schule wieder aufnehmen. habe ich die möglichkeit auszuziehen? was steht mir und der kleinen zu? kommt man mit dem geld im monat über die runden?bitte... helft mir!


    mit freundlichen grüßen
    angela

    mann müsste widerspruch gegen den ablehnungsbescheid einlegen und eilverfahren vor dem sozialgericht einleiten
    denn es ist nicht klar, was mit rechtskräftig gemeint ist


    aus welchem bundesland kommst du?



    hallo,


    danke für deine schnelle antwort. ich lebe in nordrhein-westfalen nähe köln. ich habe schon einen widerspruchsbescheid bekommen. da steht drin dass ich ja noch nicht geschäftsfähig bin und der vertrag zwischen mir und meinen eltern nicht rechtskräftig ist. aber dann frage ich mich warum der vertrag ein halbes jahr gültig war?


    mit freundlichen grüßen
    angela

    hallo alle zusammen,


    ich bin 17 jahre alt und habe eine 11 wochen alte kleine tochter. ich beziehe zur zeit hartz 4/alg 2 bei der ARGE. als meine eltern nach unterstützung für heizkosten und nebenkosten fragten wurde uns gesagt machen sie einen mietvertrag. das taten wir dann auch, dieser vertrag war ein gutes halbes jahr gültig und dann auf einmal hieß es er sei nicht rechtskräftigt. nun bekommen meine eltern schon seid monaten keine unterstüzung mehr. ich weiß, dass meine eltern für mich nicht mehr aufkommen müssen seid ich in der 13 woche schwanger war. wo steht es eig? welcher paragraf?


    die arge stellt sich auf stur und meint mir würde auch garkein geld für unterkunft und heizung zu stehen und eine wohnung schon lange nicht. ist es so? wenn nicht dann bräuchte ich auch die passenden gesetztestexte dazu...


    ich bin über jede antwort froh und hoffe ihr könnt mir helfen!


    mit freundlichen grüßen
    angela

    hallo alle zusammen,


    ich bin 17jahre und habe eine kleine tochter(11wochen). ich beziehe im moment noch alg 2. zur zeit wohne ich noch bei meinen eltern, doch die wollen nicht für meinen und alinas unterhalt aufkommen. (was auch ok ist) die arge hat uns vorgeschlagen einen mietvertrag zu machen, weil meine eltern für meine unterkunft nicht aufkommen wollen und auch nicht müssen. den vertrag bezahlte die arge auch 6 moate und dann auf einmal sei er nicht mehr rechtskräftigt und nun bekommen meine eltern schon 3 monate keine miete mehr. was soll ich jetzt tun? meine eltern wollen nicht fürmich aufkommen?
    darf ich mir mit meiner kleinen eine wohnung nehmen?


    bitte helft mir... ist wirklich dringend


    :confused: