Beiträge von donpepe112

    Meine freundin hat auch noch keine Leistungen erhalten. Die ganzen Abbuchungen gingen zurück weil das Konto nicht gedeckt ist und bei der ARGE ist telefonisch niemand erreichbar - wahrscheinlich geht es vielen so und die Leitungen laufen heiß...


    Weiß eigentlich jemand ob man der ARGE die Kosten für Rücklastschrift in Rechnung stellen kann? Das ist nun schon das 3. Mal dieses Jahr das das Konto nicht gedeckt war weil die ARGE nicht pünktlich zahlt und das geht langsam richtig ins Geld...

    Hallo,


    ich habe mal eine Frage:


    ich bin 21 Jahre alt und lebe alleine. Meine Freundin die in einer eigenen Wohnung wohnt, hat nun ein Kind von mir bekommen und bekommt Harz IV. Nun hat das Arbeitsamt von mir verlangt dass ich meine Vermögensverhältnisse offen lege und für sie und das Kind Unterhalt zahlen soll. Ich zahle gerne für mein Kind und kaufe auch jetzt schon die Windeln, aber im Moment ist es mir leider nicht möglich Unterhalt zu zahlen. Ich gehe im Winter ganztags zur Schule und kann dann nur Samstags arbeiten verdiene dann nur 330 Euro brutto + 164 Euro Kindergeld. Im Sommer arbeite ich Vollzeit und verdiene dann 1200 euro brutto.
    Das was ich verdiene reicht nicht mal für meinen Lebensunterhalt so dass ich derzeit von meinen Ersparnissen lebe. Nun meine Frage:


    Was kann das Arbeitsamt verlangen dass ich an Unterhalt für mein Kind zahle und wieviel muss ich für meine Freundin zahlen? Kann das Arbeitsamt das verlangen obwohl ich selbst kaum genug zum Leben habe? Wieviel Ersparnisse darf ich haben (es geht mit nur um den Unterhalt ICH habe nicht vor Sozialhilfe o.ä. zu beantragen). Muss ich den Unterhalt aus meinen Ersparnissen zahlen? Wird da das Mittelmaß zwischen Sommer und Winter gebildet oder muss ich vielleicht nur im Sommer zahlen?
    Meine Freudin hat mit dem Jugendamt gesprochen wegen Unterhaltsvorschuss bis ich im Sommer wieder voll verdiene, aber die zahlen keinen Vorschuss weil wir ein Paar sind. Die zahlen nur wenn man mit dem Vater des Kindes getrennt ist. Der Unterhalt wäre meiner Freundin eh als Einnahme angerechnet worden. Ich unterstütze meine Freundin auch so wo ich finanziell kann, das muss ja das Amt nicht wissen weil die ihr das eh gleich wieder abziehen, da hat sie nichts davon.


    Kann das Arbeitsamt das Geld was die jetzt für meine Freundin zahlen oder fürs Kind irgendwann wenn ich mit der Schule fertig bin (in 4 Jahren) wieder von mir zurück verlangen? Können die von mir verlangen dass ich die Schule abbreche und auch im Winter voll arbeite und mir damit meine Zukunft verbauen?


    Vielen Dank für Eure Antworten!