Beiträge von Juvenus

    Sobald ich diese Schule besuche habe ich keinen ANspruch mehr auf Arbeitslosengeld II? Das ist gut, wirklich gut.
    Würde denn etwas mehr Geld monatl. zur Verfügung stehen, sobald ich BAföG erhalte?
    Oder kommt es rechnerisch auf das Gleiche, so wie wenn ich noch ALGII beziehen würde?


    P.S: Man, ich bin richtig froh ab September kein ALGII mehr zu beziehen.

    Vielen Dank für die Antwort, Kitty.
    Gerade eben habe ich beim BAföG-Amt angerufen und ich habe erfahren, dass ein Anspruch besteht.
    Ein eltern-abhängiger Anspruch, den Rest muss ich mit der ARGE abklären.
    Aber, was ich mich jetzt frage - bekommt meine Lebensgefährtin dann kein ALG II mehr? Das wäre problematisch, weil wir in einer 60qm - 3 1/2 Raum Wohnung für 420€ warm wohnen.
    Auf die Verlässlichkeit der ARGE zwecks Auskunft ist meiner Meinung nach kein Verlass, auf kompetenter Ebene, versteht sich. Deswegen möchte ich mir hier Rat einholen.


    Gruß,


    Juvenus

    Guten Morgen,
    ich habe mich gestern an einer städtischen Abendrealschule angemeldet und nun besteht für mich BAföG-Anspruch. Dieser zweiter Bildungsweg wird nach drei Semester abgeschlossen sein. So nun zur Situation, ich wohne seit vier Jahren mit meiner Lebensgefährtin in einer eigenen Wohnung zusammen, zudem haben wir letztes Jahr eine Tochter bekommen. Meine Lebensgefährtin ist gerade im Mutterschutz und wir beide beziehen ALGII und bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
    Zu meinen Eltern habe ich überhaupt keinen Kontakt, ich weiß nur dass meine Mutter Frührentnerin und mein Vater Busfahrer ist (bezgl. des Einkommens das man beim BAföG Antrag eigentlich angeben muss).
    Ansonsten habe ich keine Ahnung wieviel meine Eltern "verdienen".


    Und wie sieht es mit meiner Bedarfsgemeinschaft und BAföG aus?
    Inwiefern wird dies angerechnet? Lohnt sich der BAföG-Antrag eigentlich
    um während der Schulzeit nicht mehr von ALGII abhängig zu sein?


    Meine Zukunftsplanung ist die Nachholung meines Fachoberschulabschluss ggf. mit Qualifikation um über den zweiten Bildungsweg das Abitur anzugehen.


    P.S. Ich und meine Lebensgefährtin sind beide 21 Jahre und unsere Tochter 9 Monate alt.



    Gruß,


    Juvenus

    Guten Abend,
    ich wohne seit zirka 3 Jahren nicht mehr zuhause und habe mich bis jetzt mit 400 Euro Jobs bzw. Teilzeitjobs über Wasser gehalten, nun arbeite ich wieder geringfügig, aber zum Leben reicht es trotzdem nicht, bzw. nur kaum. Deswegen möchte ich jetzt ALG II beantragen.
    Meine Freundin mit der ich zur Zeit noch zusammen wohne (wir nehmen uns demnächst 2 einzelne Wohnungen) bezieht seit zirka 2 Jahren ALG II.
    Ich werde am 17. Februar 20 Jahre alt, falls es weiterhilft.
    Nun möchte ich die Tage, am Besten morgen zum Jobcenter / ArGe gehen und mir den Antrag auf ALG II abholen. Leider habe ich keine Ahnung wie die Formalitäten da sind, sozusagen ein Sprung ins kalte Wasser.
    Habe es schonmal versucht, aber da war ich noch bei meinen Eltern wohnhaft. Die wollten das ich Unterhalt einklage, was ich und meine Eltern nicht einsehen, da das Gehältnis im vorneherein schon sehr gestört ist, außerdem ist meine Mutter schwerstbehindert und bezieht Frührente, mein Vater arbeitet als Busfahrer und hat seine 1400 Netto im Monat, und das reicht gerade mal für die beiden.
    Außerdem steht das ALG II doch jedem zu, oder sehe ich das jetzt falsch.


    Was muss ich beachten um mich nicht beschwatzen zu lassen?

    Okay, beide schließen sich aus.
    Habe bis dato noch nie Hilfe vom Staat beantragt und habe keine Ahnung wo ich mich melden soll (Amt für Soziales und Wohnen, Arbeitsagentur, Jobcenter, Wohngeldamt).
    Und welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen dieses zu kriegen.

    Guten Tag,
    ich wohne zur Zeit (seit zirka 2 Jahren) mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung zusammen.
    Jetzt möchte ich ausziehen, in eine eigene und kleinere Wohnung.
    Bin 19 Jahre alt (am 17. Februar werde ich 20) und arbeite Teilzeit 30 Stunden in der Woche, mit einem zirka Gehalt von 200-600€ kommt drauf an wie meine Schichten sind.
    Nun, alleine von diesem Gehalt kann ich keine eigene Wohnung tragen (mit allem was dazu gehört). Habe gehört das man in so einem Fall "ergänzendes HartzIV" anmelden kann, da es jedem zusteht.


    Wie sind da die Regelungen und die Vorgangsmodalitäten? Wo muss ich hin um mich anzumelden? Möchte im Vorraus ein wenig Informationen haben, da die Ämter einen gerne "verarschen".


    (Weiß' nicht ob das folgende Thema passt, aber ich stelle es auch mal hier rein)


    Welche Unterstützung kann ich noch erhalten? Es war mal die Rede vom Wohngeld!


    <- Ich bitte um ausführliche Informationen, denn ich habe davon eigentlich keine Ahnung.

    Die Vermieterin hat dem Untermietvertrag nicht zugestimmt.
    Wie würde es denn aussehen, wenn ich BaföG beantrage und bei meinen Eltern wohne?
    Würde sich das eher rentieren?
    Bzw. wie stehen dann die Chancen dies zu kriegen? Und wie hoch wäre der Satz?
    Habe mal in der Schule nachgefragt, sie zählt als Abendrealschule, also wird diese gefördert.

    Ich mache den zweiten Bildungsweg auf der Volkshochschule Essen, also eher gesagt meinen Realschulabschluss.
    Kindergeld bekomme ich auf meinem Konto, aber dies schon seit einem Jahr.
    Und wenn ich auf den Unterhalt verzichte, werde ich kein Schülerbafög beantragen können?
    Meine Freundin hat gerade ihre Vermieterin angerufen und wollte das mit dem Untermietsvertrag klären.
    Falls das nicht akzeptiert wird, wie sieht das aus mit der Eintragung in den regulären Mietsvertrag? Wird ihr dann Geld abgezogen? Bzw. letzte Möglichkeit für mich wäre die Unterstützung vom Jobcenter. Weiß aber nicht wie das aussieht, da ich noch unter 25 bin und ob ich nicht einen neuen Thread in dem HartzIV Bereich machen sollte.


    Nochmals vielen vielen Dank für die Hilfe!

    Erstmal vielen Dank für deine Antwort!
    Die hat mir (uns) sehr weitergeholfen.
    Nur eine Frage ist noch offen, ist mein Vater für mich unterhaltspflichtig?


    Liebe Grüße,
    Juvenus

    Guten Abend,
    ich möchte SchülerBaFöG für mich beantragen.
    Werde mich demnächst bei meiner Freundin anmelden, die hat ihre eigene Wohnung (ALGII HartzIV) (sie hat eine eigene Wohnung, also WG). Ich selber werde am 17.02. Neunzehn Jahre alt und beziehe keinerlei Leistungen, nur Kindergeld, aber auch das erst wieder nächsten Monat.
    Da stellt sich mir noch eine Frage, wie sieht das aus mit dem Anmelden und dem Jobcenter?
    Darf ich mich einfach so bei meiner Freundin anmelden? Ohne dem Jobcenter bescheid zu sagen? Bzw. Kann man das auch telefonisch klären und WAS genau muss man sagen?



    Die Frage ist nur, ist mein Vater unterhaltspflichtig?
    Meine Eltern sind hoch verschuldet und deswegen seit 4 Jahren in der Privatinsolvenz.
    Meine Mutter fällt ganz aus dem Schema, da sie eine Schwerbehinderung (100%) hat.
    Das Nettoeinkommen von meinem Vater ist zirka um die 1300€ anzusiedeln, davon müssen die aber ihre Wohnung bezahlen, einkaufen, Sprit- und Autowartungskosten für das Fahrzeug, welches für meinen Vater von hoher Wichtigkeit ist (er arbeitet ~50km weit weg).
    Desweiteren kommen auch noch Teilbeträge zu den Krankenhausaufenthalte für meine Mutter, die er auch aus seiner Tasche bezahlen muss.
    Sie kommen gerade noch über die Runden sozusagen.



    Vielen Dank schonmal!



    Edit:


    Danke für die Antwort,
    ich selber habe ja mit der ArGe nichts zu tun (außer das ich Ausbildungssuchend gemeldet bin).
    Meine Eltern beziehen keine Leistungen (meine Mutter bekommt nur Frührente, aber das hat mit der ArGe nichts zu tun).
    Meine Freundin ist ALGII Empfängerin und ich habe es nicht vor auch, ALGII Empfänger zu werden.
    Deswegen.
    Ich mache eine Schulische Ausbildung auf der Volkshochschule Essen (diese ist eine Abendrealschule, glaube ich) und erreiche damit nächstes Jahr meinen Realschulabschluss mit Qualifikation (hoffen wir mal).
    Habe im Moment kein Einkommen mehr, da ich gekündigt wurde (400Euro Job).
    Eine WG kann man doch erst ab 3 1/2 Raum gründen, das hat jedenfalls eine Sozialhilfeberaterin bei der "Jugendhilfe GmbH" gesagt.