Beiträge von Jan.Hora

    Hallo Ihr Lieben,


    schon wieder habe ich eine Frage, die mich nicht schlafen lässt:


    Bin ab diesem Jahr in der Altersrente, die leider so klein ausfällt, dass ich ohne Grundsicherung im Alter nicht überleben kann. Bislang übernahm das Amt für Soziales und Senioren auch meine freiwilligen Beiträge für meine alte Krankenkasse (wo ich früher als Angestellter und auch danach als "Hartzi" gesetzlich versichert war; als "Rentner" habe ich die Voraussetzungen für die ges. KV nicht erfüllt und konnte nur "freiwillig" versichert werden).


    Heute schrieb mir mein ASS-Sachbearbeiter:


    "Für den Zeitraum Oktober 2009 - April 2010 werden Sie zudem in Kürze einen neuen Bescheid bekommen, da es aufgrund einer Gesetzesänderung künftig keine mit der Krankenkasse vereinbarten Beiträge mehr geben wird."


    Weiß vielleicht jemand, um welche "Gesetzesänderung" es sich handelt, mit welchen Konsequenzen für die Kassenmitglieder und wo ich darüber vorab mehr nachlesen kann? - Soll das vielleicht heißen, dass ich nicht mehr krankenversichert sein werde? ( - huh... - Gänsehaut....)


    Für evtl. Antworten meinen besten Dank im voraus,


    Gruß,
    Jan

    Hallo Ihr Lieben,


    vielen Dank Allen, die mir geantwortet haben!
    Hat leider gedauert, ich war jetzt länger ohne PC.
    Das Problem ist nun gelöst, es wird tatsächlich nach den Empfehlungen des "Dt. Vereins.." verfahren, wobei man (den "teuersten") Mehrbedarf nur für 1 KLrankheit bekommt, bei Krebs z.B. 35,00 €. Antrag habe ich schon gestellt, habe Formulare angefordert, hat auch sehr lange gedauert, bis diese ankamen. Dann zum Arzt zum Abstempeln.


    Falls es sonst noch jemand interessiert:


    Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV),
    Gutachten vom 29. Oktober 2008, Nr. 10/07,
    Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung – Krankenkostzulagen nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII:


    http://www.deutscher-verein.de/04-gutachten/gutachten2008/oktober/Gutachten_vom_29_Oktober_2008_Nr_10_07%20/?searchterm=Mehrbedarf


    http://www.deutscher-verein.de/04-gutachten/gutachten2008/pdf/G%2010-07.pdf


    Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen:


    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2008/oktober/gutachten.2008-10-09.8927791199/?searchterm=Mehrbedarf


    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf


    Relevant für "Fachkräfte der Träger sowohl nach SGB II als auch nach SGB XII ("Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung – Krankenkostzulagen nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII."):


    http://www.deutscher-verein.de/03-events/2005/gruppe3/pdf/f341_05.pdf


    Irgendwo ist dort in der Anlage 1 auch die Tabelle, doch es wird darauf hingewiesen, dass "der DV den Ernährungsbedarf nur bei einigen Erkrankungen untersucht hat. Nur für sie hat er Empfehlungen ausgesprochen. Folglich soll durch die Empfehlungen nicht die Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags bei Erkrankungen ausgeschlossen werden, die nicht berücksichtigt wurden, z.B. Nahrungsmittelunverträglichkeiten" usw.


    Nochmals danke, ich wünsche Euch einen guten Wochenanfang!


    Grüße,
    Jan Hora

    solche fragen sind fallabhängig


    Den Fall habe ich oben im Wesentlichen geschildert.


    wenn kostenaufwändige ernährung notwendig, dann besteht anspruch darauf


    Die Frage war nicht, ob ein Anspruch besteht oder nicht, sondern in welcher Höhe. Es soll eine Tabelle geben, wo die einzelnen Krankheiten aufgelistet und in Euro beziffert sind ("wieviel wofür" - danach habe ich bereits oben gefragt), nach der sich auch die ARGE-Leute, die selbst ja keine Ernährungsmediziner sind, bei ihren Entscheidungen richten. Ich habe sie mit Google nicht finden können und hoffte eher, dass jemand hier mir den Link dazu zusteuert...


    wie es aber aussieht bist du doch nicht erwerbsfähig,


    Doch doch - die 3 Std. am Tag kann ich schon - z.B. im Büro - arbeiten, kann natürlich nicht jede Arebit (z.B. als Lagerist, Bauarbeiter, Bergmann, Jet-Pilot, Söldner...) verrichten. Ob jemand einen Krüppel für 3 Std. täglich einstellt, steht auf einem anderen Blatt. Das alles ist allerdings irrelevant, zumal ich unter die sog. 58er-Regelung falle. Dies ändert jedoch nichts an der medizinischen Notwendigkeit der Sonderernährung.


    warum also alg II und nicht sozialgeld (sgb XII), wo alles anders aussieht


    Und wie? Also von einem Juristen würde ich schon eine aussagefähigere Antwort erwarten. Schließlich trägt dieses Forum den Untertitel "Forum mit dem Schwerpunkt auf der Frage, wer Ansprüche in welcher Höhe auf Leistungen nach dem SBG II hat.". Somit bin ich hier richtig. (Habe ich zumindest gedacht..)

    Hallo, guten Tag!


    Bin neu hier und schon komme ich mit neugierigen Fragen ;-)
    Zuerst aber ein paar Worte, um mich kurz vorzustellen:


    Im Dez. 1999 habe ich durch Konkurs meines AG meine Arbeit verloren und wegen meines schon damals ziemlich forgeschrittenen Alters keine neue mehr gefunden. Seit 1997 behindert mit 80 GdB, seit meiner Krebsdiagnose 2005 mit 90 GdB.


    Mit meinem ALG II-Erstantrag 2005 habe ich auch Zuschuss für den sog. "krankheitsbedingten Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung" mit dem ARGE-eigenen Formular beantragt. Mit dem Bescheid bekam auch für meine drei relevante (= zu berücksichtigende) Krankheiten (Krebs, kardiale Hypertonie mit Tachykardie und Gicht mit ausgedehnter Arthrose in allen Gelenken) hierfür insgesamt 30,68 € p. M. = 10,22 € je Krankheit und Monat zugesprochen und dann monatlich auch erhalten. Mein Hinweis darauf, dass ich mich insbesondere bei Krebs für 10 € monatlich unmöglich aus dem Reformhaus ernähren, geschweige denn zusätzlich noch ärztlich verordnete Vitaminpräparate etc. kaufen kann, stieß bei der Behörde auf taube Ohren; man versicherte mir, dass ich nicht mehr bekommen kann.


    Nun habe ich zufällig auf der Webseite


    http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php


    erfahren, dass ich an Mehrbedarfen für die krankheitsbedingte kostenaufwendige Ernährung - je nach Krankheit - eigentlich schon immer 25,56 bis 61,00 € je Krankheit und Monat bekommen sollte, ab dem 1.7.2008 sogar 25,56 bis 61,36 € je Krankheit und Monat:


    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/regelsatz4e19ab00a35c03.php


    Nun meine Fragen: Wer hat mit den Beträgen nun recht - die ARGE mit ihrem Bescheid oder die Webseite "gegen-hartz.de"? Im SGB sind die Mehrbedarfe nicht einzeln beziffert. Worauf kann man sich beim Gespräch mit der ARGE berufen? Wo finde ich eine verbindliche Tabelle mit Aufzählung der zu berücksichtigenden Krankheiten und deren Bewertung?


    Ich gehe davon aus, dass zumindest Krebs als unheilbare lebensbedrohliche Krankheit mit den kostenaufwednigsten Diäten und dem größten Bedarf an komplementären Mitteln mit dem höchsten Satz von 61,36 € bedacht werden sollte. Es ist indiskutabel, dass die Vorenthaltung der Geldmittel für meine Sonderernährung meine Krankheit begünstigt und zu Rezidiven führen kann. Auf Grund meiner seit drei Jahren ungünstig ansteigenden Blutwerte (PSA), die auf ein Krebs-Rezidiv hindeuten, sah sich mein Onkologe Ende November 2008 veranlasst, mir eine weitergehende Diagnostik (PET) zu verordnen, um das Rezidiv nachzuweisen und etwaige Ausbreitung von Metastasen zu orten. Den Überweisungsschein konnte ich gar nicht einlösen, denn die Kosten für diese Untersuchung (ca. 1.600,00 €) werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Ein Zusammenhang mit der Vorenthaltung des Mehrbedarfs und meinen aktuell ansteigenden Blutwerten ist durchaus vorstellbar.


    Kann mir jemand bitte erklären, warum ich so wenig an diesen Mehrbedarfen bekomme? Die ARGE beantwortet meine schriftlichen Anfragen nicht. Bitte evtl. auch um Aufklärung, auf welchen amtlichen Grundlagen und Kriterien und von wem entschieden wurde, dass ich je Krankheit lediglich 10,22 € bekommen soll. Wie soll ich nun vorgehen?


    Und was mache ich mit der Nachzahlung seit 2005??


    Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit!


    Ich wünsche ein schönes Wochenende, Gruß,


    Jan