Beiträge von bomi

    Ich denke, dass wird ja dann entsprechend in der Klage vom Sozialgericht gefordert. Fakt ist nunmal, dass die Arge dies nicht tut. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass so etwas einmal durchprozessiert wird. Dauert halt nur etwas und fordert Geduld. Zumindest habe ich heute meinen Bescheid mit jeweiligen Berechnungen erhalten und dieser ist in Ordnung. Geld kriege ich zumindest und mit der Krankenkasse wird sich hoffentlich auch klären. Ich berichte auf jeden Fall weiter...

    Nach dem Termin bei der Anwältin bin ich erstmal skeptischer. Sie teilte mir u.a. mit, dass ich tatsächlich in der Beweispflicht stehe. Sprich ich muss anhand Belegen, Gutachten etc. beweisen, dass ich über kein verwertbares Vermögen verfüge. Meine Belege reichten der Arge wohl erstmal nicht aus um dies zu widerlegen. Also muss ich tätig werden und auch die Kosten dafür tragen. Ich versuche jetzt über die Bank an irgend etwas zu gelangen und suche im Internet nach vergleichbaren Häusern. Dazu kommt ja auch das Wohnrecht und Vorkaufsrecht meines Ex-Mannes. All dies wird dann im Widerspruch mit eingeflossen. Gott sei dank entspricht ja alles der Wahrheit und ich durch einen Verkauf lediglich Schulden decke.
    Also nochmal: der Verkehrswert einer Immobilie muss vom Antragsteller selber anhand eines Gutachtens oder ähnlichem ermittelt werden. Nicht die Arge.
    Gruß, P.

    So, komme gerade vom Amtsgericht und von der Arge. Beim Amtsgericht habe ich meine Beratungsschein erhalten. Der Rechtspfleger sieht bei mir auch kein verwertbares Vermögen. Dann bin ich zur AOK um mich freiwillig zu versichern. Jedoch bin ich seit fast zwei Jahren ohne Versicherung (durch Auslandsaufendhalt) und deshalb muss ich zu der VS zurück wo ich vorher versichert war. Dann erhalte ich eine Bürgerversicherung. Muss nur alles beantragt werden. Angeblich ohne Nachteile für mich und meine Tochter.


    In meiner Wut bin ich dann kurz beim Sachbearbeiter der Arge reingehüpft und habe ihn mal gefragt, ob er denn das alles so richtig sieht. Es kann ja wohl nicht im Sinne der Arge sein, dass meine Tochter und ich seit nun zwei Wochen ohne Versicherungsschutz sind und es mir weiterhin so schwer gemacht wird. Als ich ihm sagte, dass ich einen Beratungsschein ausgestellt bekommen habe und der Rechtspfleger ebenfalls kein verwertbares Vermögen bei mir sieht und zudem noch Erfolgsaussichten bei einer Klage, hat er nur müde gelächelt und mir viel Glück gewünscht. Ich solle alles mal einreichen und er entscheidet dann. Die Arge sei übrigens nicht verpflichtet ein Verkehrswertgutachten zu erbringen - ich müsse beweisen, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.


    Morgen früh habe ich einen Termin bei einer Anwältin mit Spezialgebiet Sozialrecht (Alg2 :-)). Sie freut sich schon auf mich. Ich frage mich nur, warum das alles. Man ist sowieso schon nervlich ein Wrack. Ich werde weiter berichten...

    Nein, ich verschweige nichts. Der Bescheid ist unterschrieben und es wird auf keine Anlage hingewiesen. Ich versuche mir nun beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu besorgen und geh dann zum Anwalt. Ich denke, mündlich oder auch schriftlich komme ich alleine da nicht gegen an. Ich berichte dann weiter...

    wie formuliere ich denn den Widerspruch. Habt ihr da irgend einen Bezug bzgl. des Gutachtens? Muss ich dann so lange auf meine Bewilligung warten und auch auf das Geld?

    Hm ???


    Also ich habe einen Bescheid über die Bewilligung eines Darlehens für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) erhalten. Es wird auf § 7 Abs. 1 Satz 1 (hilsbedürftigkeit) hingewiesen. Dann auf § 9. Dann auf § 12. Dann wird festgestellt das ich Eigentum habe und das eine konkrete Wertbegutachtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegt, jedoch ist dankbar, dass das vorhandene Vermögen über die im zweiten Buch SGB II festgelegten Grundfreibeträge hinausgeht. Gemäß § 9 sind die Leistungen dann als Darlehen zu erbringen. Ich soll die Arbe in regelmäßigen Abständen von 2 Monaten über die Verkaufsbemühungen oder Zwangsversteigerungsverfahren unterrichten und dann fordern die mich auf de Hypothek ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dann noch der Hinweis auf die freiwillige VS bei der Krankenkasse und Rechtsbehelfsbelehrung. Das wars.

    Hat man dir ein Vermögen ausgerechnet ? Das würde mich interessieren und wie hoch ist das Vermögen? Gibt es eine Verkehrswertermittlung? Wie das gerechnet wird, weißt du? Sonst nachfragen.
    Hier ein grober Plan : Verkehrswert ./. Belastungen (Grundbuch) ./. Freibeträge


    Ein Verkehrswert wurde nicht ermittelt. Lt. Bescheid vermuten die mal einfach das sich ein hoher Verkaufserlös erzielen läßt. Mit keinem Wort wird das Wohnrecht meines Ex-Mannes erwähnt. Und wenn die Bank Zwangsversteigert, dann werden ja erst mal alle nachrangigen Schuldner bedient. Ich muss am Montag erst mal die Bank anrufen und fragen, ob diese mir das Verkehrsgutachten in Kopie überlässt. Vielleicht hilft das ja.


    Bist du dir sicher, dass die Arge die Kosten der Eintragung ins Grundbuch übernimmt? Davon steht nichts im Bescheid. Gibt es darüber Urteile?


    Wenn dem so ist, habe ich ja nix dagegen. Und wenn eine freiwilligen VS keinerlei Nachteile gegenüber einer PflichtVS hat und ich Beihilfe bei einer Rechtsberatung erhalte, dann sollen sie ja Alg2 als Darlehen haben. Ich bin mir zu 1000% sicher, dass der Verkaufserlös niemals die Schulden decken wird. Ich kann froh sein, wenn ich mich endschulden kann.


    Habe noch eine Frage: mir ist ja jetzt der Bescheid zugeschickt worden. Erhalte ich denn jetzt die Leistung automatisch (wenn auch als Darlehen) oder kriege ich darüber nochmal einen separaten Bescheid? Es steht nämlich nix über Beträge etc. drin.


    Gruß, P.


    Was ich an der Situation zunächst nicht verstehe, ist die Tatsache, dass du einen weiteren Kredit über 20.000 € erhälst. Wer macht so etwas unter Berücksichtigung deiner Situation?


    Da hast du etwas missverstanden. Die Arge gewährt mir die Leistung als Darlehen.


    Ich habe gerade den Bescheid erhalten. Sie berufen sich auf die Paragraphen bezüglich vorhandenes Vermögen. Ich sehe meine Situation aber so, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Ich bin Eigentümerin und mein Ex-Mann hat nur ein Wohnrecht. Ein freihändiger Verkauf wird aber dadurch unmöglich gemacht. Die Kreditschulden haben bereits den Verkehrswert weit überschritten. Und auch wenn die Bank nun eine Zwangsversteigerung betreibt und somit das Wohnrecht nachrangig gelöscht wird, ist mein Ex-Mann ja noch lange nicht draußen. Die Chance einen Käufer zu finden der meinen Ex-Mann erst noch zwangsräumen muss, ist gering. Und dann muss ja auch noch ein Erlös übrig bleiben, damit die Arge ihr Geld zurück kriegt. Und das alles dauert doch Jahre !!!


    Ich werde heute noch Widerspruch einreichen und das alles nochmals schriftlich einreichen. Vielleicht kam es mündlich nicht so deutlich rüber. Obwohl der Sachbearbeiter mir telefonisch sein Bedauern mitteilte und erklärte, die Arge müsse erst mal so handeln.


    Was ich auch nicht verstehe ist, dass die Arge mich auffordert bis 3.8. eine Höchstbetragssicherungshypothek in Höhe von insgesamt 20.000 Euro zugunsten der Arge in das Grundbuch eintragen zu lassen. He?? Wenn die Bank im ersten Rang zwangsversteigert, dann erlischen doch alle nachrangigen Eintragungen. Die wären dann im 7. Rang. Ich denke, es will sich da einfach jemand keine Arbeit machen.


    Gruß, P.

    Was könnt ihr mir denn über die Krankenversicherung sagen? Gibt es eine Differenz zwischen freiwillig versichert oder pflicht? Ich muss ja auf den Bescheid warten und sobald ich ihn habe gehe ich wahrscheinlich zur AOK. Aber wenn eine freiwillige Versicherung um so vieles teurer ist (mit Kind) dann kann ich mir das auch sparen.

    Hallo hier im Forum. Auch ich hoffe auf Hilfe und Beantwortung meiner Fragen.


    Letzte Woche musste ich Alg2 beantragen. Ich bin seit 25.4.09 rechtskräftig nach langem Scheidungskrieg geschieden und lebe mit meiner 12 jährigen Tochter (aus vorangegangener Beziehung) zur Zeit bei meinen Eltern. Ich wohnte und arbeitete vorher auf meiner Hofanlage, die ich 2004 gekauft hatte - voll finanziert.
    Mein Ex-Mann hat ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Lt. Ehevertrag muss er auf sein Wohnrecht verzichten und den Hof für einen freihändigen Verkauf frei geben nach rechtsgültiger Scheidung. Das tut er aber nicht.
    Ich bin im Okt. 2007 nach heftigen Streitigkeiten mit meiner Tochter ausgezogen. Er wollte dort wohnen bleiben und alle Kosten übernehmen etc. Das hat er leider nicht getan und der Kredit konnte nicht mehr bedient werden. Seit Anfang 2008 ist dieser nun gekündigt und monatlich fallen Kosten von ca. 2.000 Euro an. Alles in allem ist die Hofanlage total überfinanziert und verliert nun auch noch ständig an Wert, weil mein Exmann dort nur noch haust und alles verkommen läßt. Er profitiert so lange davon kostenlos dort zu leben bis man ihn irgend wann einmal herausklagt. Er selber ist Insolvent und bezieht Berufsunfähigkeitsrente. Wir haben Gütertrennung und bei einem Verkauf wird der Erlös halbiert aufgeteilt. Ein Gewinn ist jedoch aufgrund der Marktsituation und der mittlerweile aufgelaufenen Kosten nicht mehr realisierbar.


    Bis ich eventuell eine Räumungsklage gewinne können Jahre vergehen. Alg 2 wird mir nun nur in Form eines Kredites gewährt. Ich muss mich bei einer Krankenkasse freiwillig versichern und die Arge übernimmt nur die Beträge einer Pflichtversicherung. Zudem muss ich nun auch noch eine Grundschuld über 20.000 Euro ins Grundbuch eintragen lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Arge nicht.


    Auf der Hofanlage wohnen kann ich nicht, dies müsste ich polizeilich durchsetzen! Meines Erachtens ist die Hofanlage kein verwertbares Eigentum, im Gegenteil, bin ich durch die Kündigung des Kredites ja nun hoch verschuldet. Ein Verkauf ist ohne Klage und Räumung nicht möglich.


    Erhalte ich mit Alg2 als Kredit Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht und kann ich diese Angelegenheit dann einem RA übergeben? Wie soll ich das mit der Krankenkasse regeln? Meine Tochter und ich sind zur Zeit nicht krankenversichert und eine freiwillige VS ist viel zu hoch.


    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir den ein oder anderen Tipp geben.


    Danke im voraus
    P + J

    Ihr seid wirklich Klasse. Danke für die Antworten. Ich werde heute mich bei der Caritas informieren. Eine Frage habe ich noch: vor Jahren (noch vor HartzIV) hat sich eine Bekannte mit 7Jährigem Sohn, alleinstehend und schwanger in Notlage gefunden und ein halbes Jahr Sozialhilfe bezogen. Dieser Betrag wurde etwas später von deren Eltern eingefordert. Wird heute auch noch so verfahren?

    Danke für die schnelle Antwort. Besteht ein Anspruch auf eine eigene Wohnung auch schon als schwangere Schülerin? War es richtig, dass das Sozialamt die beiden so einfach abgewiesen hat bzw. ist das die Regel? Werden die Eltern der beiden bei Inanspruchnahme von Leistungen herausgezogen? Ich habe so keine Erfahrung mit dem Sozialamt oder ARGE, aber es ärgert mich schon, dass eine junge schwangere Schülerin, so einfach abgewiesen wird und noch nicht mal an anderen Stellen verwiesen wird. Ich habe gedacht, dass heutzutage den Mädchen doch von amtlicher Seite Unterstützung gegeben wird.

    Mein Neffe (20) und seine Freundin (19) stehen kurz vorm Abitur und auch vor der ersten Elternschaft im Juli. Beide wohnen noch in beengteren Wohnverhältnissen bei den Eltern. Im April wird geheiratet. Mein Neffe möchte zum Wintersemester ein Studium in der Nähe beginnen. Seine dann Ehefrau möchte erst ein Jahr sich dem Baby widmen und dann studieren.


    Ich möchten den beiden gerne bei der Familiengründung etwas beratend zur Seite stehen, habe jetzt schon eine ganze Weile hier gelesen und gegoogelt. Vielleicht könnt ihr mir einige Fragen beantworten:


    1. Beide haben bereits einzeln beim Sozialamt vorgesprochen. Dort wurde ihnen gesagt, sie hätten keinen Anspruch auf Hilfe bzw. Wohnung, da sie noch bei den Eltern leben. Ich habe das jetzt im Internet anderes gelesen. Wer hat Recht? Und kann es sein, dass das Sozialamt grundsätzlich erst einmal abweisend ist?


    2. Welche Hilfen sollen die beiden beantragen und wie sollen sie vorgehen? Ist es sinnvoll, sich zunächst an Stellen wie z.B. Caritas zu wenden, die einen beim Gang zum Sozialamt unterstützen? Habt Ihr Tipps?


    3. Meine Nichte ist (noch) Ausländerin. Nicht EU-Land und seit ca. 8 Jahren in Deutschland. Ihre Eltern sind damals mit einer Green-Card nach Deutschland gekommen. Ihre Mutter möchte sie bei der Betreuung unterstützen. Die Einkommen der Eltern meines Neffen sind nicht gering. Wie wird sich ein eventueller Bafög-Bezug auswirken. Haben beide Anspruch?


    Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe, vielleicht habt ihr auch noch gute Internet-Tipps zum Nachlesen.