Beiträge von silvaine79

    Es gibt einen Selbstbehalt der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss. Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, da stehts.
    Wie alt sind denn die Kinder. Wie schon geschrieben kann es doch sein das sich der Unterhalt aufhebt.
    Ansonsten such dir ne Caritative Einrichtung und stell deine Fragen dort nochmal.

    Also ich glaube ja schon länger das ich im Wald stehe was die ARGE betrifft.
    Die ziehen mir knallhart bei der Berechnung des Unterhaltes, fast 1/3 vom Kindergeld wieder ab, weil der
    Bedarf meines Sohnes durch die Höhe des Unterhaltes gedeckt ist. So stellen sie sicher das mein
    Sohn nie zu wenig Bedarf dadurch gedeckt hat und sie müssen nicht mehr an mich zahlen.


    Ich finde das eine bodenlose Frechheit. Klar im ALG2Bescheid wird mir das Kindergeld voll angerechnet, leider kann ich im Bescheid noch immer nicht ersehen wie die das mit dem Unterhalt verrechnen.


    Das die ARGE das Kindergeld mit einbezieht beim Unterhalt und der Bedarfsrechnung weiß ich nur, weil ich die Dame von der Unterhaltsberechnung permanent angeschrieben habe. Ich wollte einfach auch wissen was da geht und mein Sohn ist Unterhaltsberechtig, da möchte ich nicht ohne Informationen da stehen. In dem Schreiben steht dann eben das statt 184 € Kindergeld meinem Sohn nur 133 € Kindergeld zustehen.
    Ich dachte nur hääää?


    Weiß darüber jemand was?


    Danke

    Hallo Sundown,


    das mit dem Kindergartenbetrag habe ich meiner Sachbearbeiterin auch schon mehrmals gesagt, aber es wird nicht darauf reagiert. Wahrscheinlich läuft es dann auf einen Widerspruch und zusätzlich vom letzten halben Jahr auf einen Überprüfungsantrag hinaus. Ich kanns bald nicht mehr sehen. Ich fülle bereits einen 10 cm dicken Ordner mit den Bescheiden und das innerhalb von fast 3 Jahren. Bei den Berechnungen werden unglaublich viele Fehler gemacht, sehr anstrengend, andere prüfen es wahrscheinlich nicht mal, aber ich finde es sollte fair ablaufen.


    Danke nochmal für deine Antworten. Weißt du auch zufällig ob der KU auf dem ALG2 Bescheid aufgeführt sein sollte? Der fehlt seid 2 Jahren komplett und erst nach recht penetranter Nachfrage von mir habe ich eine Antwort wieviel mein Sohn bekommen würde.

    Hallo Sundown,


    also im Kindergarten gibt es kein Essen. Auf dem Bescheid von der Unterhaltsstelle steht groß drauf das der Kindergartenbeitrag abgezogen wird, also die Betreuungskosten die ich als Alleinerziehende für mich beantragt habe und die ich eigentlich seid 2009 auch immer separat bezahlt bekommen habe - sprich es wurde nie vom Unterhalt abgezogen.


    Bedeutet ich kann nichts dagegen machen, dass der KV mehr bezahlt als im Endeffekt bei uns ankommt. Sollte es denn dann nicht gleich richtig berechnet werden der Unterhalt? Ich meine wenn ich einen Teil des Unterhaltes mit meinem geringen Lohn auch abdecke, dann muss der KV doch gar nicht soviel zahlen?


    Versteh ich leider alles nicht. Aber ich hab schon einen Termin bei der Caritas, die kennen sich sehr gut damit aus und mal sehen was rauskommt. Kann dann berichten!!!!

    Ich habe eine Frage, seid 6 Monaten erhalte ich weniger ALG2 als der Vater an die ARGE zahlen muss.
    Wie geht das? Sollte der Unterhalt denn nicht 1:1 bezahlt werden?.
    Der KV hat leider immer wieder zahlungsschwierigkeiten das ich mich Anfang 2010 gezwungen sah einen
    Unterhaltsvorschuss zu beantragen, allerdings hat die ARGE dann herausgefunden, das der KV normalen Unterhalt zahlen kann. Seither erhalte ich das Geld jeden Monat übers Amt.


    Allerdings habe ich seither immer das Gefühl gehabt das er mehr zahlt, als im Endeffekt bei mir ankommt. Dies hat sich in den letzten 6Monaten bestätigt. Er muss lt. ARGE ca. 370 € zahlen. Ich erhalte allerdings immer nur 284 €. Zudem wird vom Unterhalt noch der Kindergartenbetrag abgezogen. Ich dachte immer das hat nichts mit dem Unterhalt zu tun und darf dort auch nicht abgezogen werden.
    Davon abgesehen hatte ich den Kindergartenbetrag als Betreuungszuschuss beantragt, bis vor 6 Monaten lief der auch nicht über den Unterhalt.


    Ich überlege jetzt bereits innerhalb von einem Jahr einen zweiten Überprüfungsantrag zu stellen, weil mir vieles sehr koscher vorkommt. Das Amt will mir auch nicht den Unterhalt auflisten (also wie er einberechnet wird im ALG2), eine freundliche Beraterin von der Caritas meinte das müssten sie.


    Wenn ich könnte würde ich mich mit dem KV selber einigen, aber er zahlt zu unregelmäßig und ich kann mich nicht darauf verlassen ob er dann nicht mal eben 2-3 Monate gar nicht zahlt (leider in der Vergangenheit passiert).


    Ich finde es einfach auch nicht richtig das der KV (egal ob zuverlässig oder nicht) zu mehr verdonnert wird als überhaupt bei uns ankommt. Das schreit nach ungerechtheit.


    Danke für hilfreiche Antworten!

    Also im voraus noch mal, vielen Dank das du dir Zeit nimmst und meine Fragen beantwortest.


    Mein Sohn ist gerade 6 geworden.


    Stimmt an Urlaugsgeld und Weihnachtsgeld hatte ich nicht gedacht, das dies da mit drin sein könnte.
    Allerdings wird es mir doch auch beim Amt wieder abgezogen wenn ich zuviel verdiene. Wahrscheinlich rechne ich falsch.


    Ich habe auch schon mal versucht zu rechnen was ich meinem Sohn an Barunterhalt zahlen müsste, dazu verdiene ich allerdings wieder zu wenig. Ich bemühe mich ja auch das aufzustocken, aber irgendwie tut es auch weh wenn ich nun jeden Tag von 8 - 19 Uhr weg wäre und mein Sohn somit auf mich auch verzichten muss. Das weitere ist das mich mein jetziger Chef weigert mehr arbeiten zu lassen, deshalb den zweiten Zusatzjob der allerdings um einiges weniger einbringt als mein Hauptjob (den ich seid 11 jahren im gleichen Betrieb ausübe und dort wirklich flexibel handeln kann wenn mein Sohn mal krank ist).


    Gruss

    Hallo sundown,


    das ist recht interessant. Also:


    zu 1. Der Betrag ist eben kein Durchschnittswert sondern der tatsächliche Betrag der am Ende als netto auf seinem Lohnzettel steht, gut mein Wissen ist knapp 3 Jahre alt, aber ich gehe davon aus das er eher mehr hat als nach der Zeit weniger. Zudem geht er noch schwarz arbeiten.
    Die 300 € sind bereits abzüglich komplettes Kindergeld und wie gesagt ich würde schon 250 € in Ordnung finden nur damit es endlich mal läuft. Aber was meinst du mit Umgangskosten?


    zu 2 . Scheinbar gibt es zwischen der Schweiz und Deutschland ein Abkommen und man kann auch dort den Lohn pfänden sollte er weiterhin nicht monatlich zahlen.


    zu 3 . eigentlich will ich ja nicht gleich das er einen Haftbefehl bekommt.


    Wie gesagt ich versteh es nicht, was will er damit erreichen? Ich lass ihm alle Türen auf und leg keine Steine in Weg und doch macht er es mir schwer. Das zerrt wirklich stark an mir. Ich verdiene keine 1000 € vor einem Monat grad mal 630 € da ich bis dato nicht mehr Betreuung hatte. Ich bereichere mich also nicht an dem Kindsunterhalt.


    Leider gibt es solche und solche und schlimm genug den Charakter eines Menschen erst durch solche Dinge klar zu erkennen.

    Danke für die Antwort



    1. Ich empfinde die Beträge aus der DDT nicht als zu hoch, wenn man bedenkt das alle Kosten bei der betreuenden Person bleiben. Allerdings wird er auch nach Lohn berechnet und abzgl Selbstbehalt und Kindergeld wäre ja bei einem Lohn von ca. € 1900 netto, ein Unterhaltsbetrag von 300 € nicht zuviel.
    Er muss kein Kindergarten und nix bezahlen. Ich wäre schon zufrieden wenn er 250 € zahlen würde.
    Allerdings zahlt er ja nix. In der Schweiz wird er ca. 3.500 € verdienen (er erzählte freimütig jedem was er zukünftig verdient)


    2. Ich hoffe das das Amt das auch weiß wie es vorzugehen hat und ich möchte an die Konsequenzen nicht denken, wenn es die Hände in den Schoss legt.


    3. Einen deutschen Anwalt zu nehmen bedeutet das ich ihn zahlen muss, leider kann ich mir keinen leisten. Das weiß der KV auch.


    4. Er wird doch jetzt schon mit gerichtlichen Verfahren und Kosten belastet, also weiß er doch was Sache ist. Ich komme an ihn nicht heran und er streitet es sogar ab wenn man ihn drauf anspricht. Er will sich ohne Amt mit mir einigen, da gehe ich auf keinen Fall drauf ein. Erst wenn er regelmäßig zahlt sieht die Sache wieder anders aus.


    Ich würde ja das Drama mit dem Unterhalt verstehen wenn ich ihm seinen Sohn vorenthalten würde, aber nichts dergleichen passiert. Er hat alle Rechte als Vater und ich lege keine Steine in den Weg. Im Gegenteil. Deshalb verstehe ich das nicht. Aber ich kann mir schon denken was es ist...verletzter männlicher Stolz. Er will mir damit schaden. Ich gehe jeden Tag arbeiten und auch am WE, ich verdiene dennoch nicht sehr viel, da ich keine Vollzeitstelle annehmen kann, weil mir die Betreuung auf dem Lande einfach fehlt.
    Ich tue alles erdenkliche um meinen Beitrag zu leisten und bin doch für meinen Sohn da. Da muss ich wohl in Kauf nehmen finanziell schlecht dazustehen.


    Wenn er kein Geld hätte würde ich das verstehen, aber er verdient soviel und geht zusätzlich auch schwarz arbeiten. Er denkt das ich das Geld für mich ausgebe, was Quatsch ist. Ich leiste mir gar nichts. Rumzuproleten wieviel er verdient und sich en schöne Lenz machen, jedem erzählen wieviel er ja an Unterhalt für seinen Sohn zahlt, das wurmt mich.

    Hallo zusammen,


    ich hab mir die letzten Tage paar Gedanken gemacht wegen dem Unterhalt den der KV gegenüber meinem Sohn schuldet. Bisher hab ich den Unterhalt von 2010 weg übers Amt erhalten. Die haben mir erzählt letzte Woche das der KV nun zum dritten Mal Lohngepfändet wird.


    Allerdings weiß ich das er ab Oktober dieses Jahr einen neuen Job in der Schweiz anfängt. Nun habe ich gelesen das es da schwerer werden könnte ihn zu pfänden. Stimmt das? Vor allem was passiert wenn das Amt es nicht schafft den Unterhalt aus der Schweiz einzutreiben?


    Wenn ich daran denke wie er jedem erzählt das er soviel zahlen muss und bisher hat er noch keinen Cent freiwillig bezahlt, könnt ich kotzen.


    Kann dazu jemand was sagen?


    Gruss

    Es mag sein das ich nicht alles weiß, aber deshalb so unverschämt zu schreiben dazu hat auch lacki kein Recht.
    Nun ich arbeite bereits, aber mehr geht halt im Moment nicht. Ich kündige meinen Job auch sicher nicht um woanders anzufangen da ich seid 10 Jahren in der Firma bin.
    Schade das man hier keine normalen Antworten bekommt. Denn dann war es das letzte Mal das ich eine Frage gestellt habe.
    Sonst wird immer gemotzt das sich getrennte immer zoffen und alles, ist es dann mal anders kommt auch nichts anderes wie bescheuerte Aussagen.


    Danke und gute Nacht für Deutschland...

    lacki


    auf deine Kommentare kann ich hier verzichten, wenn du beleidigend wirst. Das hat nichts mit blöd oder sonst was zu tun. Der Betrag ist damals mit der ARGE abgeklärt gewesen und da ist nichts von Betrug. Solche Dinge hier zu unterstellen finde ich ein absolutes no-go. Halt dich also lieber zurück.
    Zudem erhalte ich kein Hartz4 sondern ALG2 was schon mal ein Unterschied ist. Meine Güte da fragt man sich warum man hier fragt, wenn dann Beleidigungen und falsch Unterstellungen kommen. Frag mich auch wo der Betrug sein soll. 2009 DDT niedrigste Stufe 164 € kindergeld durch zwei ergibt einen regulären Betrag von 206 € Ich gehe arbeiten und muss mir so einen Mist von dir nicht sagen lassen.


    Gawain


    danke für die Antwort. Für mich ist das ganze ein einziger Dschungel wo ich von keiner Stelle eine klar Aussage erhalte und das meine ich ernst, denn ich bemühe mich um alles was gefordert wird, aber wenn ich klare Informationen möchte, weil ich nunmal nicht alles weiß, werd ich dumm angemacht.
    Diese 206 € sind noch nach der alten Tabelle damals berechnet worden und da gab es auch nur 164 € Kindergeld. Deshalb war der Betrag auch rechtens und mit dem Amt so abgeklärt. Zudem hab ich auch beim Amt nicht gesagt das ich dann plötzlich mehr brauche oder will sondern das war von denen aus.
    Ich kann daran so oder so scheinbar nichts ändern.

    Nun, 206 € um genau zu sein...der geringste Betrag lt. DDT abzüglich hälftiges Kindergeld ergab damals den Betrag. Und ich erhalte sicherlich nicht mehr Leistungen bloß weil ich weniger Unterhalt bekomme, denn Vater Staat holt sich was Unterhalt betrifft ja wieder zurück. Nur warum soll er nachzahlen wenn er da doch bezahlt hatte? Das verstehe ich auch nicht. Wenn ich einen Antrag stelle dann doch ab dem Tag der Antragstellung, warum muss der Mann dann das Jahr davor nachzahlen?


    Den Vergleich mit den Gebrüder Grimm versteh ich ehrlich gesagt nicht und deute es fast als Beleidigung.
    Ich hätte lieber eine Antwort auf meine Frage. Nicht mehr und nicht weniger.


    Zudem kann ich sehr wohl einen Betrag mit meinem Ex-Partner aushandeln solange ich damit zufrieden bin und klar komme. Sicher macht da ein kleiner Betrag im Sinne meines Sohnes keinen Sinn, aber was das Amt da errechnet ist schwachfug. 360 € lt. Tabelle, den Betrag finde ich nicht mal und ich kenn den Lohnzettel meines Ex Partners.


    Ich bestehe sicher auf das Recht für meinen Sohn Unterhalt zu bekommen, aber man muss es auch nicht übertreiben.

    Kurze Erklärung. Ich lebe seid Ende 2008 alleine mit meinem Sohn. Damals hatte ich mit dem Vater des kleinen
    geeinigt das er knapp 200 € im Monat an Kindsunterhalt zahlt. War auch alles in Ordnung soweit, nur hat er dann bis Ende 2009 sehr sehr unregelmäßig gezahlt und von Oktober 2009 bis Februar 2010 gar keinen Unterhalt wo sich dann bei mir als dickes Minus auf dem Konto ausgezahlt hat (welches ich nicht schaffe bisher zu kompensieren). Habe mit ihm dann besprochen das ich Unterhaltsvorschuss beantrage da er meinte das er es nicht mehr zahlen kann und so käme ich wenigstens einen kleinen Teil.


    Gut gesagt getan, ich den Antrag beim Amt gestellt. Leider hat er nicht auf das Schreiben reagiert als es darum ging das er alles angeben sollte, wobe ich ihm noch anbot es mit ihm durchzugehen. Er ließ es liegen und das Amt holte sich seine Infos von seinem Arbeitgeber, bei dem dann rauskam das er 360 € im Monat zahlen müsse. Sowohl er als auch ich waren verwundert, weil das doch sehr hoch angesetzt war. Nun aber da er sich nicht regt um da eine Neuberechnung zu machen, läuft das jetzt alles auf und hinzu kommt das das Amt die Differenz aus 2009 noch nachfordert. Wenn ich gewußt hätte das es so läuft hätte ich keinen Antrag gestellt, denn jetzt zahlt mein Ex-Partner keinen Cent mehr und die Kindsunterhaltsschulden laufen weiter auf.


    Da ich ihm nicht Schaden wollte mit dem ganzen, überlege ich wie ich das wieder Rückgängig machen kann. Ein Verzicht kommt aber nicht in Frage. Was kann ich tun???
    Wie gesagt ich wollte ihm nicht schaden und es war nie ohne seine Zustimmung, ich möchte ihm da echt entgegenkommen und wieder raushelfen, weil ich einfach weiß das er sich sehr gerne um seinen Sohn kümmert und das ist mir mehr wert. Er zahlt auch mal so Klamotten und Zeug für den kleinen ohne das ich was sagen muss, deshalb fände ich das ungerecht.

    Bin etwas verwirrt, beim Amt habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt weil die regelmäßigen Zahlungen vom kindsvater ausblieben. Dort wurde dann errechnet das er über 300 € zahlen muss laut seines Lohnzettels. Jetzt muss er wohl nachzahlen, aber wer kriegt das Geld? Das steht doch meinem Sohn um Grunde zu, oder?


    Es kommt mir aber auch bissl komisch vor das er soviel zahlen muss denn ich habe es doch auch ausgerechnet und komm im Leben nicht auf den hohen Betrag. Möchte meinem Ex auch keine reinwürgen und der Antrag war mit ihm abgesprochen. Nur jetzt muss er die Differenz vom letzten Jahr zahlen obwohl ich erst für dieses Jahr beantragt hatte.


    wie läuft das denn nun und wenn ich das Geld bekomme vom letzten jahr könnte ich es ihm ja wiedergeben denn das ist doch heftig. Mir ging es ja nur um den Pflichtteil und ich wollte nicht das er nachzahlen muss.

    Wohngeld??? Kinderzuschlag??? Nein, ich glaube auch nicht das mir das zusteht oder?


    kinderzuschlag gibt es ja nur so lange das Kind unter 3 Jahre ist und Wohngeld da sagt mir das Amt sicher ich muss es von den Lebenshaltungskosten bestreiten. Ich bekomme von der ARGE ALGII und da ist auch ein kleiner Teil für die Miete dabei. Da aber bei uns die Mieten sehr hoch sind, ist es fast unmöglich die Vorschriften einzuhalten das die Miete komplett übernommen wird. Ich liege mit dem m² Preis sogar unter dem was ich maximal haben darf, aber ich habe fast 10 m² zuviel Grundfläche.
    Es gibt bei uns aber keine Wohnungen die genau 60 m² haben und 300 € kalt kosten. Das juckt das Amt auch nicht.


    Es kann mir auch keiner wirklich sagen was ich beantragen kann und was nicht. Hilfe kenn ich da nicht.
    Ich habe eher das Gefühl, dadurch das ich arbeite werde ich bestraft. Ich erhalte von meinem Chef Urlaubs und Weihnachtsgeld welches mir nur Nachteile bringt, weil das Amt mir alles abzieht. Dabei sind es insgesamt im Jahr keine
    200 € was ich da bekomme vom Chef.

    Ich muss jetzt mal bescheuert fragen. Die Kindsväter haben ja alle einen Selbstbehalt und ich frage mich jetzt gerade ob ich sowas auch habe als AE mit einem Kind. Wie hoch ist der denn?? Oder gibt es da irgendwo etwas wie es berechnet werden kann??


    Möchte mich nicht beklagen, ich arbeite auch für mein Geld und achte auf jeden Euro, drehe ihn zehnmal um und überlege mir gut was ich mit welchem Geld mache. Das Existenzminimum liegt bei knapp 700 € und ich liege nicht viel weiter darüber. Dennoch erhalte ich keine extra Leistungen von den Ämtern. Der Unterhalt der mir gezahlt wird (wohlgemerkt für meinen Sohn und nicht für mich) ist deutlich unter dem was das Amt ausgerechnet hatte, was meinem Sohn zusteht.


    Ich kann nur hoffen das ich bald mehr arbeiten gehen kann und mir dann nie wieder Gedanken machen muss ob ich über die Runden komme.