Beiträge von DeBlob

    Hallo melffi,


    danke für deine Antwort. Ich wollte lediglich einen Teil der Verwendungszwecke schwärzen, ist das auch bei einer "Einnahme" zulässig? Der Betrag den meine Freundin mir überwiesen hat ist 100EUR, es ist aber ersichtlich, dass ich diesen zuvor abgehoben hatte. Ist er damit trotzdem eine "Einnahme"?


    Danke,
    DeBlob

    Hallo Berthold.


    Dass die "Erreichbarkeits-Anordnung" für alle gilt wusste ich. Ich finde es trotzdem irgendwie komisch, dass mein SB anhand meiner Kontoauszüge Ortsanwesenheit vorwirft. Sogar andere, wirklich persönliche Dinge hat er zur Sprache gebracht und die hatten nun wirklich nichts mit meinem Bezug oder sonstigem zu tun.


    Zu verbergen habe ich nichts, trotzdem hätte ich gerne immernoch ein Stück weit meine Privatsphäre, auch wenn ich aktuell auf Hilfe angewiesen bin.


    Da müsste es doch eine klare Rechtslage zu geben ...


    DeBlob

    Danke für deine Antwort.


    Bei meinen Kontoauszügen (Deutsche Bank Online) ist leider gar keine erste Seite mit Eingängen und Ausgängen dabei.


    Mein Sachbearbeiter verlangt eine "detaillierte BWA", ich denke mal, dass er damit auch den kompletten Monat auf dem Kontoauszug sehen will. Den scheint er auch für anderes zu nutzen, letztens hat er mich schon ermahnt (zu gut deutsch, ich habe einen Anschiss kassiert), weil er anhand meiner Kontobewegungen gesehen hat, dass ich am Wochenende "ortsabwesend" war ohne mich abzumelden.


    Ich hätte hier einfach ganz gerne mal die Rechtslage gewusst, der Sachbearbeiter meinte nämlich ich dürfte rein gar nichts schwärzen.


    Weiss da jemand was?


    Danke,
    DeBlob

    Hallo.


    Ich muss im Zuge meiner Selbstständigkeit dem Amt eine monatliche BWA abgeben.


    Nun habe auf meinen Kontoauszügen einige private Verwendungszwecke (z.B. hat meine Freundin mir Geld zurücküberwiesen, sich für die Leihgabe bedankt und was nettes dazugeschrieben) - darf ich diese schwärzen?


    Was darf ich überhaupt auf meinen Kontoauszügen schwärzen?


    Danke,
    DeBlob

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    Auch wenn ich nicht denke, dass alle Sachbearbeiter aller Sozialämter ihre ohnehin schon knappe Freizeit damit verbringen ihre Fälle auf eventuelle Ähnlichkeiten mit den hier dargelegten gegenzuprüfen habe ich meinen Text ein bisschen verallgemeinert. Dafür und für die mahnenden Worte ein "Danke".


    Gruss
    DeBlob

    Hallo Zusammen.


    Ich hätte ein paar Fragen zu meiner aktuellen Situation, vielleicht könnt ihr mir ja an der einen oder anderen Stelle weiterhelfen.


    Ich bin seit einigen Jahren mit zunächst mässigem (jetzt langsam grösserem Erfolg) selbstständig und daher aktuell noch im Leistungsbezug. Mein ehemaliger Sachbearbeiter war immer sehr entspannt, was meine Abrechnung von Einkommen/Ausgaben anging. Ich musste nicht jeden Nachweis unglaublich detailliert erbringen, wenn die Abrechnung mal komplett fehlte war das auch nicht unbedingt ein Problem. Damals noch nicht. Heute habe ich einen anderen Sachbearbeiter, der seine Sache sehr genau nimmt und erstmal eine BWA (Betriebswirtschaftliche Abrechnung) der letzten 18 Monate incl. voller Einsicht in alle meine Konten von mir forderte. Meine Kontoauszüge (Huch, beim Onlinebanking meiner Bank kann ich mein Konto nicht weiter als 180 Tage einsehen?) musste ich mir erstmal für 100EUR freikaufen.


    a) Ist es rechtens, dass ich wirklich sogar meine Kredikartenabrechnungen und Paypal-Kontoaktivitäten offenlegen muss?


    Leider hatte ich bisher noch kein Geschäftskonto (das ändert sich jetzt alles), in meinen Kontoauszügen der Bank habe ich trotzdem gar nichts geschwärzt. Der Sachbearbeiter sollte sehen, dass ich sozusagen "nichts zu verbergen" habe. Jetzt fordert er aber oben angegebene Auszüge und da sind mir dann doch ein bisschen zu persönliche Daten dabei. Was dürfte ich denn im Fall der Fälle dort schwärzen?


    Des weiteren fordert er meine Einkommenssteuerbescheide der letzen Jahre. Ich bin zwar schon seitdem ich im Leistungsbezug bin polizeilich in der Stadt angemeldet, mein Gewerbe war aber zunächst noch an meinem ehemaligen Wohnort registriert. Ich war (unwissenderweise) davon ausgegangen, dass durch die Ummeldung auch das Finanzamt meines neuen Wohnortes für mich zuständig ist. Dem war aber nicht so. Mein Gewerbe musste ich also auf Hinweis des alten Finanzamtes hin im vorletzen Jahr abmelden. Ein neues habe ich aber erst im letzten Jahr angemeldet. In der Zwischenzeit scheint jetzt rückblickend betrachtet niemand für mich zuständig gewesen zu sein. Entweder ich war durch meinen Bezug davon befreit oder ich bin einfach durchs Raster gefallen.


    Mein Sachbearbeiter schrieb mich nun an, unterrichtete mich über die fehlenden Unterlagen und bat mich diese bis zu Frist X nachzuliefern. Nun fiel mir aber schon vor dieser Frist auf, dass ich sanktioniert worden bin. Darauf kam dann auch schon der Brief, datiert drei Tage vor oben genanntem Termin X, der mich über diese Massnahme aufklärte: Ich hätte ja meinen Einkommenssteuerbescheid nicht abgegeben.

    b) Darf das Amt mich vor der durch den Sachbearbeiter gesetzten Frist sanktionieren?


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    Sorry für den längeren Text, aber für jegliche Tips und Antworten wäre ich echt dankbar.


    Gruss,
    DeBlob