Beiträge von karsten2000

    Sehr geehrte Damen und Herren;
    > Wir sind eine bezweifelte Deutsche mehrköpfige Familie, die keinen
    > grossen Glück hier im Ländle hat. Daher überlegen wir uns gerade, ob wir
    > teilweise oder alle ins ausland gehen.
    > Deswegen haben wir momentan so viele offene Fragen, was Kindergeld,
    > Steuer, wohngeld u.s.w betrifft.
    Wir bitten Sie darum, uns so weit wie möglich gute und genauere
    > Informationen zu geben. Und besten Dank im Voraus, da wir mit manchen Behörden mehrmals schlechte Erfahrungen hatten, sie gaben uns öfter mangelhafte oder falsche Informationen, sie sagten die wahrheit nicht.
    >
    > Mein Mann wird demnächst für halbes Jahr- eventuell länger- in
    > Deutschland eine Teilzeitarbeit von 3,5 bis höchstens 4 Stunden am Tag arbeiten-
    > gesundheitlich bedingt- sein Einkommen wird zwischen 500€ und 600€
    > Brutto sein.
    > Da laut Gesetz:
    > (Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn Sie in
    > Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im
    > Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt
    > einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden).
    >
    > Stellt sich die Frage hier:
    >
    > Wird diese Stelle als Sozialversicherungspflicht oder als unbeschränkt
    > einkommensteuerpflichtig oder entsprechend behandelt? Gibt es einen grpossen
    > Unterschied, ob man weiter ALG II erhält oder nicht? ( Leider mit diesem
    > Einkommen werden wir, als Familie, weiter Leistungen vom Jobcenter
    > kriegen).
    >
    > 2) Hängt der Anspruch auf Kindergeld von der Art der Tätigkeit, falls
    > man eine Tätigkeit in Deutschland oder ins ausland übt?
    > 3) Hängt der Anspruch auf Kindergeld vom Land, in dem die
    > Auslandbeschäftigung ausgeübt wird?
    >
    > 4) Wenn unsere Kinder im Ausland die Schule besuchen werden, richtet sich
    > der
    > Anspruch auf Kindergeld und die Höhe des betragsmäßig zustehenden
    > Kindergeldes danach, in welchem Land und wie lange dort dieser Schulbesuch
    > erfolgt bzw. erfolgen soll und bei wem die Kinder dort leben? Geben Sie
    > bitte mir paar Details hier um zu wissen, welche Wirkungen haben diese
    > Faktoren auf dem Anspruch, damit wir im Vorfeld rechnen können, wie wir weiter
    > ohne grosse finanzielle Probleme zurecht kommen können.
    >
    > 5) Wenn man für eine Deutsche Firma, die in Deutschland ihren Sitz hat,
    > auch ins Ausland für sie auch arbeitet- oder eine Weile nur ins Ausland
    > für die Firma arbeitet – welche Wirkungen hat das auf dem
    > Kindergeldanspruch?
    >
    > 6) Müssen die Schulkinder unbedingt in ihren Schulferien nach Deutschland
    > kommen? Und müssen sie in unserer Wohnnug in Deutschland angemeldet
    > bleiben?
    7) Muss man der Schulbesuch von Deutschen Kindern ins Ausland begründen
    > oder ist das eine freie Entscheidung der Familie? Wir bitten Sie um Hilfe.

    > Gibt es genauere Informationen auf bestimmte Internetseiten?
    > Danke sehr für Ihre Antwort im Voraus.
    >
    > Mit freundlichen Grüssen.