Beiträge von gallimbo

    danke für die antwort.


    die prämie bekommt wer 12 monate im besitz des alten wagens war. der neue muss nicht 12 monate auf den käufer angemeldet bleiben.
    meine mutter und ich haben auch keine bg. und mein jetztiges auto ist nur auf die mutter angemeldet wg der versicherung. ich weis wer im brief steht ist eigentümer. aber das das 2. auto mir ist wurde die ganze zeit so akzeptiert und ist auch tatsächlich so. genauso wie das neue auto mir sein würde. also kann ich es auch verschrotten und beim kauf eines neuen die prämie bekommen. und wenn eh beide auf die mutter angmeldet sind ist es doch logisch das der ältere von beidem zur presse kommt. kann ja niemand verlngn das man unötig einen mehrwert zerstört.

    Danke für deine Tipps.


    Der Grund das meine Ma 2 Cars auf sich angemeldet hatte war, dass die Versicherung so günstiger war.
    Ich denke ich mach einfach eine schriftlich Vereinbarung zwischen mir und meiner Mutter, die besagt das ich ihr das Geld für einen Neuwagen kurzfristig zur Verfügung stelle um Ihren alten zu verschrotten und die Prämie zu bekommen. Die Prämie wird an mich weitergeleitet und sie bekommt dafür meinen alten der noch 2500 EUR Wert ist. So ist dem Sinn der Abwrackprämie (altes verschrottet neues gekauft) gedient und sie hat ein besseres Gebrauchtes als vorher was sie auch mobiler macht und keinen realen Verdienst. Der Neuwagen wird dann direkt nach erhalt auf mich umgemeldet. Bin ja jetzt über 26 und kann mit geringeren Prozenten bei der Versicherung einsteigen.


    Denke so wird keiner Betrogen und dem Sinn der Prämie gedient.


    Was denkt Ihr??

    Danke für deine Antwort Klaus.


    Kann mir noch jemand sagen wie die Rechtslage wäre wenn ich den Wagen sobald ich Ihn habe von meiner Mutter ummelde auf mich? Nachdem ich die Kopie wo die Mutter drinnen steht an die BAFA geschickt hab.Dann bin ich ja wieder der Eigentümer. Und das Vermögen bzw. Einkommen meiner Mutter wäre wieder wie vor dem Autokauf. Bei diesem Vorgang entseht ja kein tatsächlicher Geldfluss bei meiner Mutter. Dann könnte es doch nur passieren das die Prämie wieder zurückverlangt wird. Oder? Das Auto gehört ja dann wieder mir. Und ich mache ein Schreiben für die Arge, das ich meiner Mutter kurzfistig ein Darlehn zur verfügung stelle um einen Neuwagen für mich zu kaufen um die Prämie zu bekommen von der sie sich dann mein altes Gebrauchtes im Wert von 2500 EUR zu kaufen. Damit ist der Zweck der Prämie erfüllt (Altes verschrottet für Neuwagen) und meine Mutter hat ein neuen Gebrauchtwagen der besser in Schuss ist wie der Alte gebrauchte. Der würde auch in der Grenze liegen was ein HArtz4 Empfänger haben darf, sie wäre mobil und somit auch besser zu Vermitteln.


    Ist meiner Meinung auch kein krummes Ding, da ja nirgendwo steht wie lange der Neuwagen auf den Besitzer der die Prämie beantragt angemeldet sein muss.


    Oder wie sieht Ihr das?

    Hallo, ich stelle mal kurz mein Problem dar.


    Also meine Mutter ist Hartz 4 Empängerin. Ich habe aber mein derzeitiges Auto (Wert 3000 EUR) aus versicherungstechnischen Gründen auf Sie angemeldet. Dies stellte bis dato auch kein Problem dar, nur will ich mir jetzt ein neues Auto (Wert 25000 EUR) kaufen. Besser gesagt meine Mutter muss den Kaufvertrag unterschreiben und der Wagen wird die ersten paar Monate auf Sie angemeldet um die Abwrackprämie zu nutzen. Also sieht es ja für das Amt so aus als würde Sie den Wagen kaufen. Es ist aber nachzuweisen ( durch Kontoauszug) das ich den Wagen bezahle und er für mich ist. Meine Mutter hat auch noch einen eigenen Wagen (Wert 2500EUR) der auch auf Sie angemeldet ist.


    Meiner Meinung wäre das auch ok, da es ja tatsächlich mein Wagen war und ich Ihn auch ausschlieslich genutzt habe. Und auch immer alle Rechnungen von Inspektionen usw.. gezahlt habe.


    Nun meine Frage: Könnten da jetzt Probleme auftreten z.B. das meine Mutter kein Geld mehr bekommt oder so??


    Und wie verhalt mich am besten um den Problemen vorzubeugn bzw. ihnen aus dem Weg zu gehen.
    Z.B aufs Amt gehen und den Fall schildern oder einfach abwarten?? Zum Anwalt gehen?? (bin Rechtschutzversichert)


    Ich hab echt keine Ahnung wie ich mich verhalten soll.:confused:


    Bitte helft mir.


    Vielen Dank!