Beiträge von benny89

    ja klar aber es steht ja auch dabei das ich hier nur probleme habe... uind ich kann und will nicht mehr.. ich bin so nervig fertig das ich schoin langsam anfange drogen zu nehmen.. was ich nie wollte... baer geht ja anscheint net anders bei dem verschissenen staat den wir hier haben...

    nein betreutes wohnen möchte ich nicht. und ich kenne viele leute die schon ne eigene wohnung haben mit 18 oder 19 oder 20 die das amt zahlt! und dann werden sie mir diese wohnung ja auch zahlen können... ich komme ja hier zuhause nicht klar mit meiner mutter ihrem freund...

    Guten tag,


    ich möchte hier mal nachfragen inwiefern ich eine eigene wohnung bezahlt bekäme vom amt.


    ich bald 21 wohne zu hause bei der mutter die aber zurzeit nach einer schweren lungenentzündung und einem schlaganfall in der reha ist. sie bekommt wies aussieht jetzt rente.


    ich bin in der ausbildung seit letzten jahres und möchte ztuhause ausziehen weil ich ständig streit habe mit meiner mutter ihrem freund und dadurch auch mit meiner mutter streit bekomme. so und da ich es bald hier nichtmehr aushalte möchte ich eine eigene wohnung haben. muss kein luxus sein aber auch keine minderwertige wohnung . kurz gesagt es soll sich darin gut leben lassen und man sollte es gemütlich haben.


    inwiefern besteht anspruch?


    danke im vorraus

    Guten tag leute ich habe ein problem.


    ich wurde im jahr 2009 im mai arbeitslos und bekam dann erstmal alg2 dann musste ich eine maßnahme machen und anschliessend habe ich am 15.09.09 eine ausbildungsstelle bekommen übers arbeitsamt. jedoch erhielt ich gestern folgenden brief.


    Leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch (SGB II)
    hier: Aufhebungsbescheid


    Sehr geehrter herr XXX


    die entscheidung über die bewilligung der leistungen zur sicherung des lebensunterhalts wird mit wirkung vom 15.09.2009 aufgehoben.


    Ihnen wurde berufsausbildungsvergütung zuerkannt. die vorrausetzzungen für den bezug von leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB II sind damit entfallen.


    Diese entscheidung beruht auf § 7 Abs.5 SGB II. Wegen überzahlung ergeht noch ein anhörungsschreiben.


    Rechtsbelehrung:
    Gegen diesen bescheid kann jeder betroffene innerhalb eines monats nach bekanntgabe wiederspruch erheben. Der wiederpspruch ist schriftlich oder zur niederschrift bei der im briefkopf genannten stelle einzulegen.


    Für minderjährige oder nicht geschäftsfähige personen handelt deren gesetzlicher vertreter. der wiederspruch kann auch durch ein mitglied der bedarfsgemeinschaft im namen des betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist. Der wiederspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten dritten eingelegt werden.



    was soll ich jetzt tuhn? inwiefern muss ich etwas zurückzahlen oder garnichts zurückzahlen?
    mein einkommen beträgt monatlich 310 euro aber daovn geht jedenmonat noch die versicherung des autos ab und die ratenzahlung meines kredittes somit bleiben mir noch 100€ für mich über im monat.


    danke im vorraus

    hey leute.. ich hab ein problem


    ich und meine mutter beziehen hartz iv seit kurzem und ich habe noch einen ausbildungsgehalt von 310 euro netto und 164 euro kindergeld...


    meine mutter liegt seit ner woche im krankenhaus und es sieht sehr schlecht für sie aus... ich bin davoin auch nicht begeistert.... die ärtzte meinten auch das es schlecht aussieht für sie...


    was wäre wenn sie im schlimmsten fall stirbt? ich bin 20 jahre und habe ja nur 310 euro einkommen... bekomm ich da den rest dann von der arge zusammengesteuert? oder wird mir da trotz allem nix gezahlt?


    danke im vorraus

    sie fällt ins alg2 warum weiss auch keiner sie war 4 jahre selbstständig... und bekommt kein alg1 aber wieso weshalb und warum das weiss niemand.....


    weiss zufällig wie hoch son freibetrag ist? ich mein ich kann ihr von dem geld eigentlich net viel geben da ich selbst en auto habe und jeden monat en kredit abstottere... und daher wäre ich froh wenn die 310 euro komplett mir wären.... aber wenn ich jetzt z.b als freibetrag nur 150 euro habe dann können die das vergessen.. dann hör ich wieder auf mit der ausbildung.. weil so gehts ja nicht..

    Hey leute.. ich habe da mal eine frage an euch. Und zwar wollte ich euch mal fragen inwiefern mir etwas angerechnet wird meine mutter ist derzeit arbeitslos und bezieht arbeitslosengeld und bekommt das kindergeld von mir auch noch mit. und ich habe jetzt eine ausbidung angefangen und möche mal darüber nachfragen inwiefern mein ausbildungsgehalt bei ihr anderechnet wird... ich bekomme jetzt im ersten lehrjahr 310€ netto...


    wäre echt hilfreich von euch wenn ihr mir da mehr sagen könnt


    lieben gruss

    das problem liegt daran, wenn sie die firma bald schliesst und dann selbst vom amt leben wird die erste zeit, dann kann sie ja nicht für mich aufkommen. und mein vater da kannste einen drauf lassen das der nichts zahlt an mich genauso wie der unterhalt wo ich ja seid 2 jahren nicht mehr von ihm bekomme....


    und ich will halt nicht mehr mit ihr zusammen wohnen da wir uns nicht mehr sogut verstehn... und von heute auf morgen findet kein mensch dierekt arbeit... deswegen bräuchte ich ja diese unterstützung vom amt...

    ich wohne noch bei meiner mutter,meine mutter kann doch nicht mehr für mich aufkommen wenn sie die firma schliesst, und mein vater sagt immer er würde nur 900€ verdienen was aber nicht sien kann er bezahlt seid 2 jahren kein unterhalt mehr für mich trotzdem das ich nur en 400€ job hatte also sprich en minijob kindergeld bekomme ich auch seid 2 jahren keins mehr. und ich mache mit 20 sicherlich keine ausbildung mehr bringt heutzutage eh nichtsmehr, wiehoch wäre das alg2 denn?


    Ich wäre auch dierekt bereit eine umschulung zu machen zum berufskraftfahrer.

    Hey leute,


    Ich (20) bin neu hier und habe mal einige fragen an euch.


    Meine mutter hat derzeit eine firma die aber bald geschlossen werden soll, in der ich auch arbeite


    so wenn sie geschlossen wird bräuchte ich ja auch eine wohnung denn mit meiner mutter zusammenziehen will ich nicht mehr da wir öfters streit haben, und ihr freund mich auch schon en paar mal rauswerfen wollte.


    Jetzt die frage, wenn ich arbeitslos werde zahlt dann das amt für mich? bei meinem vater bin ich mir nicht sicher ob er was zahlen kann da ich ja nicht weiss was er verdient. Und wenn die firma geschlossen ist iss ja logisch das meine mutter nichts zahlen kann für mich da sie ja dann selber unterstützung braucht bis sie eine neue arbeit hat.