Beiträge von farina

    "Sie hat allerdings augenscheinlich den neuen Mietvertrag unterschrieben ohne sich die Wohnung genehmigen zu lassen.
    Farina, das sollte aber kein Problem sein, da die Wohnung ja angemessen ist. Auf dem Bescheid steht das deshalb nur, weil dieser eben nur die Genehmigung zum Umzug betrifft, nicht aber die neue Wohnung."


    Bekomme ich jetzt noch einen Bescheid? Ich habe mir doch die Wohnung genehmigen lassen. Oder was ist der Antrag auf KdU. da hatte ich doch schon einen Mietvertragsentwurf mit dran!! :confused:


    Ich versteh das alles nicht.
    Naja morgen gehe ich ja zur ARGE, da kann ich ja nochmal fragen.


    ich hatte übrigens hier schon begründet, warum ich Erstausstattung beantragt habe. auf Seite 1


    Bis dann

    Hallo,
    im übrigen gibt es zwei Urteile, dass man als Single Anspruch auf eine Waschmaschine hat:


    OVG Lüneburg AZ: 4 L 7050/95 und BSG B 14 AS 64/07R vom 19.09.2008


    Wieso denkt ihr denn, das ich die KdU nicht bekomme?


    Sternenfee hat geschrieben: "Lediglich die KdU wurden genehmigt und selbst da bin ich mir nach der letzten Meinungsäußerung von ihr nicht mal mehr sicher"


    Was soll das heißen?.

    Also erst mal recht herzlichne Dank für Eure Antworten!!


    Nur mal zum Verständnis: Ich bin aus einer anderen 1-Raum-Wohnung (anderes Bundesland) zunächst zu meinen Großeltern gezogen. Mich hat es genervt, ständig zu Wohnungsbesichtigungen auf meine Kosten zu fahren. Deshalb wohnte ich eine Weile bei meinen Großeltern und habe mir hier im Ort in aller Ruhe eine Wohnung gesucht. dann als ich die passende Wohnung gefunden hatte, habe ich einen Antrag auf KdU gestellt, der mir ja auch genehmigt wurde und die besagten Anträge.


    Ich hatte in meiner alten Wohnung einen Herd, der aber total kaputt war und für den ich auch einen Schrottschein von einem Elektriker habe. Eine Waschmaschine habe ich bisher nie besessen, da ich meine Wäsche bisher immer bei meinen Eltern (wohnten in der Nähe) gewaschen habe.


    Renovierungskosten fallen an, da die Wohnung nackig, also ohne Tapeten, übergeben wurde.


    Genossenschaftsanteile habe ich beantragt, da ich in einem Urteil L2B611/08 AS - ER des Landessozialgerichts Sachsen gefunden habe, dass Genossenschaftsanteile gleichzubehandeln sind wie eine Kaution.


    Ich habe jetzt ein Schreiben gemacht an den Geschäftstellenleiter und Bescheide verlangt und vorsorglich fristwahrend Widerspruch eingelegt. Parallel dazu werde ich zum Anwalt gehen. Wenn die Bescheide da sind, werde ich sie ihm vorlegen. Dann soll er sich darum kümmern.


    Ich habe doch noch eine Frage. In meinem Bescheid steht:"dieses Schreiben ist keine Bestätigung, das der Leistungsträger die Mietkosten, Mietkaution, Umzugskosten etc. übernimmt"


    Was kann das bedeuten?


    Hoffentlcih nur, dass der eigentliche zahlenmäßige Bescheid, wo die Kosten genau aufgeführt sind, noch kommt, sobald ich die Veränderungsmitteilung mit der Mietvertragskopie abgegeben habe????


    Ansonsten habe ich Trauer, denn ich bin ja nun schon eingezogen und habe den Mietvertrag unterschrieben. :confused:

    Ja, nun ist mein Bescheid da. Also ich habe seit Donnerstag meinen Bescheid zur
    Genehmigung meines Umzugs ab 01.05.2009. Er wurde als erforderlich
    bescheinigt und die Miete ist auch angemessen.


    Meine Anträge auf Erstausstattung, Renovierungskosten und
    Genossenschaftsanteile sind alle abgelehnt. Und dafür habe ich noch
    nicht mal einen Bescheid bekommen, die SB hat einfach überall auf meine
    Anträge "abgelehnt" raufgekritzelt!! Bei Genossenschaftsanteile steht
    drauf "wird auch nicht als Darlehen gewährt" bei Einzugsrenovierung
    steht drauf "Einzugsrenovierung wird abgelehnt" und bei Erstausstattung
    steht bei Herd "nur Doppelkochplatte als Darlehen" und bei
    Waschmaschine "Steht Einzelpersonen nicht zu" Alles ohne Unterschrift und Stempel


    Was nun?


    Ich kann ja garnicht Widerspruch einlegen, da das keine Bescheide sind. Auf telefonische Nachfrage kommt auch kein Bescheid mehr.


    Ich wollte am
    Montag eine Art Widerspruch da abgeben. Aber was schreibe ich da rein???


    Hat jemand eine Formulierung für mich?:confused:


    Über Eure Hilfe würde ich mich freuen

    Danke schon mal für eure Antworten!!


    Das ist ja eine verzwickte Kiste..


    Und wenn sie keinen untermietvertrag abschließt und somit auf ihre Leistung verzichtet? Ist ja wahrscheinlich nur für 1-2 Wochen, bis sie eine Wohnung gefunden hat.


    Sie können ihr doch nicht verweigern, in eine eigene Wohnung zu ziehen, sie ist schließlich schon 26!


    Bitte helft mir!!

    Hallo,
    ich habe einige Fragen, deren Beantwortung ich beim Durchstöbern eurer Beiträge nicht gefunden habe...


    Also meine Tochter (26), alleinstehend, will von Brandenburg nach Dresden umziehen. Sie möchte deshalb umziehen, da sie dort bessere Aussichten auf eine Arbeitsstelle hat. Außerdem wohnen dort ihre Großeltern, Tanten und Onkel, die sie anfangs unterstützen können. Das stellt allerdings für Ihre jetzige ARGE keinen Umzugsgrund dar, sie haben ihren Antrag deshalb abgelehnt. Ihre bisherige Wohnung ist jetzt schon gekündigt. Jetzt sind wir auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung, was garnicht so einfach ist, vor allem, wenn man so weit weg wohnt...


    Nun ist die Frage, ob die ARGE was dagegen hätte, wenn sie zunächst erst einmal zu ihren Großeltern zieht, um von dort aus alles zu regeln? ´Denn wenn sie dort erst einmal wohnt, könnte die ARGE ja sagen, dass sie dort auch bleiben kann, oder?


    Wir sind uns im Klaren, dass sie evt. Ihr Alg2 verlieren wird, da die Großeltern zwar Rentner sind, aber dennoch nicht am Hungertuch nagen müssen. Allerdings hätte es den positiven Nebeneffekt, dass sie dann Altdresdener ist. denn es gibt in Dresden für die KdU zwei Tabellen für die Angemessenheit. Wenn man bereits Dresdener ist, kann man in eine Wohnung ziehen, die 11,70 Euro mehr Gesamtmiete kostet.


    Noch eine Frage. wenn die Miete die Angemessenheistobergrenze um 1,30 Euro überschreitet, wird das noch anerkannt oder nicht?


    Könnt ihr mir bei diesen Fragen weiterhelfen?


    Einen schönen Sonntag nachmittag wünscht euch
    farina