Beiträge von gurke

    Hallo ,
    Ich habe ein Anliegen, dass etwas schwerer zu erklären/verstehen ist. Ich studiere momentan im 5. Sem (Bachelor).Ich stellte 07/08 einen Folgeantrag für den Bewilligungszeitraum 09/08 – 08/09.


    Meine Leistungen, fürs 4. Semester konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht erbringen, da ich in 2 Klausuren(März´08) durchgefallen bin. Die Nachprüfungen wurden aufgrund meines Praktikums Mai – Sept ´08 auf Okt/Nov`08 verlegt. Im Sept 08 erhielt ich einen Ablehnungsbescheid, mit der Begründung ich hätte meine Leistungen nicht nachweisen können. In dem Bescheid wurde ich darauf hingewiesen:


    „Der Leistungsnachweis gilt als zum Ende des vorherigen Semesters vorgelegt, wenn er innerhalb der erste vier Monate des folgenden Semesters vorgelegt wird und sich aus ihm ergibt, dass die darin ausgewiesenen Leistungen bereits in dem vorhergehenden Semester erbracht worden ist.“


    Für mich bestand keinen Anlass zum Handeln, da ich mich mit dem Hinweis auf sicherer Seite wiegte. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich die 2 Nachschreibeklausuren Okt/Nov `08 bestehe und einen Leistungsnachweis erbringe, meine Bezüge rückwirkend ab Sept ´08 erhalte. Dem war leider nicht so, da ich erst im Dez `08 einen Leistungsnachweis vorlegen konnte, so hat man mir die Förderung erst ab dann zugesichert.


    Damit gingen für mich 3 Monate(Sept – Nov `08) Bafög verloren. Und das weil ich meine Leistungen vom 4. Sem nicht zum 31.08.08, sondern erst zum 09.10.08 erbracht habe.
    Ich hatte nie die Chance meine Leistung vom 4. Sem zum 31.08.08 zu erbringen, weil die Nachschreibeklausuren erst im Okt/Nov 2008 waren. Somit war ich gezwungen meine Klausuren im März 2008 zu bestehen um durchgängig Bafög zu erhalten. Dies ist für mich schwer nachzuvollziehen. Ich hoffe Sie haben einen guten Rat, wie ich gegen den neuen Bescheid vorgehen könnte.


    Vielen Dank im voraus.