Beiträge von Rita 54

    @
    Schrader170


    Möchte noch E I N M A L antworten.


    Für wie doof halten sie uns eigentlich?
    Diese Tabelle ist nicht neu für uns.


    Nur zur Information:
    Am alten Wohnort meiner Tochter gelten die gleichen qm.
    Dort hatte sie aber 50qm und sie bekam in den fünf Monaten vor Arbeitsaufnahme die Miete komplett ( ohne Kürzung ) bezahlt.


    Noch ne Frage:


    Woher nehmen sie die Zeit von morgens bis spät in die Nacht hier Kommentare zu schreiben?
    Sie fallen wohl selber dem von Ihnen so genannten " paritätischen Wohlfahrtstaat " zu Last?:D


    Ich hoffe Ihnen wieder zu einem kleinen * Hochgefühl * ( man könnte es auch anders nennen ), geholfen zu haben.


    Rita

    @
    Danielo


    Dank ihrer netten Schreibweise bin ich auch bereit weitere Auskünfte zu geben.


    Die Wohnung beträgt 47,5 qm und die Nebenkosten incl. Heizkosten betragen 88,- Euro


    Eine 60 - 70qm große Wohnung zum Mietpreis von 390,- Euro kalt in Köln zu bekommen, ist fast aussichtslos.


    Meine Tochter hatte drei große Immobilienmakler beauftragt eine Wohnung für sie zu finden,
    dazu selber Wohnungsgesuche in verschiedenen Zeitungen aufgegeben und fleißig im Internet nach Wohnungen gesucht.
    Diese Wohnungssuche fand schon 4 Monate vor ihrer Arbeitsaufnahme statt.


    Sie hatte dann nur noch die Möglichkeit ihre jetzige Wohnung anzumieten oder die neue Arbeitsstelle nicht anzutreten.


    Was hätten sie gemacht?


    Sicher wäre meine Tochter auch froh eine etwas preiswerte Wohnung zu haben, aber selbst Sozialwohnungen waren nicht zu bekommen.


    Wenn sie mal einen Besichtigungstermin hatte, kamen im Durchschnitt bis zu 100 Interessenten.


    Da sie ja vor 4 Monaten auch noch keine Arbeit hatte, kann man auch verstehen, das sie durch die Vermieter einige Absagen bekam.


    Die andere Seite war:
    Da sie ja eine " Zugereiste " war, wurden sogar Bewebungen zurückgeschickt, da die Arbeitgeber bange waren, das meine Tochter sich evtl. nicht heimisch fühlen würde und dadurch zurück in ihren Geburtsort wollte.
    Es kamen auch Absagen da sie noch keine Wohnung hatte.


    Also:
    Keine Wohnung - keine Arbeit
    Keine Arbeit - keine Wohnung.


    Nur dadurch das sie in dieser Zwickmühle war, entschloss sie sich die teure Wohnung zu nehmen.


    Darum meinte ich zu Schrader170, wenn er keine Hintergründe wüßte, sollte er nicht so unverschämt sein und alles auf " Man hat keine Lust zu arbeiten " schieben.


    Mfg, Rita

    @ Schrader170


    SIE werden von mir nichts mehr erfahren.
    Wenn ich Ihnen sagen würde, was ich gerne wollte, würde ich mich auf eine Stufe mit Ihnen begeben. So tief möchte ich nicht sinken.


    Dieses Forum ist ja nun nicht dazu gedacht andere " herunter zu putzen " sondern um Hilfe und Tipps in behördlichen Dingen anzubieten.


    Rita

    @
    Schrader170


    Mit ihren unverschämten Worten beleidigen sie jeden willigen Arbeitnehmer, der auch für kleines Geld arbeiten geht und eine Aufstockung zum Lohn oder Wohngeld bekommt.



    @
    Jana


    Meine Tochter bekam bei dem Erstgespräch in der Arge gesagt, das sie Wohngeld beantragen sollte, da dieses höher ausfällt als die Aufstockung. Wohngeldantrag wurde dann auch gestellt.


    Nun hat sie einen neuen Sachbearbeiter, der anderer Meinung als seine Kollegin ist und bekam von ihm den negativen mündlichen Bescheid.


    Also:
    2 Sachbearbeiter von der Arge und zwei verschiedene Meinungen.


    Meine Tochter wartet nun schon seit 4 Wochen auf eine schriftliche Benachrichtigung der Arge oder des Wohngeldamtes.


    Mfg, Rita

    Schrader170


    Nur zu Ihrer Information:


    Meine Tochter hat 8 Jahre in den von Ihnen so genannten paritätischen Wohlfahrtsstaat eingezahlt und wurde durch die Insolvenz ihres früheren Arbeitgebers arbeitslos. Sie hat auch nur 5 Monate von diesem "paritätischen Wohlfahrtsstaat" Leistungen bezogen. Ihre neue Arbeitsstelle hat sie durch Eigeninitiative bekommen. Von der Arge kam in dieser Zeit nicht ein einziges Angebot.


    Zu Ihrem Wohnungaangebot:
    Wenn sie in einem 12 oder 15qm Zimmer ihr Leben verbringen möchten, ist das ihre Sache.
    Dazu kommt:
    Bei Besichtigungsterminen kommen im Durchschnitt 100 ( ! ) Wohnungssuchende.
    Die meisten sind Studenten die nur vorübergehend in solchen kleinen Zimmern verbleiben müssen.


    Ich habe nicht behauptet das alle HartzIV Empfänger ihren Tag genießen. Sie müssen nicht in Themen etwas hineinlesen was nicht gemeint wurde.


    Mir ging es mit dieser Aussage nur darum, das sie für das gleiche Geld, was sie jetzt als Lohn bekommt, auch zu Hause hätte bleiben können.
    Ihr Arbeitslosengeld II betrug nur 30,- Euro weniger.


    Sie müssen ein unglücklicher und unzufriedener Mensch sein wenn sie solche Kommentare hier abgeben ohne die Hintergründe zu kennen.



    @ Jalale


    Vielen Dank für die moralische Unterstützung.
    Ich war entsetzt über den Kommentar von Schrader170
    Solche Leute sollte man aus diesem Forum entfernen. Können nur motzen und lästern ,haben aber keine fachlische Kompetenz.


    Jalale, der Umzug wurde von der Arge in ihrem alten Wohnort schriftlich genehmigt! Meine Tochter hatte Arbeitsvertrag und Mietvertrag dort vorlegen müssen. Deshalb verstehe ich ja nun die Haltung der neuen Arge nicht.


    Zudem schrieb ich ja, das sie sich noch einen Zweit-Job dazu sucht. Nur geht das natürlich nicht von heute auf morgen. Sie wohnt ja erst seit 6 Wochen dort.


    Sie hat die Aussage der neuen Arge bisher nur mündlich mitgeteilt bekommen. ( Beim persönlichen Gespräch der Antragsabgabe. )
    Sobald sie eine schriftlichen, negativen Bescheid bekommt, wird sie Widerspruch einlegen.
    Nochmals vielen Dank.
    Mfg, Rita

    Hallo, meine Tochter hat folgendes Problem:


    Am 1.06.09 ist sie nach Köln gezogen da sie dort eine Teilzeistelle angenommen hat.


    Bevor sie nach Köln zog, hat sie intensiev nach einer preiswerten Wohnung gesucht . Leider umsonst.
    Aufgrund der Arbeitsaufnahme war sie gezwungen eine etwas teuere Wohnung anzumieten.


    Nun wird von der Arge, aufgrund der erhöhten Miete, keine Aufstockung zum Gehalt gezahlt.
    Der Sachbearbeiter meinte, sie bräucht auch kein Wohngeld zu beantragen, da sie auch dort ,wegen der erhöhten Miete , keinen Anspruch hätte.


    Meine Tochter sucht zur Zeit natürlich noch zusätzlich nach einem Minijob.


    Ihr Brutto Gehalt - 807,- Euro ( netto 670,- Euro )


    Kaltmiete 390,- Euro



    Meine Meinung:


    Wäre sie nicht umgezogen und vor allen Dingen nicht arbeitswillig, könnte sie weiterhin Hartz IV bekommen und den Tag genießen. Ich finde, das es einem arbeitswilligen Menschen sehr schwer gemacht wird.


    ich würde mich über Antworten sehr freuen und bedanke mich im voraus.


    Mfg, Rita





    Wenn man in Schicht arbeitet, hat man ja zumindest einen halben Tag frei und wie du schreibst, anschließend eine Woche frei.
    Das würde ich auch akzeptieren.
    Aber von 11.00 Uhr morgens bis 20.00Uhr abends, anschließend noch 45Min. zum saubermachen, ist schon heftig.
    Ich werde auf jeden Fall ablehnen, nehme die Konequenzen in Kauf und werde , bei Sanktionen, Klage erheben. Rita

    @ salle


    Meine Frage war nicht arbeiten ohne Tageslicht, sondern mir ging es um die 6Tage Woche und eine Arbeitszeit um mehr als wöchentlich 48 Std.
    Ich habe mal nachgerechnet, es wären jede Woche, 52,5 Std.:eek:
    lg, Rita

    Wo die Grenze der Zumutbarkeit ist frage ich mich auch. Wenn ich diese Stelle annehmen würde, wäre ich von morgens 11 Uhr bis ca. 20.45 Uhr dort anwesend. Ohne Tageslicht, nur unter Neon-Beleuchtung und das von Montags - Samstags.
    Wie sieht es dann aus mit Privatleben? Ich könnte weder einen Friseur-Besuch noch Arzttermine oder Freizeitaktivitäten nachgehen.:(
    Meinen Haushalt ( bin alleinstehend ) müßte ich Sonntags erledigen, so bleibt mir noch nicht mal ein Tag in der Woche zum Erholen.


    Kann mir vielleicht noch jemand mitteilen, ob ich unter diesen Bedingungen diese Arbeitsstelle annehmen muß?
    Lg, Rita

    Ich müßte erst Probearbeiten um zu sehen ob ich für den Job geeignet bin, wenn es dann zu einem Arbeitsverhältnis käme, würde ich meinen Lohn erfahren.
    Meine Frage ist auch: Muß ich 6 Tage die Woche und 48 Std. in der Woche arbeiten?
    Ich empfinde diese Stundenzahl zu hoch und ein freier Tag in der Woche wäre mir auch lieb.
    Wenn ich diese Arbeitsstelle ablehne, muß ich dann mit Sanktionen der Arge rechnen?
    Lg, Rita

    Hallo, muß man ein Stellenangebot annehmen ( Service u. Verkauf ), wo man eine 6 Tage-Woche mit mindestens 48 Std.evtl. mehr, von der Arge angeboten bekommt?
    Zudem war der evtl. Arbeitgeber nicht bereit den Verdienst zu nennen. Erst wenn es zu einer Einstellung kommt, will er mit der Höhe des Gehalts rausrücken!!:confused:
    Kann ich dieses Angebot ablehnen?
    Vielen Dank .Lg, Rita