Beiträge von Alice1

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---20.08.2009.pdf


    schau doch einfach mal da rein, Seite 47 Nr. (6) Leistungen der Ausbildungsförderung


    Hallo erstmal vielen Dank für die Hilfe. Ich hab mir alles durchgelesen und komme zu dem Ergebnis,das ich noch nicht 100% sicher sein kann was da auf meinen Sohn zutrifft.
    Wir leben beide in einer BG Einkommen haben wir 164 € Kindergeld und 212€ Bafög. Irgendwie werde ich nicht schlau daraus was die da rechnen mit dem "Bedarf" Vielleicht muß ich noch hinzufügen mein Sohn ist 23 Jahre alt. Könnte aber auch sein das ich zu blöd bin um das alles zu verstehen. Von der Arge hab ich auch noch keinen Bescheid.
    Danke und schönes Wochenende noch.:)

    Also ich verstehe Euch nicht. Ich bin 51,, habe einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und habe 2 Monate lang mich bei der Arge bemüht,, das sie mir einen solchen Job geben. Jetzt bin ich seit dem 16:11. in einer Maßnahme und ich finde es sehr gut.
    Denn 150 € im Monat mehr haben, ist schon ein kleines Vermögen. Außerdem spart man noch Strom etc, alleine morgens schon das Aufstehen, ergibt einen ganz anderen Tagesablauf. Ich habe seitdem ich Hartz IV erhalte mich nicht mehr auf ein Wochenende gefreut, jetzt hat sich das geändert. Bereits Freitags freue ich mich schon aufs Wochenende .
    Also kurz und bündig.....Es ist toll wieder ein normales Leben zu haben. (leider nur 6 Monate):D:D:D:D

    Hallo, mein Sohn(23) und ich sind eine BG. Seit August bezieht mein Sohn 212 € Schülerbafög. Wie rechnet die Arge das an ?
    Zur Zeit berechnen sie vom Bafög 212 - 30 €. Also wird als Einkommen von meinem Sohn 182 € berechnet. Ich habe nun Widerspruch eingelegt, da das Bafög doch ein zweckbestimmtes Einkommen ist. Und es gibt Gerichtsurteile wo steht, das nicht nur 30 € Freibetrag ist , sondern 91 €. Irgendwie weiß ich jetzt nicht weiter..Kann mir da jemand mal genau sagen was da Sache ist?
    Vielen Dank schonmal............und liebe Grüße Alice