Beiträge von Trude2009

    Hallo liebe Lesende und hoffentlich Ratwissende,


    wir leben zu dritt (Eltern und ein Kleinkind) in einer fast 60 qm großen schlauchartig geschnittenen 3-Zi.-Wohnung mit 2 Durchgangszimmern. Es ist eine Souterrainwohnung, die leider sehr kühl und feucht ist (auch
    im Sommer morgens müssen wir heizen) und deren Schnitt sich als sehr unvorteilhaft erwiesen
    hat. Außerdem leiden wir unter massiver Lärmbelästigung.


    Kurz und gut, wir wollen raus. In Berlin wäre die angemessene Miethöhe 542,00 EUR. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe.
    Es ist hier aber sehr schwer eine 3-Zi.-Wohnung zu diesem Mietpreis zu finden. Die meisten 3-Zi.-Wohnungen liegen bei ca. 600,00 EUR aufwärts. Wir würden den fehlenden Betrag auch selbst übernehmen,da mein Mann durch Hinzuverdienst einen Selbstbehalt hat.


    Haben wir Chancen auf eine Zustimmung zum Wohnungswechsel?


    LG
    Trude 2009

    Hallo,
    wir, Eltern und ein Kind, sind eine Bedarfsgemeinschaft. Mein Mann wird ab April noch einmal mit einer
    neuen Ausbildung beginnen. Wird die Ausbildungsvergütung wie der Verdienst beim Minijob etc. angerechnet?
    Heute war mein Mann bei einer Sachbearbeiterin, die meinte, er würde ja vom Jobcenter gar nichts mehr bekommen und er könne Ausbildungsbeihilfe und Fahrtkostenerstattung beantragen. Allerdings schaute sie sich auch nicht unsere Daten an. Zählt mein Mann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft?
    Vielleicht weiß jemand Bescheid.
    Bis dann
    Trude