Beiträge von theopeuyn

    Ich bin zu 70% behindert und habe ein "G" im Behindertenausweis.Habe ich Anrecht auf einen Mehrbedarf bei Bezug von ALG 2?


    Grundsätzlich gibt es ab 60 Grad Behinderung und einem -G- im Ausweis einen Mehrbedarf von 17 % von der Grundsciherung (derzeit also 59,67 €) Entscheidend ist eigentlich ab wann die Schwerbehinderten-Behörde mit einem rechtsfähigen schriftlichen Bescheid diese Behinderung anerkennt. Hat jemand Widerspruch eingelegt und diesem wurde später statt gegeben taucht das Problem auf, daß der neue Ausweis dann als Nachweis für die Sozialbehörde verwendet wird um den Mehrbedraf anzuerkennen. Das heißt man versucht erst ab dann den Mehrbedarf zu bewilligen an dem der Ausweis vorgelegt wurde. Mit 60 % und G im Ausweis besteht ein Anspruch auf bis zu 60 qm Wohnung, barrierefrei.... und die gibt es nun mal nicht zum gleichen Preis.