Beiträge von blaine

    Ah, ok!


    Also muss er davon seinen Lebensunterhalt bestreiten und wenn das Vermögen verbraucht ist kann er wieder einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
    Die Schulden bleiben, aber er kann Privatinsolvenz anmelden.



    Gruß
    blaine

    Hallo!


    Die Fakten:

    • Mein Vater und zwei weitere Geschwister meines Vaters haben zusammen ein Haus geerbt. Es ist renovierungsbedürftig und hat noch einen Wert von 45.000€, von einem Gutachter geschätzt.
    • Eines der Geschwister ist 58 Jahre alt und bekommt Hartz IV und hat noch ca. 14.000€ Schulden.
    • Ich möchte das Haus jetzt für 45.000€ kaufen.


    Meine Fragen:

    • Kann der Hartz IV Empfänger seine Schulden mit dem Erlös tilgen, oder muss er damit seinen Lebensunterhalt bestreiten, erhält erstmal keine Grundsicherung mehr und muss bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen?
    • Ein Bekannter hat die Sicherungshypothek erwähnt, die das Sozialamt angeblich auf das geerbte drittel des Hauses ins Grundbuch eintragen lassen kann und es dann nicht mehr so einfach verkauft werden darf?


    Wäre super wenn mir jemand einen Rat geben könnte auf was wir beim Verkauf bzw. ich beim Kauf beachten sollte damit der Erbe weiterhin Hartz IV bekommt.



    Danke und Gruß
    blaine