Beiträge von Penti

    Hallo erstmal,


    habe natürlich erstmal bei den anderen Forenbeiträgen nachgelesen, trifft aber alles so nicht ganz auf mich zu.
    Ich habe folgendes Problem. Seit Februar 2009 erhalte ich ALG II. Vor 2 Tagen ist der Bescheid gekomen. Mit meinem Antrag auf ALG II habe ich auch gleich einen Antrag über die Übernahme meiner Betriebskostennachzahlung von 2007 gestellt. Die Rechnung über diese Nachzahlung habe ich nach der Antragsstellung von ALG II erhalten. Also ALG II wird ab dem 05.02.09 gewährt. Die Rechnung über 550€ kam am 28.02.09.
    Der SB ( Herr W.) beanstattet nicht, dass die Rechnung für das Jahr 2007 ist, so wie ich es erwartet hätte, Sondern die Ablehnung wird wie folgt begründet:


    "Ihrem Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung aus 2007 kann nicht entsprochen werden, da Ihre Wohnung nicht gekündigt ist und keine Obdachlosigkeit droht. Auf die weiteren Voraussetzungen zur Übernahme von Betriebskostennachzahlungen wird deshalb hier nicht weiter eingegangen."


    1. Muß ich erst eine Wohnungskündigung erhalten, damit diese Kosten übernommen werden ?
    2. Ist der SB nicht verpflichtet mich über die Voraussetzungen aufzuklären , anstatt zu sagen er will nicht weiter darauf eingehen?
    Ich dachte bisher solche Kosten werden grundsätzlich von der ARGE übernommen, wenn man ALG II bezieht. Außerdem habe ich jetzt einen neuen SB, Herr W. ist nicht mehr für mich zuständig. Soll ich den Antrag beim neuen SB einfach nochmal stellen, Widerspruch einlegen oder meinen Vermieter darum bittet mir die Androhung einer Kündigung zu schicken. Letzteres wäre allerdings ziemlich skurril. Ich weiß jetzt schon, dass er mich darum bitten würde die selbst zu schreiben, damit er sie nur noch unterschreiben muß:rolleyes:


    Wäre echt dankbar für eine hilfreiche Antwort. Vielleicht hat ja einer von Euch auch schon so eine beknackte Ablehnugsbegründung von der ARGE erhalten.