Beiträge von limick

    Hallo zusammen,


    ich habe heute mit meiner SB der leistungsgewährung telefoniert um über meinen antrag vom 30.11.08 was zu erfahren.
    ich bin erst seit dem 23.12.08 wieder arbeitlos.
    die dame teilte mir mit das mein antrag für den zeitraum vom 24.12.08-31.12.08 und vom 1.1.09-31.1.09 abgelehnt würde da ich ja im januar noch mein gehalt von dezember erhalten hätte.
    das ist für mich durch das zuflussprinzip auch nachvollziehbar, was mich aber total aufregt ist , dass die dame meinte ich müsste mich für diesen zeitraum auch privat kranken,- und rentenversichern .
    das kann doch nicht wahr sein das dass zuflussprinzip so etwas bedeutet.
    wie kann ich mich dagegen wehren oder wo finde ich entsprechende musterschreiben zum widerspruch oder andere tipps
    kommen eventuelle anwaltskosten auf mich zu?


    danke für schnelle hilfe


    holger

    Hallo zusammen,


    ich habe bis zum 23.12.08 eine feste Anstellung gehabt (leider nur 7 monate) und musste dann wieder einen Antrag auf Hartz IV stellen.
    Alle erfordelichen Unterlagen habe ich beigebracht und warte seitdem auf meinen Bewilligungsbescheid.
    Meine Frage nun wieviel von meinem letzten Einkommen (ca. 1100€ ) kann von der Arge angerechnet werden und was zählt zu meinem Vermögensfreibetrag.


    Danke für Eure Antworten:)
    limick