Beiträge von Devi

    So, da bin ich nochmal.


    Zuerst einmal hat die Minijob-Zentrale eine neue, kostenpflichtige Nr.: 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min). Mit der Frage wurde ich allerdings an das Arbeitsrecht-Info-Telefon "geschickt": 01805 67 67 13


    Es stimmt, dass Mini-Jobber das gleiche Recht haben wie "normale Angestellte", aber das wussten wir ja schon. Meinen gesamten Jahresurlaub kann ich allerdings erst nehmen, wenn ich in diesem Kalenderjahr 6 Monate gearbeitet habe. Das heißt, jetzt kann ich meinen Urlaub aus dem letzten Jahr und den ersten drei Monaten dieses Jahres nehmen (insgesamt 12 Werktage) und ich drei Monaten kann ich schon den gesamten restlichen Jahresurlaub von diesem Jahr nehmen, wenn ich will (also nochmal 18 Werktage, da ich ja dann 6 Tage schon genommen habe werde und man insgesamt 24 Werktage Urlaub im Kalenderjahr hat). Hoffe meine Beschreibung ist einigermaßen verständlich. Mein Arbeitgeber hat also Unrecht, wenn er sagt, dass ich immer nur den Urlaub nehmen kann, den ich schon erarbeitet habe. Die 6 Monate Wartezeit müssen also in einem Kalenderjahr erfüllt sein, aber nur einmalig. Ganz logisch erscheint mir das alles zwar nicht, aber es ist scheinbar so. Logisch wäre für mich, dass man einfach nur die Wartezeit erfüllen muss, unabhängig vom Kalenderjahr, weil die Wartezeit ja dazu dient, dass der Arbeitgeber sicher sein kann, dass der Angestellte nicht nur mal eben für 3 Wochen bei ihm arbeitet und dann seinen vollen Urlaub nehmen will. Ich hatte also nicht ganz Recht, aber auch nicht ganz Unrecht. Schriftlich bestätigen tun die einem das allerdings nicht, also die vom Info-Telefon. Muss das meinem Chef dann so erklären und sagen, dass ich da angerufen habe. Werde ihm die Nummer geben und sagen, dass er dort auch mal gerne anrufen kann.. :p


    Ob die Frau am Telefon nun wirklich Recht hatte, weiß ich auch nicht. Sie musste selber nachgucken und schien sich nicht ganz sicher. Wenn man sich die beiden Gesetzesauszüge mal anguckt, finde ich, dass sie sich irgendwie widersprechen.


    http://bundesrecht.juris.de/burlg/__4.html
    http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html


    Der eine sagt, nach 6 Monaten Wartezeit hat man den vollen Urlaubsanspruch, der andere bringt das Kalenderjahr ins Spiel, aber leider auch in sehr schwammiger Formulierung, wie ich finde. :confused: Bezieht sich "in diesem Kalenderjahr" auf die Wartezeit oder auf den Urlaubsanspruch? Die deutsche Sprache ist zuweilen sehr verwirrend, obwohl sie so viel Grammatik und Formulierungen besitzt. Eure Interpretationen dieser beiden Auszüge würde mich sehr interessieren... :cool:

    Danke nochmals für eure Antworten.


    Fakt ist, dass ich den vollen Urlaub nehmen möchte, weil ich eine größere Reise machen will, was ich meinem Chef auch gesagt habe. Ansonsten muss ich eben zwei Wochen unbezahlt nehmen, was finanziell für mich nicht gerade toll ist, weil ich leider zur Zeit wenig Geld zur Verfügung habe. Ihr habt beide irgendwie Recht, denn einerseits sagt das Gesetz "voller Urlaubsanspruch" und ich will mich auch nicht gegenüber anderen Mitarbeitern benachteiligen lassen. Andererseits weiß ich von anderen Rechts-Streitigkeiten, dass das Gesetz nicht immer eindeutig ausgelegt werden kann und wird. Wenn ich ehrlich bin, ist das Verhältnis zu meinem Chef sowieso nicht mehr das, was es sein sollte... Hatten schon mehrmals Schwierigkeiten, unter anderem wegen unbezahlten Überstunden und Krankheits-Tagen, die man mir erst nicht bezahlen wollte. Es würde mir also nicht unbedingt etwas ausmachen, es "drauf ankommen zu lassen". Die Attitude meines Chefs, dass die 400-Euro-Kräfte nur die Idioten vom Dienst sind, die eh nichts zu sagen und keine Rechte haben, nervt mich eh ziemlich an. Diese Masche ist in unserer Filiale leider Gang und Gebe, auch von Festanstellten gegenüber "Aushilfen" - die werden immer nur rumgeschickt, für jeden Mist verantwortlich gemacht, teilweise unfreundlich behandelt usw.. Und das obwohl die Aushilfen bei uns sehr viel Arbeit verrichten und es ohne sie kaum laufen würde. Komme mir da manchmal etwas versklavt vor und das akzeptiere ich so nicht, was ich auch schon oft deutlich gemacht habe, da ich kein Mensch bin, der alles in sich reinfrisst. Natürlich hab ich mich damit nicht unbedingt beliebter gemacht...aber ich bleibe mir wenigstens treu und lass' mich nicht so behandeln. Tja, so viel dazu...^^


    lirafe : Meinst du wirklich, dass das Gesetz in diesem Fall so schwammig formuliert ist? Denn mir erscheint die Formulierung "voller Urlaubsanspruch" eigentlich auch ziemlich eindeutig. Aber ich weiß ja, dass das immer so 'ne Sache ist.

    Erstmal vielen, vielen Dank für eure Mühe! :)



    Anders sieht es natürlich aus, wenn der Vertrag von vornherein auf weniger als ein Jahr befristet ist, dann kannst du nur soviel Urlaub nehmen, wie du maximal in der befristeten Zeit erwerben kannst.
    Jana


    Der Vetrag ist mehr oder weniger genau auf ein Jahr befristet, endet genau einen Kalendertag früher als es angefangen hat. Hat dieser eine Tag eine Bedeutung?



    lirafe


    Den Inhalt des Bundesurlaubsgesetzes habe ich bei Wikipedia gefunden. Dort steht:
    "In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitnehmer pro vollem Monat des Beschäftigungsverhältnisses 1/12 des Jahresurlaubs, § 5 . Erst nach Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 ) wird der volle Urlaubsanspruch erworben. Trotz des bereits entstandenen Urlaubsanspruchs wird vielfach in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses kein Urlaub beantragt. Die Wartezeit ist in einem Beschäftigungsverhältnis nur einmal zu erfüllen. In den Folgejahren steht dem Arbeitnehmer in jedem neuen Kalenderjahr der volle Jahresurlaub bereits am Jahresanfang zu."


    => http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz


    Vielen Dank für weitere Antworten!



    P.S.: Mein Chef meinte sogar, dass Festangestellte den Urlaub schon vorher nehmen können, aber 400-Euro-Jobler nicht...obwohl 400-Euro-Jobler doch im Bundesurlaubsgesetz genauso behandelt werden, wie normale Angestellte, oder? Macht für mich irgendwie den Eindruck von Willkür meines Chefs...

    Hallo,


    ich arbeite seit einem halben Jahr auf 400-Euro-Basis. Dass ich Anspruch auf bezahlten Urlaub habe, weiß ich. Die 6 Monate Wartezeit, die man laut Bundesurlaubsgesetz braucht, um den vollen Urlaubsanspruch zu haben, habe ich voll. Nun hatte ich einen Urlaubsantrag gestellt, und zwar wollte ich meinen vollen Jahresurlaub (24 Werktage) auf einmal nehmen. Mein Chef sagte mir dann allerdings, dass ich nach einem halben Jahr Arbeit auch erst Anspruch auf die Hälfte des bezahlten Jahresurlaubs hätte. Aus Sicht des Arbeitgebers ist es natürlich ein Risiko, den Urlaub vorher "herzugeben", denn es könnte ja passieren, dass das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Jahres durch ihn oder den Arbeitnehmer beendet wird, und dann hätte er den Urlaub ja sozusagen verschenkt. Aber das Bundesurlaubsgesetz, das ja auch für Minijobs gilt, verstehe ich so, dass ich das Recht dazu habe, den vollen Urlaub vor Ablauf des ganzen Jahres zu nehmen, auch wenn der Arbeitgeber damit ein Risiko hat. Weiß jemand da genau Bescheid? Verstehe ich das Gesetz falsch oder habe ich Recht? Wie kann ich mich gegenüber meinem Chef durchsetzen? Über Antworten bin ich sehr dankbar. :D