Beiträge von uiffi

    wenn du besondere interesse am schutz der personen hast, kannst du die namen schwärzen, evtl. die kontonummern, aber die beträge müssen offen bleiben
    und beträge bis 50 euro ... wo steht das denn? wenn du 10 mal einkommen von 50 euro hast, ist das nicht zu schwärzen sondern zu begründen
    es gibt ja auch sozialversicherte "damen", wenn du länger las ein jahr versicherungspflichtig angeschafft hast, hast du anspruch evtl. auf ALG1?

    also um alles auf richtige füße zu stellen sollztest du der mieter sein, oder dein vater muss einen untermietvertrag machen, ansonsten hast du grundsätzlich anspruch auf HARTZ4, nur die UMSCHULUNG musst du näher erklären, bist du schon dabei und welcher art ist sie, denn da könnte eventuell der hase im pfeffer liegen

    nur zur info, ohne hartzIV gebe es armut ohne gesetz
    und was nach 2010 kommt kommt auf den wähler an
    male deine transparente über und schreibe drauf:
    !!!GEHT ZUR BUNDESTAGS WAHL!!!

    vielleicht verdiehnst du so viel das dein bedarf gedeckt ist, oder die benötigten unterlagen sind nicht komplett???
    ich erkenne gerade keinen grund der vollständigen einstellung der leistungen außer du verdiehnst zu viel

    das die sätze des sgbXII (egal ob kapitel 3 oder 4) genau dem des SGBII sind halte ich auch für unglücklich, da hier dem hilfeempfänger schließlich kein ausweg mehr bleibt seine situation zu verbessern im gegensatz zum HARTZ4


    ich bin der meinung das man hier auf eine rente abstellen sollte als hätte derjenige so gearbeitet bis zum rentenalter und entsprechend dann die rente so berechnen... oder einen mindestbetrag ansetzen, der nach erfüllung verschiedener tatbestände anstatt grundsicherung und diverser dinge gezahlt wird, der muss dann auch so hoch sein, dass ein erwerbsgeminderter seine erhöhten gesundheits(eigentlich ja krankheits) kosten damit zusätzlich decken kann

    leider hast du ein vollkommen falsches bild von mir,
    ich bin nur der meinung, dass man nicht immer nur um den heissen brei drumrum reden sollte, und da kommt auch mal das eine oder andere hart rüber, aber wie du selber feststellst ist das leben auch kein ponnyhof,
    ich kenne deine situation nicht und du nicht meine, ich werde meine situation auch keinem auf die nase binden,
    und ich bin bestimmt nicht der meinung das genau DU ein faules schwein bist genauso wenig wie ein JEDER andere hier im forum, meine tipps die ich hier gebe versuche ich nach meinem gewissen auf den punkt zu bringen und ich habe schon die eine oder andere privatmail erhalten, in denen man sich bei bedankt hat, weil ich eben nicht mit der honigquaste rumrenne und andere in ihrem jammertal bekräftige,
    das du auf dem boden schläfst ist nicht mir anzulasten, sondern vielleicht auch deinem auftreten und gehabe in der behörde... denk einfach mal drüber nach
    ich bekomme nur immer einen hals wenn die forderungen immer höher werden, natürlich sind die kosten für kinder gestiegen wie für alles andere auch, aber die bescheide der behörden geben immerhin die sicherheit, wenn man sich zusammenreist, würdig zu leben, und wer sich ein wenig informiert und nicht gerade ed hardy und co. tragen muss wird auch ordentlich gekleidet durch die welt gehen können


    aber jetzt hält man sich folgendes vor augen: alleinerziehendenbonus, kita-gebühren, gez befreiung, mietkosten, heizungskosten, regelbetrag, einmalige beihilfen, elterngeld (unterhalt vom getrenntlebenen partner), schulkinderbonus, klassenfahrt(en), selbstbehalt bei geringfügiger entlohnung
    rechne das alles zusammen, und mein gehalt reicht dafür nicht aus...
    ERGO: ist also fraglich wer hier besser gestellt ist


    kann man das verstehen was ich meine oder kommt das immernoch verachtend rüber?


    die welt ist nicht nur für den ALG1 ALG2 oder SGBXII er oder Asylbewerber härter geworden, sondern auch für jeden anderen normalverdiehner auch, der hilfeempfänger sitzt nicht in einer jämmerlichen parallelwelt und die anderen liegen in der goldenen problemfreien sonne, sondern WIR ALLE haben diese probleme mit den preisen für kindersachen, für schuhe und für das gemeinsame bett


    lg
    uiffi

    willst du mir ernsthaft sagen das du dir nichts kaufen kannst?
    die hilfeempfänger die ich kenne fahren auto (steuer, versicherung , benzin , werkstattkosten), rauchen und fahren in den urlaub ...
    also verschone mich mit dem gejammer

    kitty ich greife dich nicht persönlich an, wenn das so rüberkommt betone ich das noch mal jetzt und hier extra
    ABER
    du sprichst von alltäglichen dingen die vom regelbetrag abgedeckt werden aber willst sie gesondert ausgewiesen als sonderbetrag haben,
    und genau das kann nicht sein
    auch wenn ich jetzt von allen gesteinigt werde, die wurzeln der sozialhilfe für arbeitsfähige liegen so, dass es eben nur eine "überbrückung" aus der andauernden arbeitslosigkeit sein soll und eben kein warmes nest
    egal aus welchen gründen man leistungen nach sgbII bekommt, sie sollen nicht dauerhaft angelegt sein UND stellen deshalb darauf ab, dass der hilfeempfänger alles dafür tut, aus der unglücklichen wirtschaftlichen situation wieder herauszukommen... immerhin ist nicht der staat und nicht die allgemeinheit für die erbeitslosigkeit oder für den geringverdienst des einzelnen verantwortlich...
    dass mittlerweile ganze generationen sich auf den leistungen von HARTZ4 ausruhen, ist ein phänomen, welches so nicht geplant werden konnte, den kostenfaktor sozialhilfe aber dermaßen expotenziert darstellt, dass er mittlerweile fast 50% des gesamtetats der gesamten republik ausmacht, der nächste posten ist dann schon die schuldentilgung für kredite, die aufgenommen wurden um das schlaraffenland deutschland überhaupt noch finanzieren zu können


    sollten jetzt also wiederum zu den regelsätzen besondere beträge dazu kommen wie kleidung usw. (für schulbeihilfe ist ja in zukunft schon gesorgt, wobei klassenfahrten geschenkt werden) wird das system in mittelbarer zukunft zusammenbrechen


    noch einen zankapfel lege ich dazu, meine hypothese ist, dass das kind des hilfeempfängers der am liebsten vorgeschobene grund ist um nach mehr und mehr und mehr und mehr geld zu rufen,
    jedweder gesunde arbeitsfähige hartz4 empfänger ist in sachen kinderbetreuung und unterhalt einem normalsterblich arbeitenden besser gestellt, denn der arbeitnehmer muss für jeden cent selber aufkommen, auch wenn er nur über wenige cent über dem bedarf mehr einkommen hat als kollege hartzer in der nachbarwohnung, der normaler weise seine "freizeit" mit arbeitsbeschaffung zu füllen hat

    wenn du also gerne selbst entscheiden möchtest wieviel du ausgibst, dann musst du auch mit dem regelbetrag klar kommen und nicht kommen, das zusätzliches bekleidungsgeld angebracht wäre

    also ordentliche und qualitativ zumutbare sachen gibt es bei ernstings (z.B.) und diese sind vom regelsatz durchaus bezahlbar, und dieser bedarf ist bei der berechnung der (ständig steigenden) regelsätze und unterhaltsbeträge enthalten,


    ich wäre gern dafür den bedarf artgerecht zu genehmigen, und den regelsatz abzuschaffen, also warengutscheine für klamotten, nahrung und hygiene, dann kommen diese wirklich den kindern zu gute
    also kein geld mehr auszahlen sondern bedarfsgerechte fallleistungen in nicht barer form

    entscheident für die unterhaltsvermutung eines erwachsenen (expartner) ist immer die zumutbarkeit zur aufnahme einer arbeit und dessen aufwand nach stunden, nicht die möglichkeit nach arbeitsmarkt


    das würde ja dazu führen, dass der expartner zwar müsste, aber nicht wirklich, denn er findet halt keine arbeit

    es geht insbesondere darum ob es ihr zumutbar ist, einen vollzeitjob als aleinerziehende anzunehmen, wenn das kind im grundschulalter ist... diese auslegung wird von gericht zu gericht unterschiedlich bewertet


    persönlich würde ich es auch für möglich halten, zumal die trennungsphase von 6 jahren ihr auch die möglichkeit eigener initiative offen ließ, aber wie gesagt, vor gericht und auf offener see ist man(n) in gottes hand,
    wenn ich an ihrer stelle wäre würde ich es dann gerichtlich prüfen, immerhin ändert sich ja dadurch ihr gesamtes wirtschaftliches umfeld...


    ergo: nur schwammige info
    am besten du beginnst ihr anzukündigen, dass du ab meinetwegen mai 2009 ihren unterhalt kürzt auf betrag x, dann ab november 09 auf betrag y und dann ab mai 2010 auf o,oo...
    sie hat dann die möglichkeit darauf zu reagieren
    dann wirst du sehen

    in der praxis bedeutet das nur das beides irgendwie stimmt,
    sie ist für ihren persönlichen unterhalt selbst verantwortlich, wenn sie aber profunde gründe vortragen kann, dass sie z.b. wegen den kindern das nicht kann bist du zum unterhalt weiterhin verpflichtet


    existieren denn unterhaltstitel für deine ex?

    grundsätzlich ist das einschalten eines anwaltes nicht erforderlich
    ich vermute aber das du auf deine sehr differenzierte frage hier keine antwort erhalten wirst


    wenn du ihr dein begehren mitteilst wirst du ja sehen ob sie frauf eingeht oder nicht, wenn nicht wird deine ex einen anwalt einschalten, spätestens dann ist eine anwaltliche vertretung auch für dich angezeigt,


    titulierte unterhaltsansprüche sind nicht verhandelbar, die können wiederum nur durch abänderungsklage geändert werden oder durch (teil)verzicht des titelinhabers erklärt werden...


    ansonsten ist deine situation sehr speziell, ich denke bei einem anwalt wärst du in hinsicht der geldbeträge der zukunft gut aufgehoben

    unterschiede gibt es nicht,
    wenn die umschulung angeordnet ist und du nicht die fahrtkosten tragen kannst musst du das deinem sachbearbeiter umgehend mitteilen, denn fahrtkosten sind unterstützbar... also ab zum amt und am besten schon die kilometer bzw. kosten ausgerechnet !!!