Beiträge von mBsnA

    Mal kurz zu unseren Fakten:
    Wohnungsgröße 65qm
    3 Personenhaushalt
    Kaltmiete bis jetzt 303,-€
    Warmmiete gesamt 481,-€
    Nachzahlung für aktuelle Nebenkostenabrechnung ca. 40,-€
    Diese habe ich jetzt bei der ARGE beantragt auf Kostenübernahme.
    Jetzt kam ein Schreiben das die Miete zu teuer sei, und wir sie auf 290,-€ senken lassen sollen, ansonsten müssen wir aussziehen.
    Ich weiß nicht wie die angemessene Miete in Sachsen derzeit ist.
    Kann mir da einer helfen?

    Hallo,
    wir sind zwei Erwachsene und 1 Kind und wohnen derzeit in einer 65qm Wohnung.
    Möchten aber evt. umziehen in eine Wohnung die näher an der Schule unseres Kindes ist, diese hat aber 80,39qm.
    Muß ich vorher um Erlaubnis fragen bei der ARGE und ist diese Wohnung evt. zu groß für uns ?
    Die Miete liegt bei der neuen Wohnung allerdings 10,-€ unter unserer jetztigen Wohnung.
    LG:confused:

    Hallo Kitty,
    ich bekomme ja schon ALG 2 als Aufstocker. Wenn dann das ALG 1 wegfällt weil mein Anspruch abgelaufen ist,
    würde das ALG 1 doch bestimmt nicht viel mehr werden als was wir jetzt haben, oder?!Es gibt doch diese Regelsätze, und wenn man da schon den Betrag hat wird es doch bestimmt nicht viel mehr werden.
    Also das heißt, ich muß unbedingt bis März einen Job kriegen. Denn ab April fehlen mir dann 560,-€ ALG 1.
    Aber wenn ich in so einer Maßnahme bin, und kein Geld extra bekome sondern nur von dem ALG 2 leben muß, kann ich ja gleich unter die Brücke ziehen. Es gibt ja sowieso keine Garantie, daß man nach einer Maßnahme einen Job bekommt.
    Tolle Aussichten.Mist.
    Vielen Dank trotzdem, aber 100% genau weißt Du es auch nicht ,oder ?
    LG Miezbabu

    Hallo,
    ich hoffe hier eine konkrete Antwort auf folgende Frage zu bekommen, da ich bis jetzt sehr im unkaren bin.
    Also einige Fakten zu mir:
    -bin seit April 2009 arbeitslos und beziehe ALG 1 plus ALG 2 als Aufstocker
    - d.h. im April 2010 endet mein Arbeitslosenjahr und der Anspruch auf ALG 1
    Bekomme ich jetzt noch in der Zeit bis April 2010 eine Weiterbildungsmaßnahme genehmigt, welche meinetwegen im Februar 2010 beginnt und bis Ende 2010 geht, ....
    wird mir dann ab April das ALG 1 weiter gezahlt bis zum Ende der Maßnahme, oder muß ich dann eben ab April sehen, ob ich mehr ALG 2 bekomme, weil dann ALG 1 weggefallen ist ????
    Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
    Danke im voraus für Eure Antworten.


    Hatte heute in der Arbeitsagentur angerufen und zwei unterschiedliche Aussagen bekommen, deshalb bin ich jetzt total verunsichert.


    LG Miezbabu:confused:

    hallo liebe renate 11
    tausend dank für die erklärung. jetzt hab ich es wirklich geschnackelt :-)
    ohne solch erfahrene benutzer wie ihr würden wir echt dumm sterben.
    die gute frau auf der leistungsabteilung konnte mir das nämlich nicht so gut erklären.
    ich muß jetzt nochmal mit meinem mann durchkauen ob ich das mache, eine nacht drüber schlafen, und morgen soll ich dann bei der chefin bescheid sagen.
    es kämen nämlich noch kosten auf mich zu für die arbeitskleidung. dort darf nur schwarz/weiß getragen werden, keine jeans und turnschuhe. jetzt habe ich leider eher farbige sachen in meinem schrank und müßte mir dann erstmal neue sachen kaufen.
    also nochmal vielen dank für die hilfe.
    lg miezbabu

    hallo renate 11,
    vielen lieben dank erstmal für die hilfe.
    die chefin sagte mir leider gleich, das es keine aussicht darauf gibt, das mal mehr draus wird. und man müßte ihr auch unterschreiben, das man keinen anderen nebenjob machen darf.
    und wenn dann nächstes jahr im märz die frist vorbei ist , in der ich alg I erhalten habe, muße ich mich dann auch anfangen selbst zu versichern? das bereitet mir alles kopfzerbrechen.
    und irgendwie stehe ich bei der berechnung völlig auf der leitung. vielleicht kannst du es mir nochmal so erkären, als wär ich 5 jahre alt.
    also mein mann erhält 400,-€ netto
    mein kind 164,-€ kindergeld
    unsere BG bekommt dann 628,16€ ( wie jalale geschrieben hat )
    und wir erhalten dann noch 316,-€ ( nach anrechnung der einkommen )
    macht summasummarum 1508,92€ ?????????????
    dann ist es trotzdem etwas weniger als wir jetzt zusammen haben
    ich bin blöd, ich weiß, sorry, aber manchmal blickt man da einfach nicht durch
    lg miezbabu

    also die " angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" belaufen sich auf 395,16€ ( ich mußte nochmal den Gesamtbetrag korrigieren, da ich vorkurzem eine Änderung bekommen hatte )
    hatte heute das vorstellungsgespräch. der verdienst wäre 380,-€ bis maximal 400,-€
    verischern müßte ich mich selbst, wenn das alg I durch den job wegfällt.
    ich weiß gar nicht wie das funktionieren soll.
    bin etwas ratlos, ob ich den job annehmen soll, oder lieber warten soll.
    lg miezbabu

    also, wenn ich dich richtig verstehe, stehe ich dann schon schlechter da als jetzt, Oder?!
    also bei dem job würde ich 380,-€ bis maximal 400,-€ verdienen. ohne sozialversicherungen.
    die chefin meinte, ich müßte mich dann selbst versichern, wenn das alg I wegfällt.
    lg miezbabu

    mal kurz zu unserem aktuellen stand.
    wir sind eine bedarfsgemeinschaft, 2 erwachsene , 1kind ( 6 jahre )
    ich bin z.zt. arbeitslos, erhalte ca. 560,-€ arbeitslosengeld I
    mein mann bekommt 400,-€ netto für einen geringfügigen job ( gleitzone )
    das kind bekommt das übliche kindergeld 164,-€
    als BG erhalten wir zusammen ca. 431,92-€


    und nun meine frage. wenn ich jetzt einen job annehme bei dem ich auch ca. 400,-€ verdiene,
    was bekommen wir dann noch an zuschuß ?
    das alg I entfällt doch dann, wenn ich richtig liege. und das alg II wird doch durch die regelleistungen auch nicht mehr , oder ?
    kann ich dann andere leistungen beantragen ( kinderzuschuß , sozialgeld oder ähnliches ? )


    es wäre nett, wenn mir das jemand beantworten kann.
    lg miezbabu

    hallo,


    wir wollen demnächst 4-5 Tage verreisen, was ich auch schon im april meinem vermittler angedeudet hatte ( hat er sich auch schon notiert )
    nun will ich es nochmal direkt bei ihm beantragen. gibt es dafür ein Formular, oder macht man das telefonisch ?


    lg miezbabu

    Hört sich so an als würde die ARGE ein von Dir erarbeitetes Einkommen - welches Du angegeben haben müsstes - verrechnen.Hierdrin könnte der Freibetrag enthalten sein!


    Aber warum lässt Du Dir diese Berechnungsermittlung nicht einfach mal uf der ARGE von Denem Sachbearbeiter erleäutern? Dazu sind die auch da!!!


    Gruss


    das wäre natürlich ein vorschlag, hatte aber gehofft es weiß jemand hier näheres :-)
    ich beziehe seit april arbeitslosengeld und zur aufstockung harz4. mein partner hat einen 400,-€ job.
    vorher haben wir auch schon als bedarfsgemeinschaft harz4 zum aufstocken bekommen.
    ich kann aus dem aktuellen bescheid nichts entnehmen, wo irgendwelche versicherungen berechnet wären.

    Zum neuen Urteil der Anrechnung von Hausratversicherung


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    Hallo !
    als ich das Urtel gelesen habe, habe ich natürlich gleich eine Brief an die ARGE geschickt und meine Hausratversicherung dazu gelegt mit Verweisung auf das neue Urteil.
    Jetzt kam ein brief zurück, mit einer Ablehnung, weil, so die Begründung:
    "Vom Einkommen können nur gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen abgesetzt werden. Dazu gehört nicht die Hausratversicherung. Diese Versicherung ist in der Pauschale von 100,-€ berücksichtigt"


    Kann ich jetzt nochwas dagegen machen ? Ich wüßte nicht an welcher Stelle in meinem Bescheid schon Versicherungen berücksichtigt wurden.


    LG Manu

    Hallo !
    als ich das Urtel gelesen habe, habe ich natürlich gleich eine Brief an die ARGE geschickt und meine Hausratversicherung dazu gelegt mit Verweisung auf das neue Urteil.
    Jetzt kam ein brief zurück, mit einer Ablehnung, weil, so die Begründung:
    "Vom Einkommen können nur gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen abgesetzt werden. Dazu gehört nicht die Hausratversicherung. Diese Versicherung ist in der Pauschale von 100,-€ berücksichtigt"


    Kann ich jetzt nochwas dagegen machen ? Ich wüßte nicht an welcher Stelle in meinem Bescheid schon Versicherungen berücksichtigt wurden.


    LG Manu

    hallo
    ( hatte gestern ja schon eine frage gestellt mit dem thema "weiterbildung oder nicht" )
    nun mußte ich mich ja bewerben für einen aushilfsjob. am sonntag kam der anruf zum vorstellungsgespräch.
    dort war ich gestern, und es wurde drum gebeten probe zu arbeiten.
    auch das hab ich heute gleich getan für drei stunden. habe also bemühungen gezeigt.
    aber dieser job liegt mir nicht und ich würde lieber gern an der weiterbildung teilnehmen, sofern ich diese genehmigt bekomme.
    ich möchte mich nicht mit aushilfsjobs durchs leben schlagen, sondern schon die aussicht auf einen vollzeitjob haben.
    der arbeitgeber hat doch auch nichts von einem mitarbeiter, der keinen spaß an dem job hat.
    nun bin ich ja erst seit 1.4. arbeitslos, und dies war meine zweite bewerbung. werden die mir von der arge gleich die leistungen kürzen, wenn ich jetzt diesen aushilfsjob ablehne, weil ich festgestellt habe nach dem probe arbeiten, das es nichts für mich ist ???
    habe von jemandem gehört, das man dreimal ablehnen kann, bevor man sanktionen bekommt. stimmt das ?
    ich muß morgen bescheid sagen bei dem aushilfsjob, ob ich ihn annehme.
    bitte helft mir.danke :confused:

    danke erstmal.
    habe heute wegen der maßnahme bei meinem vermittler mal angerufen.
    die maßnahme hatte ich mir selbst im internet herausgesucht. meine vermittler will mich zurück rufen deswegen.
    er sagte was von, die maßnahme geht vor.
    jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob er den job meint, denn dena hat er mir ja per vermittlungdvorschlag mitgegeben, oder ob er die maßnahme meint.
    bekomme ich neben der maßnahme trotzdem mein volles alg1 und alg2 weiter ? und muß ich mich dann nebenher trotzdem noch um einen festen job kümmern, oder kann ich in aller ruhe erstmal die weiterbildung absolvieren ?
    lg miezbabu

    hallo.
    erstmal danke für die antwort. also ich komme ja aus einem Büro und die Weiterbildung würde sich auch darauf beziehen ( EDV und Rechnungswesen z.Bsp )
    Also es würde mich sicher nicht dümmer machen :o) In die Weiterbildung kann jederzeit eingestiegen werden.
    Und jetzt hab ich aber diesen Vermittlungsvorschlag bekommen für den Aushilfsjob in einem Baguetteladen. Nicht das ich mir das nicht zutrauen würde, aber irgendwie steige ich ja die "Karriereleiter" hinab und nicht hinauf , und es hat rein gar nichts mit meinem ausgeübten Beruf zu tun.
    Die Chefin in dem Laden hat auch sehr darauf gedrängt, das ich gleich morgen anfange Probe zu arbeiten.
    Sie hat mich beim Einstellungsgespräch kaum was über meine Person gefragt, also hauptsache sie kriegen schnell jemand, damit sie diesen Monat in den Urlaub fahren können. Sie war nämlich schon seit 1,5 Jahren nicht mehr im Urlaub.
    Ich war mit meiner Familie schon seit drei Jahren nicht mehr im Urlaub obwohl ich voll gearbeitet habe. Aber mein Lohn hat trotzdem nicht für einen Urlaub gereicht.
    Sie hat noch durchklingen lassen, das ich so die einzige war die sicher vorgestellt hat, die anderen Bewerber vom Amt hätten sich erst gar nicht vorgestellt. Da frag ich mich wie die das machen, ohne Sanktionen zu bekommen .
    Geht so eine Maßnahme dann vor einem Aushilfsjob, also kann/ muß ich den Job dann kündigen, wenn das Amt die Maßnahme bewilligt ?
    LG miezbabu

    hallo,
    also ich bin 35, seit einem Monat arbeitslos, habe vorher immer Vollzeit gearbeitet,als Reiseverkehrskauffrau.
    Beziehe jetzt Arbeitslosengeld ( 560,-€ ) und ALG2 360,-€. ( Bedarfsgemeinschaft )
    Mein Partner hat einen 400,-€ Job. Wir haben ein Kind, 5 Jahre.
    Ich möchte natürlich schon wieder einen Vollzeitjob haben. Würde mich evt. auch weiterbilden.
    Oder haben solche geförderten Weiterbildungen gar keinen Sinn ?:rolleyes:
    Habe jetzt schon einige Beiträge gelesen, die alle nicht so begeistert waren von ihren Maßnahmen.
    Lieber einen Aushilfsjob auf 165,-€ in einem Baguetteladen annehmen, als eine Maßnahme ?
    Mußte mich dort bewerben, da dieses Stellenangebot von der ARGE kam. Und jetzt soll ich da Probe arbeiten.
    Kann man den Job irgend:confusedwie ablehnen ohne gekürzt zu werden oder ganz raus zu fallen aus dem Bezug ?
    Hab ja jetzt auch viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt!!!!


    Danke für Eure Antworten im voraus.:confused:

    Hallo,


    wenn du ALG2 beziehst sind deine Ansprüche damit gedeckt. Wohngeld und Kinderzuschlag stehen in diesem Fall nicht zu. Was dir im einzelnen an ALG2 Leistungen zusteht, kannst du ganz einfach mit einem ALG2 Rechner ausrechnen.


    Was macht dein Partner? Wenn er neben dem 400€ Job keiner weiteren Beschäftigung (z. Bsp. Studium) nachgeht, besteht eventuell auch für ihn Anspruch auf ALG.


    hallo,
    also mein partner hat nur diesen job bei dem er 400,-€ bekommt.
    wir haben ja bis jetzt schon als bedarfsgemeinschaft ca. 300,-€ dazu bekommen. aber jetzt bin ich arbeitslos ab 1.4., bekomme ca. 300,-€ weniger als ich bisher verdient habe. nun dachte ich, das da die leistungen als bedarfsgemeinschaft auch steigen , aber anscheinend bekommen wir gar nicht viel mehr zuschuß als bisher. ich hoffe nur, das sich die tante von der arge da verrechnet hat.
    bei dem alg2 rechner, muß man da das arbeitslosengeld 1 als einkommen mit angeben ?
    lg miezbabu