Beiträge von KMIK08

    So wie du es in dem ersten Absatz geschrieben hast ist das so richtig. Bareinzahlungen nehme ich nur dann vor wenn das Geld schnell auf das Konto kommen soll da es per Überweisung ein paar Tage dauert.


    Bei den Kontoauszügen meiner Lebenspartnerin gab es keine Beanstandungen, lediglich bei mir bei meinem EBAY-Verkäufen.


    Ich werde mich nun an das Schreiben setzen und bedanke mich hiermit für deine Hilfe.
    Mal sehen was was rauskommt.


    MFG
    Jens Petzold

    Ich habe gerade die in Frage kommenden Kontauszüge durchgeschaut. Auf diesen stehen wiederum zwischen den Verkäufen Einzahlungen und Überweisungen von dem Konto meiner Lebenspartnerin mit denne ich halt unter anderem die Verkäufe bezahlt habe.


    Auf ihr Konto wird das ALG II ausgezahlt und ich zahle regelmäßig Geld bar oder per Überweisung auf mein Konto ein da von meinem Konto aus Versicherungen und Strom abgebucht werden.


    Das könnte doch das Ganze wieder sehr komisch aussehen lassen obwohl da einfach nichts ist.


    Ich frage mich nur was ich jetzt genau in Brief schreiben soll den ich abliefern muss.

    Die Filme haben tatsächlich einen so hohen Wert. Ich habe den EK und den VK Preis oben bereits geschrieben.


    Diesen sehr hohen Betrag habe ich monatelang aus der Regelleistung gespart und mir diese Filme dann auch finanzieren zu können. Ich habe kein anderes Einkommen oder andere Einnahmequelle.


    Wenn ich durch den Verkauf einen Gewinn erzielt hätte oder ich diese Einnahmen zusätzlich zu der Regelleistung erhalten hätte dann würde ich das ganze "Drama" ja verstehen aber das ist bei mir nicht der Fall.


    Kann ich auf meinen Kontoauszügen, mit denen ich nachweisen soll dass ich diese Sachen eingekauft habe, jegliche andere Beträge schwärzen? Verstehe das bitte nicht falsch, es gibt nichts was ich zu verbergen hätte, aber ich möchte nur die Sachen nachweisen um die es geht. Aber es würde doch bestimmt sehr mysteriös aussehen wenn der Rest geschwärzt ist ...


    Schließlich fällt das nicht in diesen 6-Wochen-Zeitraum in dem ich die Kontoauszüge nachweisen muss da ich im Januar den neuen Antrag auf das ALGII getsellt habe.

    Es handelt sich und die 7 Staffeln von Star Trek - Deep Space Nine, also Filme oder Unterhaltungselektronik.


    Aufgrund des relativ kurzen Zeitraumes
    - eingekauft ca. Anfang-Mitte Oktober 2008
    - verkauft ca. Anfang-Mitte Dezember 2008


    Mir wurde bereits andeutungsweise unterstellt dass ich diese Filme kopiert habe um sie weiter zu verkaufen. Dies entspricht aber in keiner Weise der Wahrheit.


    Ich habe diese Filme im Original eingekauft und dann aufgrund dessen weil ich das Geld brauchte, im Original wieder verkauft. Schließlich stand Weihnachten vor der Tür und ich habe noch einen Sohn (1 1/2) und brauchte das Geld für wichtigere Dinge wie Kleidung für mich und meinen Sohn.

    Ich soll bereits ein Schreiben aufsetzen und die Situation erklären aber ich möchte nichts falsch machen dass mir die Worte verdreht werden können.


    Kann ich mich schon im Vorfeld bei Sozialgericht über die Sachlage erkundigen?

    Ich habe diese Sachen, es sind keine Gegenstände des täglichen Gebraches, bei Ebay für genau 509,92 Euro eingekauft und habe Sie dann für 487,60 € wieder verkauft. Ich versuchte meinem Sachbearbeiter zu erklären dass ich die Einkäufe aus der Regelleistung bezahlt habe und sie wieder verkauft habe weil ich das Geld brauchte. Ich habe ja auch einen Verlust durch den Verkauf erzielt. Ich habe ja somit kein "zusätzliches Einkommen" erziehlt.


    In dieser Höhenordnung handelt es sich um eine einmalige Sache. Verkäufe bei Ebay tätige ich des Öfteren, sie liegen aber monatlich im Durchschnitt weit unter 50 € und wurden vom Amt bisher nicht beanstandet.


    MFG
    Jens Petzold

    Hallo!


    Das Amt hat auf meinen Kontoauszügen festgestellt dass ich einmalige Einnahmen in Höhe von ca. 480 Euro im vergangenen Dezember durch Verkäufe bei Ebay eingenommen habe.


    Ich erklärte denen dass ich diese Sachen von meiner Regelleistung eingekauft und dann wieder verkauft habe da ich das Geld brauchte. Ich habe also keine “zusätzlichen” Einnahmen erzielt.


    Meine Frage dazu:
    Das Amt will dieses Geld als EINKOMMEN mit dem ALGII verrechnen. Ist das rechtens da ich ja auch diesen Freibetrag habe?


    MGF Jens Petzold