Beiträge von Tom1967

    Hallo leute, ich habe mal ne frage ich wohne noch zu hause bin 28 jahre alt bezahle keine miete gebe nur was zum haushault dazu, meine freundin will nun zu mir ziehen, bekomme ich dann was gekürzt von mein hartz 4, habe nur 2 zimmer wohnzimmer und schlaf zimmer,


    grüß italia00


    Du benötigst getrennte Zimmer, sprich getrennte Schlafbereiche usw., ansonsten unterstellt die Arge eine Lebensgemeinschaft und eine daraus resultierende Bedarfsgemeinschaft. Meines Wissens werden solche WGs nach 12 Monaten automatisch als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, weil dies einfach unterstellt wird.
    Sogar in Beziehungen wird man als unfreiwilliger Hartz Empfänger gegängelt, weil ein Partner dann für einen aufkommen muss. Ich finde das ist schlimm. Meine Empfehlung: Such dir ein eigenes kleines Reich bis ca. 300 Euro (warm) und besuch deine "Bekannte" so oft du willst. Damit machst du dich nicht strafbar und hast deine Rückzugs-Single-Bude für alle Fälle. Aber auch hier gilt, ist die Beziehung dem Amt bekannt und überdauert 12 Monate wird ebenfalls eine Lebensgemeinschaft unterstellt, die eben nur getrennt geführt wird. Da mußt du echt aufpassen. Ich habe das nur als Info verfasst und NICHT als Anleitung für strafbare Handlungen.


    Falls du mit ihr wirklich zusammen ziehen willst, müßt ihr angeben, das ihr finanziell noch nicht füreinander einstehen könnt, weil die Beziehung noch zu jung ist. Allerdings gilt dann auch wieder die 12 Monats Frist. Such dir halt zumindest einen Halbtagsjob dann sind die Aufrechnungsorgien der Bedarfsgemeinschaft hinfällig.


    Das sind Unverschämtheiten des Amtes, Leute wir müssen zusammen halten.


    Thomas