Beiträge von Katche

    Hallo,
    ich habe vor fünf Jahren von meiner Mutti ein Darlehn für den Kauf eines Autos erhalten.
    "Sollte ich das Auto verkaufen besteht Mutti auf der Rückzahlung des Darlehns."
    Das ist soweit schriftlich festgehalten.


    Jetzt muß ich leider ALG II beantragen.
    Mein Auto ist über 7.500 EUR Zeitwert.
    Das Amt verlangt einen Nachweis, daß meine Mutti vor fünf Jahren das Geld von Ihrem Konto/Sparbuch abgehoben hat, das Sie mir als Darlehn gab.


    Ist das korrekt? Können die auf diesem Nachweis bestehen?


    Bin über jeden Beitrag zu meinem Thema dankbar.