Beiträge von undpunkt

    Hallo, ihr Lieben!


    Vorab erstmal vielen Dank an alle für die tollen Posts hier im Forum, die mir schon eine Menge weitergeholfen haben. Leider kann ich aber meinen Fall nicht ganz klären und bräuchte mal dringend euren Rat.


    Mein Freund (34), der ALG II-Bezieher, und ich (24, Student) wollen uns zum nächsten Termin als Bedarfsgemeinschaft „outen“ wollen (da wir das bislang nicht waren) und ich versuche gerade den Freibetrag zu berechnen, da ich einen studentischen Nebenjob habe, um zu wissen, wie viel mir meine Eltern monatlich zahlen dürfen/sollten, damit er max. ALG II bekommt.


    mein Bruttoeinkommen: 439,20
    mein Nettoeinkommen: 412,84


    In den Abzügen von 26,36 ist aber nur die RV enthalten. Zusätzlich zahle ich aber noch monatlich 63,38 an KV, die von meinem Konto an die Krankenkasse überwiesen werden und somit nicht - wie im „Normalfall“ - von meinem Bruttoeinkommen abgezogen werden.


    Nun meine Frage(n):
    1. Kann ich die 63,38 an KV zusätzlich zu den 26,36 an RV rechnen? Und ergäbe sich dann folgender Freibetrag:
    89,74 (KV + RV)
    + 100,00 (pauschaler Freibetrag)
    + 87,84 (20% des Bruttoeinkommens)
    277,58


    2. Oder können die sagen, dass ich mich bis zum 25. Lebensjahr in die Familienversicherung meiner Eltern muss und das deswegen die studentische KV bei mir „Privatvergnügen“ ist? (Ich war bis dato auch in der Familienversicherung, meine Eltern haben sich aber inzwischen beide privat versichert.)


    3. Oder wie würdet ihr den Freibetrag berechnen?


    Ich weiß, dass mein Fall ein bisschen „spezieller“ ist (vielleicht auch nicht; mir kommts zumindest so vor) und ich würde mich daher um so mehr freuen, wenn sich jemand an meinen Fall wagt. Vielen Dank schon mal im Voraus.

    liebe experten,


    ich hoffe hier auf meine frage(n) eine antwort zu bekommen. der fall ist folgende:


    mein freund ist spanischer staatsbürger und arbeitet seit 4 monaten in deutschland in einem job innerhalb der gleitzone (verdienst: ca: 560€/monat). der job lässt sich leider nicht mit einem integrationskurs vereinbaren, den er aber schon bewilligt bekommen hat.


    1. wenn er das währende beschäftigungsverhältnis aus diesem grund niederlegen würde bzw. er seinen job freiwillig an den nagel hängen würde, hätte er dann trotzdem anspruch auf alg2?
    2. müsste er dann kranken- und/oder rentenversicherung aus eigener tasche zahlen?
    3. können wir für seinen anteil (wir bewohnen zu zweit eine 2zi-wohnung) miethilfe beantragen?


    ich hoffe, dass ihr damit etwas anfangen könnt und schon mal im voraus vielen dank für eure mithilfe


    thomas