Beiträge von woodi

    hallo
    doch das mädel kann mit berücksichtigt werden und zwar auf grund einer "zeitweiligen bedarfsgemeinschaft"
    es gibt ein az einfach mal googeln.
    aber sie sollte schon regelmässig bei dir sein.
    für die vier wochen einfach mal einen antrag stellen. immerhin ist es ein aufwand der sich über einen ganzen monat erstreckt.
    ausweis hat evtl. auswirkung auf auf alg2 wegen arbeitsaufnahme, denn könnte sein dass sie ne grundsicherung erhält. das würde aber nicht heissen das du keinen antrag stellen kannst.
    da du bei ergänzender hartz 4 leistung in diese spate fällst müsste das mit dem umzug kein problem sein.
    zumal die wohnung sowieso billiger ist. einfach ma vorsprechen und ruhig die zeitweilige bedarfsgemeinschaft erwähnen.


    viel erfolg
    gruss

    Hallo Leute,


    ich möchte mit meiner Frau in einen anderen Bezirk d.h. andere Zuständiglkeit ziehen,
    da wir der Meinung sind, es wird die Aufnahme eines Jobs in der neuen Gegend erleichtern.
    Die jetzige Wohnung muss ich dazu sagen, ist angemessen.
    aber es gehen keine teils keine Heizungen. Aber ob das u.a. ein Grund für ein Auszug ist, ist fraglich.
    Mit Vermieter haben wir nur noch über´n Anwalt kontakt wegen verfälschter Nebenkostenabrechnung.
    Würde ein Umzug genehmigt werden?


    Danke und gute Nacht!

    Hi,


    du hast völlig recht, ich würde einen gepflegten Widerspruch einlegen vielleicht ausgefeitle Begründung die würde ich auch nicht nachreichen denn es geht dir ja tatsächlich um einen schnellen Auszug wegen gesundheitlicher Einschränkung.
    Sollte da beim Kreisrechtsausschuss nicht stattgegeben werden was ich nicht glaube, ist spätestens das zuständige Sozialgericht auf deiner Seite.
    Das ist ja wohl der Hammer, bei kranken Menschen wieder Kosten sparen!
    Geht es dir eigentlich um die Übernahme der Umzugskosten oder mehr um die Übernahme der neuen Miete.


    Viel Erfog
    schöne Grüße

    Hi und guten Abend ihr Lieben,

    ich habe eine Frage die sich auf die Bedarfsgemeinschaft bezieht.
    Und zwar habe ich mit meiner Frau das zweite Kind bekommen und
    wie ja jeder weiss ist man nur berechtigt Leistungen nach dem SGB 2 zu beziehen wenn man in der Lage ist täglich ... Stunden (wieviel sind es eigentlich) zu arbeiten.


    Nun unser kleinstes ist jetzt erst ein paar Wochen alt und wir haben uns entschieden dass ich (der Mann) zu hause bleibe, die Kinder erziehe und den Haushalt schmeisse und meine Frau arbeiten geht.
    Es hat u.a. auch folgenden Hintergrund:
    Meine Frau hat eine abgeschlossene Berufsausbilden und ich nicht, also würden wir uns generell auf diesen Rollentausch einigen.
    Meine Frage lautet im einzelnen:
    Wird es von der ARGE akzeptiert wenn ich zu hause bin und Hausmann sozusagen und meine Frau "herangezogen" wird?
    D.h. -----> ich bleibe von der Heranziehung verschont wegen Kinderbetreuun. Natürlich sofern die Kids keine KiTa besuchen.


    Ich bedanke schon im Voraus für eure Antworten Tipps und Mühen.


    Vielen Dank
    liebe Grüße und schönen Abend!

    Hallo
    mir war es nicht beewusst weil ich der arge vertraut habe.
    auch nach den mittielungen änderte sich hinsichtlich eines Änderungsbescheides nichts.


    Tja, ich werde mal ein Widerspruch machen und versuchen ob von der Forderung abgesehen wird.
    Kann es sowas geben?
    in Verbindung mit dem Urteil?


    Sollte ein Wirdespruch abgelehnt werden ist nächste Stufe doch eine Klage einreichen beim zuständigen Sozialgericht??
    oder?
    könntest du mir da mal ein Muster geben wie sowas aussieht?
    nur so rein weil mich das interessiert?


    vielen Dank im Voraus

    Danke fürs Antworten,


    Achso es wird der volle Monat geschrieben angegeben bei der Berechnung,
    aber wird auch in der Berechnung berücksichtigt dass ich ja bis 21.09 zu gut hätte und erst ab 22.09 zu viel bekam?
    aber ich habe es dem SB ja mitgeteilt.
    wäre es sinvoll mal ein Widerspruch zu machen, in dem ich begründe dass ich mich in der Sache als unschuldig sehe weil ich meiner Mitwirkungspflicht ja nachgekommen bin?
    ausserdem viellecht kennste ja das: (Az.: S 28 AS 228/08)
    es darf zuviel gezahltes ALGII nicht in allesn Fällen zurück verlangt werden!

    Hallo ihr lieben!
    Ich habe mal eine Frage zu Rückforderungen von der ARGE.
    Und zwar habe ich letztes Jahr von der Zeit 01.09.08 - 31.10.08 Geld zu unrecht erhalten!
    Dies sagt zumindest die zuständige Behörde.
    Sie begründen es damit, dass ich noch algl bezogen hab, das stimmt, allerdings habe ich alle Bescheide und Veränderungen damals mitgeteilt.
    Es muss da wohl bei denen im Amt intern ein Fehler unterlaufen sein. Dass vielleicht der Bearbeiter vergessen hat oder sonst was, denn ich hätte von mir aus nie einfach bewusst mehr Gels genommen.
    Nun jedenfalls kommt am 16.06.09 ein Schreiben mit der Bitte um Rückzahlun der wie oben genannten Zeitraums. Daraufhin habe ich ein Schreiben zur Anhörung fertig gemacht in dem ich erklährt habe das es hätte dem zuständigen Bearbeiter bewusst sein müssen, dass sich das alg1 ändert oder wie auch immer denn wie gesagt alle Beschiede habe ich immer gleich vorgelegt.
    Ausserdem wurde das alg1 von vorn herein bis 21.09.08 bewilligt.
    wurde dann letztlich bis 21.11.08 weiterbewilligt, ist das normal und hätte das der Bearbeiter wissen müssen?
    Ja und dann kann er mir doch nicht zurück fordern von 01.09.08 ab wenns klar was das alg1 auf jedem Fall bis 21.09.08 läuft?!


    Ach ja erst jett heute ist ein Brief gekommen das wegen Personalmangel keine frühere Möglichkeit war zu schreiben.
    Also ich wartete schon seit 02.07.09 auf eine Antwort, dachte das wär mitlerweile erledigt!
    Soll ich jetzt ein Widerspruch machen? Wenn ja mit welcher Begründung??
    Ich hoffe mir kann jemand helfen oder Tipps geben.
    Freu mich auf eure Antworten.
    Vielen Dank

    Hallo


    Ja genau wir haben den "genemigten" Mietvertrag unterschrieben und die alte Wohung rechtsmäßig gekündigt!
    Ich habe jetzt ein Urteil des SG Aachen gefunden hier kannst ja mal lesen: AZ S 14 AS 80/07.
    Du meinst das der kleine aus der Bedarfgemeinschaft raus kommt, ja das ist klar das geben wir noch an, aber was zuviel ist bei den wohungskosten müssten wir dan selbst tragen? Meinst du das so?


    Kindergels ist ja klar das fällt sowieso weg.


    Danke und Gruss

    Danke für die schnelle Antwort!


    Es ist nicht möglich den kleinen in unserer Bedarfgemeinschaft zu lassen, denn der Vater ist auch Bezieher von AlgII.
    Ausserdem würde der uns sowieso melden.
    Die Frage ist ob wir die Wohung trotzdem beziehen dürfen auch wenn wir letzendlich was drauflegen müssten.
    Denn GRund für den Umzug war ja eigentlich das ne Persoin mehr in die Bedarfsgemeindschaft geboren wurde.
    Jetz allerdings inneralb der Kündigungsfrist hat sich eben geändert dass der Sohn meiner Frau zu seinem Vater zieht.


    Ist das ein Grund für Probleme zu bekommen?


    DAnke für Eure Antworten


    Liebe Grüsse
    woodi

    Hallo,


    wir haben mal ne Frage.
    Und zwar haben wir auf Grund unseres neuen Kindes eine grösseres Wohung genemigt bekommen.
    Wir ziehen also bis zum 1.8.09 um.
    Jedoch hat sich inzwischen geändert dass der erste Sohn, der nur der Sohn meiner Frau ist, doch zu seinem Leiblichen Vater zieht und wir ihn regelmäßig zu uns zu Besuch holen, er bei uns auch schläft,
    er hat nach wie vor sein Zimmer bei uns.
    Jetzt die Frage:
    Werden wir Probleme bekommen mit der zuständigen Arge oder dürfen wir trotz dem in die grössere Wohnung ziehn?
    Denn eigentlich ist er ja regelmäßig bei uns und hat ja nachn wie vor sein Zimmer bei uns!


    Vielen herzlichen Dank für eure Antworten


    Viele liebe Grüsse


    woodi

    Hallo zusammen!


    Könnt ihr mir weiter helfen?
    Wir ziehen demnächst um in eine andere Wohnung die von der Arge schon genemigt wurde,
    bei der Suche nach Wohnungen (wegen Nachwuchs) haben wir nur diese passende Wohnung gefunden.
    Das Problem dabei ist eigenlich nur, dass da Marklergebühren von über 400€ angefallen sind.
    Das wussten wir im Voraus aber nicht!


    Die Frage jetzt:
    Übenimmit die Kommuale die Marklergebühren oder nicht?


    Wir haben die schriftliche Ablehnung bekommen, (Verwatungsakt) d.h. wir könnten dauraufhin einen Widerspruch machen!


    Wie soll das von statten gehn??


    bitte Hilfe


    vielen Dank im Voraus[/SIZE][/SIZE]

    Hallo Leute,


    in unserem weiterbewilligungsbescheid der ab Anfang Mai geht schreibt unsere zuständige Kommunale
    dass die Leistungen nur bis 30.06.09 bewilligt sei, wegen einer warscheinlicher Regelsatzanpassung!
    Wir haben darüber noch garnichts gehört!


    Deswegen meine Frage:
    Wird der Regelsatz evtl. erhöht und um wieviel?
    Wo kann man darüber lesen?


    Danke für eure Antworten!!!


    Schöne Grüsse
    Woodi;)

    Hallo Leute,
    wer kann helfen,
    wir wohnen zur Zeit in einer 70 qm Wohnung und haben bei einem anderen Kreis d.h. in einem anderen Zuständigkeitsbereich eine 90qm Wohnung gefunden. Wir sind zu 4.
    Die Wohung kostet 470€ kalt!
    werden die Kosten für die neue Wohnung übernommen?
    Die alte Wohung kostet 330 kalt wurde zu 3 übernommen!


    Danke gruss

    Erst ma vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Aha also das heisst, es würden die Kosten der jetzigen Kaltmieten und der Wasserkosten übernommen werden?
    Aber der zuständigkeitsbereich würde sich da auch ändern!


    Übrigens, der jetzige Wohnraum ist für drei Personen auch etwas zu klein.
    würde das was an der Situation ändern?


    Dankeschön und eine gute Nacht!

    Hallo!
    Habe folgendes Problem:
    Meine Familie und ich (3,bald 4 Pers.) würden gerne wegen Zuwachs einen grösseren Wohnraum beziehen.
    Ganze Familie bekommt Harz4.
    Wir würden von Vermieter Seite ein Haus beziehen können, welches aber von den Qm die angemessene Grösse übersteigt, aber die Kaltmiete würde im Rahmen liegen.
    Heizen müssten wir selbst über Holzheizung d.h. Holz selber hacken!
    Also kämen an Nk nur Wasser.
    Wenn die Qm zuviel sind aber die Kaltmiete im Rahmen liegt, würde da der Umzug genemigt werden?
    Und wiviel würden eigntlich genau übernommen werden an Kaltmiete und Wasseranteil???


    Vielen herzlichen um Antworten!


    liebe Grüsse