Beiträge von jolik

    hallo isarot, zu der kürzung des mehrbedarfs für alleinerziehende kurz folgendes: mir ist erklärt worden, dass alleinerziehende z. b. für notfälle mal jemanden zur kinderbetreuung engagieren und dafür bezahlen müssen. das kann man ja nicht immer kostenlos bei omi. ist ein elternpaar vorhanden, hat man eben eher die möglichkeit, sich zu ergänzen. dafür und ähnliche dinge, bei denen ein alleinerziehender im gegenteil zum elternpaar benachteiligt ist, wird dieser mehrbedarf gezahlt. es geht da also nicht um die ansprüche der kinder. und da ein 7jähriges kind leichter oder auch nicht mehr so oft zu beaufsichtigen sein sollte als z. b. ein kleinkind, wird der satz dann eben in diesem alter gesenkt.


    @ Horst
    sehr gut formuliert! bin absolut deiner meinung.


    lg von jolik

    hallo jolly, auch ich habe einen sohn, der mittlerweile die 12. klasse im gym. besucht und im sommer 20 wird. seine volljährigkeit hat sich überhaupt nicht auf die leistungen ausgewirkt. lediglich muss er regelmäßig eine schulbescheinigung bei der arge einreichen - er könnte ja die schule auch abgebrochen haben -.
    was die sache mit dem schülerbafög angeht, hatten wir bei meiner älteren tochter, als sie noch das gym. hier in der stadt besuchte, auch einen antrag gestellt. die auskunft lautete, dass sie schülerbafög nur bekommen würde, wenn die schule mehr als zwei fahrtstunden entfernt vom elternhaus läge. hat sie also nicht bekommen. aber auch ganz normal weiter hartz IV bis zum beginn des studiums.
    hast du den bescheid denn mal mit dem alten bescheid verglichen. es muss sich doch irgendwo etwas geändert haben, wenn dein sohn nur noch 9 € erhalten soll. Text genau durchgelesen? manchmal stehen dort ja auch hinweise, was anders berücksichtigt worden ist. Will damit nicht andeuten, dass du nicht alles gelesen hast, aber manchmal "übersieht" man ja auch mal was, weil da ohnehin immer so viel drin steht. Solltest du keinen genauen hinweis finden, würde ich so schnell wie möglich einen Termin bei dem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung machen und noch einmal darauf hinweisen, dass er weiter zur schule gehen will. evtl. geht das ja auch schon am telefon. lg jolik

    Hallo peperonico, dass du und dein partner in etwa gleich viel verdient, hat nur etwas mit der wahl eurer steuerklassen zu tun, wenn ihr verheiratet seid. wenn du nur für eine person - ein kind - unterhaltspflichtig bist, wirst du normalerweise eine verdienststufe höher eingestuft (düsseldorfer tabelle), nach der dann der kindesunterhalt berechnet wird. dein neuer partner ist gegenüber deiner tochter nicht zum unterhalt verpflichtet, auch nicht, wenn ihr verheiratet seid, es sei denn, er würde sie adoptieren oder aber ihr würdet auf hartz IV angewiesen sein und zusammen in einer bedarfsgemeinschaft leben. dann würde auch das einkommen deines mannes mit auf deine tochter verteilt werden. aber wenn ich dich richtig verstanden habe, lebt sie weiterhin bei deinem ehemaligen. Wenn du kein eigenes einkommen mehr haben solltest (als nur-hausfrau und mutter), dann ist dein mann dir gegenüber und dem weiteren kind unterhaltspflichtig. du hättest dann auch einen anspruch auf ein taschengeld, das du zur Unterhaltszahlung verwenden kannst. ansonsten kannst du dich beim jugendamt erkundigen und evtl. die unterhaltshöhe herabsetzen lassen. Wie das mit den spesen ist, bin ich mir nicht sicher, ich glaube, sie werden nicht mit berücksichtig. aber ruf doch beim JA an. LG jolik

    Sternenfee
    zu deinem beitrag vom 09.05.09, 20.14 h: wenn man kostenlosen urlaub haben möchte, sollte man sich anderweit bemühen und wenn man an einer reha teilnehmen soll und ja auch möchte, dann sollte sie zumindest auf die krankheiten ausgerichtet sein, die es zu behandeln und nach möglichkeit zu verbessern gilt.
    was soll die bemerkung, dass sich mein AG auch schon durch mich genervt fühle?
    und warum schreibst du mir, dass man sich, wenn man sich mit einem rentenantrag trage, vorher alle konsequenzen bedenken soll? ich hatte um eine solche auskunft nicht nachgefragt. ich bin mit meiner rente zufrieden.
    und deine berufserfahrung in allen ehren, aber du scheinst so viel davon zu haben, dass du dich gestresst fühlst und wohl leicht in der art, korrespondenz zu führen vertust. und wenn du das machst, musst du nicht von anderen erwarten, dass sie das einfach überlesen. ich bin zu jedem freundlich und erwarte, dass man das auch zu mir ist. ausserdem gehöre ich nicht zu irgendwelchen muttis, die sich in grundsatzdebatten über ordentiches benehmen einlassen. darüber gibt es nichts zu debattieren. und jeder darf mir gerne sagen, dass ich mich geirrt habe und mich aufklären, wie etwas richtig oder zumindest besser geht, aber der ton macht die musik. ich bin hier verhältnismäßig neu und solltest du dich über andere im beruf oder hier oder sonst wo geärgert haben, dann laß es dort und nicht bei mir. LG von jolik

    Zu Ziffer 6.
    In SGB XII § 90 Abs. 2 steht u. a.: "die sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom einsatz oder von der verwertung...8. eines angemessenen Hausgrundstücks..."
    § 91: Darlehen: soweit nach § 90 für den bedarf der nachfragenden person vermögen einzusetzen ist, ..."


    du kennst dein hausgrundstück und kannst für dich entscheiden, ob es nach § 90 Abs. 2 Ziffer 8. nicht zu verwerten ist. und wenn dir das zu unsicher ist, kannst du doch evtl. auch mal vorab beim sozialamt die frage klären, damit du nicht so lange in der luft hängst und dir sorgen machst um dinge, die für dich gar nicht in frage kommen.


    Und § 91 besagt doch nur, dass für den fall, dass nach § 90 vermögen einzusetzen ist und dieses nicht sofort verwertet werden kann (Gründe s. § 91) die sozialhilfe als darlehen gezahlt wird, bis eine verwertung erfolgen kann/darf.

    hallo lirafe,
    zu 2. und 3.:
    warum erhebst du keine klage vor dem sozialgericht auf zahlung einer rente?
    zu 5.:
    wie ich schon mal geschrieben hatte, habe ich das gleiche problem mit dem mir "vor die nase gsetzten 19jährigen sohn". sämtliche korrespondenz, die mit der arge zu führen ist, auch anträge, unterschreibe ich selbst. mein sohn ist jetzt zwar auch im anschriftenfeld eingesetzt und auf S. 3 des bescheides der arge als "Vertreter der BG" aufgeführt, er wird aber in keiner weise tätig.
    ich hatte beim AG einen antrag auf beratungshilfe zwecks überprüfung der sachlage gestellt, weil ich mich selbst in meinem recht auf selbstvertretung und in meinem recht als mutter auf vertretung meiner mdj. kinder eingeschränkt fühle. daraufhin habe ich heute post vom AG bekommen:...
    "das gericht sieht die klärung der frage, die ihnen mdl. und schriftlich von der arge sowie v. d. gericht beantwortet wurde als mutwillig an. wie die arge bereits ausgeführt hat, ist die einsetzung des sohnes aus reinen praktikabilitätsgründen und nicht aus rechtsgründen erfolgt."...
    das ist dann doch so zu verstehen, dass die willkürliche einsetzung eines vertreters der BG, es eben nicht zwingend erforderlich werden läßt, dass diese person auch anträge usw. unterzeichnet. diese einsetzung erfolgt eben nur aus vereinfachungsgründen, um dort jemanden zu haben, der noch erwerbsfähiger hilfebedürftiger ist. ich würde an deiner stelle auch weiterhin die korrespondenz im eigenen namen stellen und unterschreiben.

    PS: und wenn du es einfach zu hause nicht mehr aushalten kannst und angst vor deinem mann haben musst, dann kannst du mit deinem kind jederzeit zum nächsten frauenhaus gehen um zur ruhe zu kommen. dort wird dir dann auch geholfen, den richtigen weg zur eigenen wohnung einzuschlagen. evtl. solltest du dich schon beizeiten auf einen solchen weg einstellen und die info einholen, wo das nächste frauenhaus ist. fällt mir gerade so ein, weil du geschrieben hattest, "wenn deine sachen und du das überleben...". der auszug scheint also auch nicht problemlos durchzuziehen zu sein. und im notfall kann man bei tätlich werdenden männern auch immer die polizei anrufen.sie setzen ihn dann auch per "Platzverweis" für einen zeitraum aus der ehelichen wohnung, selbst wenn er die miete allein bezahlt. also bleib so cool wie möglich und bereite wie gesagt alle möglichkeiten gut vor, damit du im fall des falles nicht wie kopfleer dastehst und irgendwo bleiben musst, nur weil du kein geld hast. das bedeutet eben nicht, auch keine rechte zu haben.

    hallo schnupps, ich würde dir empfehlen, die beim zuständigen amtsgericht einen berechtigungsschein für anwaltliche beratungshilfe zu besorgen und zwar in sachen unterhalt für dich, für das (gemeinsame?) kind, trennung innerhalb der gemeinsamen wohnung, (ggfls kann einer im wohnzimmer schlafen oder du mit im kinderzimmer), bezahlung der miete usw.. du müsstest für den antrag beim amtsgericht erklären, dass du als hausfrau eben über keinerlei einkünfte verfügst und dich eben wegen des unterhalts usw. beim anwalt informieren möchtest. Der anwalt/die anwältin kann deinen mann dann über alles, was und wie es zu regeln ist, in kenntnis setzen. erst wenn du über deine rechte und ansprüche gegenüber deinem mann genau informiert bist und falls erforderlich, wenn er nicht so will, wie du, per anwalt versucht hast, deine rechte durchzusetzen, kannst du überhaupt erst andere hilfe geltend machen. die arge ist ja nur letzte instanz, wenn man woanders nichts her bekommt. Wenn euer kind ein gemeinsames ist, für das er unterhaltspflichtig ist, kannst du zum jugendamt gehen und unterhaltsvorschuss beantragen. das geht für längstens 6 jahre oder aber bis zur vollendung des 12. lebensjahr des kindes (soviel ich weiß). der unterhaltsvorschuss ist aber nicht so hoch wie der unterhalt, der dem kind normal zusteht, so dass die differenz dann einzuklagen wäre, wenn er nicht freiwillig den gesamtbetrag bezahlt. nicht nur mit einem unterhaltsvorschuss zufrieden sein. aber ich denke wirklich erst mal zum anwalt und sich eingehend beraten lassen. viel glück!

    wenn du zahlungen von der arge erhälts oder sonst nachweisen kannst, dass du nur über ein sehr geringes einkommen verfügst - z. b. durch wohngeldbescheid - solltest du zum amtsgericht gehen und beratungshilfe beantragen. wird sie dir genehmigt, kannst du dich bei einem anwalt deiner wahl beraten lassen, wie weiter zu verfahren ist, z. B. anfechtung des kaufvertrages oder ähnliches. kommt es zum rechtsstreit, wird der anwalt für dich bei gericht prozeßkostenhilfe beantragen. das ist aber immer von deinem einkommen, unterhaltspflichten usw. abhängig. wenn du also meinst, dass du zu dem personenkreis mit wenig einkommen gehörst, dann suche das amtsgericht auf und stelle den antrag. fragen kostet ja nichts. viel erfolg wünscht jolik

    na ja, so sehe ich das auch. in einer firma, in der ich früher mal arbeitete, hat die leiterin des verkaufs gekündigt. es hat sich zeitnah jemand beworben, der gut gepaßt hätte. da meinte der senior- zu dem juniorchef: der würde genau ins profil passen, aber sowas kann man ja nicht nehmen. bewirbt sich einfach irgendwo, obwohl wir noch gar keine ausschreibung rausgegeben haben. sowas macht man ja wohl nicht." da fragt man sich natürlich, was die chefs denn so denken, wenn man zum wiederholten male eine bewerbung schreibt, ohne dass die firma gesucht hat. hier in der stadt haben einige große unternehmen sich bei dem früheren sozialamt beschwert und um unterlassung gebeten, weil sie genau wussten, dass etliche bewerbungen aus dem druck des amtes heraus geschickt wurden. und dann muss man sich mal vor augen halten, dass die arge ja auch eine gewisse zahl an angewiesenen bewerbungen mit 5 € pro stück im rahmen der aufwandsentschädigung bezahlt. bewerbungen, die keiner haben will, nur weil man den auflagen nachkommen muss. rechne das mal auf die gesamte BRD um. eine unmenge von geldern, die anders viel besser angelegt wäre. na ja, also wie gesagt, sei froh, dass du nur 6 alle 2 monate bringen musst und nicht pro monat oder noch mehr. und beantrage auch die aufwandsentschädigung dafür.

    Du kannst als ALG II-Bezieher ein Darlehen beantragen, wenn dir die Kostenübernahme nicht bewilligt wird für notwendige größere Anschaffungen, die nicht vom Regelsatz bezahlt werden können und für die du nicht genügend Rücklagen angespart hast. Evtl. verlangt der SB der Leistungsabteilung einen Nachweis darüber, ob der zu ersetzende Gegenstand irreparabel ist (durch Fachmann). Das solltest du beim SB abklären. Teure Schulbücher oder Taschenrechner für Schüler höherer Klassen können so ggfls. auch durch Darlehen finanziert werden.
    lg von jolik

    hallo schnuffelchen, denke mal, dass du vielleicht einen einsichtigen arbeitsvermittler hast, dem klar ist, dass es in deinem beruf oder in berufsverwandten tätigkeitsbereichen kaum angebote gibt und er daher eben nur die 6 bewerbungen in zwei monaten einfordert. ausserdem denke ich, auch wenn man sein limit erreicht hat und sich aber noch was bietet, wird man diese chance ergreifen und sich dort auch bewerben, es sei denn, man will eben gar keinen neuen job. bei mir war es so, dass der arbeitsvermittler in meinem und mehreren artverwandten bereichen nicht eine einzige stelle finden konnte, bei der ich mich hätte bewerben können. daraufhin hat er mir dann 3 pro monat auferlegt. ich fand es immer sehr schlimm, wenn man sich zum wiederholten male bei einer firma anbietet - obwohl diese überhaupt niemanden sucht - weil ja irgendwann im erreichbaren umkreis die möglichkeiten mal erschöpft sind. man kann sich ja nicht als op-schwester bewerben, wenn man vom anwalt kommt, nur um den auflagen der arge zu genügen. trotzdem viel erfolgt. lg jolik

    @ lirafe
    das mit den klassenfahrten habe ich hier vor ca. 1 1/2 jahren bei einer podiumsdiskussion erfahren. hat dort ganz klar ein mitarbeiter der arge erklärt, dass alles übernommen werden muss. ich hatte eine teilweise bewillligung zwei tage vorher im kasten. nach widerspruch aber auch den rest bewillligt bekommen. bei der rente weiss ich das auch noch nicht so genau. aber da muss ich durch. meine älteste tochter hatte anlässlich der vorbereitung ihrer abi-fahrt von sich aus ihren mitschülern erklärt, dass es genug leute gibt, die sich die teuren flugreisen nach arenal usw. nicht leisten können und man auch etwas anderes unternehmen könne. als die mehrheit doch die flugreise wollte, hast sie sich dagegen entschieden und gemeint, dass es ihr wirklich nicht weh oder leid tue, wenn sie nicht dabei sei. ihr war das alles etwas zu oberflächlich. und ich denke, dass sie voll hinter dieser entscheidung stand. jetzt studiert sie im 4. semester jura und hat ihre eigene kleine wohnung - weg von der bg - und hat durch das viele rechnen hier im haushalt gelernt mit ihrem geld zu wirtschaften. das sind erfahrungen, die andere in so jungen jahren nicht machen mussten. kürzlich hat sie mir erzählt, dass sie dadurch den wert jeder sache mit ganz anderen augen sieht und sich eben auch an kleinen - günstigen - dingen erfreuen kann. ist doch tatsächlich noch was gutes rausgekommen beim gang durch den scheuersack.
    hast du dich für deine tochter mal erkundigt, was ermäßigte schülertickets für den bus kosten, damit sie leichter zur schule kommt? oder liegen die dann trotzdem noch außer reichweite?
    lg jolik

    @ lirafe
    zu 1. hast vollkommen recht, was die gefühle der kinder und auch die situationen in anderen familien angeht. mein ältester sohn ist mit der schule beschäftigt z. z. facharbeit und psychisch gar nicht in der lage, sich solchem druck auszusetzen und ich will auch gar nicht solchen druck für ihn. also ich schreibe meine post an die arge immer mit meinem briefkopf und unterschreibe auch selbst.


    zu 2. soweit ich weiss, kann man einen gutachter auch ablehnen, jedenfalls einmal.
    die von der RV bestellte gutachterin hat mir auch davon abgeraten, wegen meiner körperlichen probleme eine vom orthopäden verordnete reha zu beantragen, weil sonst die rente zurückgestellt werden würde. habe ich auch so gemacht. Allerdings bin ich schon mindestens 1 jahr in ergotherapeutischer behandlung. die RV hat nicht einmal eine befreiung von der ärztlichen schweigepflicht für meinen psychiater oder die therapeutin verlangt. hat nur wie gesagt die gutachterin bestellt. auf telefonische anfrage bei der RV hat man mir gesagt, dass man sich im grunde auf deren gutachter verlasse und nur zusätzlich berichte einhole, wenn es dann noch offene fragen gäbe. arzt und therapeutin haben vor kurzem nur mal einen bericht an die krankenkasse geschickt, weil die mal nach dem stande angefragt haben. läuft aber alles so weiter. die therapeutin ist echt spitze. war früher längere zeit bei einer psychotherapeutin. diese jetzt behandelt mit ergo und kinesiologie und ganz vielen anderen sachen, z. b. touch for health, hat verschiedene ausbildungen und war auch in indien. tarot-karten, bachblüten und viele andere sachen sind ihr geläufig. ist auch bei sehr vielen "normalen" ärzten hier sehr geschätzt.


    zu 3. VBG. habe schon davon gehört, dass leider keine prozente zusammen gezogen werden. da kommst du auch nicht weiter.
    Rentenversicherung: gehe mal davon aus, dass du den widerspruch ordentlich begründet hast und du zu deinem recht kommen wirst. sonst halt eben klage.
    Arbeitsamt: Warum sagst du immer, dass das sozialgeld nur als darlehen gezahlt wird. Das kann doch nur so gemeint sein, wie es bei mir war, dass - für den fall, dass die RV doch zahlen muss - dann eine verrechnung mit einer rentennachzahlung erfolgt. die können doch nicht allen ernstes verlangen, dass du dein und das leben deiner kinder durch ein darlehen finanzierst. hast du da nicht vielleicht doch etwas misverstanden?
    zu 4. eher gehen: solche gedanken kenne ich, neben allem, was ich so im laufe meiner fast 55 jahre durchgestanden habe u. a. 3 ehen, davon zwei mit alkoholikern, fünf kinder großge- und erzogen, einen ganz schlimmen ex-partner, der sich als psychopath und stalker entpuppt hat, ist die arge mit ihren mitarbeitern das schlimmste überhaupt. aber es war immer der gedanke an meine kinder, der mich - zwischenzeitlich unterbrochen mit ganz großen tiefen löchern - doch hat durchhalten lassen. es tut mir auch ganz oft in der seele weh, dass die kinder unter all dem leiden müssen. aber auf der anderen seitehat sich bei ihnen dadurch ein ganz anderer blick auf das wesentliche entwickelt und eine andere art der zufriedenheit, obwohl sie oder gerade weil sie eben nicht alles haben können, was andere sonst evtl. haben. Und ich denke, es wird ihnen auch irgendwann zugute kommen, was ich ihnen vorlebe, nämlich dass ich mich nach einer gewissen zeit des "durchhängens", die mir - und jedem anderen - natürlich zusteht, mich auf das jetzt besinne, mich frage, was ich brauche, damit es mir gerade jetzt etwas besser geht. einen cappu als seelentröster, eine pille gegen die schmerzen, einen klick ins net?, und dass ich mich dann eben doch nicht unterkriegen lasse. Also sei nicht nur für deine kids eine gute mutter sondern auch für dich selbst. es wird schon laufen!
    ach übrigends, mein 11jähriger war im letzten sommer 6 wochen in beelitz-heilstätten bei potsdam. habe ihn dort mehrmals besucht. leider waren wir immer an die ausgangszeiten gebunden und konnten nicht so viel anschauen,wie wir es gern getan hätten.
    lg von jolik

    @ Horst GRUNERT
    Dank für deine mühe. meinem letzten antrag (ab Mai) hatte ich ein schreiben beigefügt, in dem ich erklärt hatte, dass ich versuchen möchte, ab juni - nach eingang der ersten rente ende mai - auf eigenen finanziellen beinen stehen zu können. darauf hin ist nur noch für mai bewilligt worden, "da Sie lt. eigenen Angaben ab Juni 2009 auf Leistungen nach dem SGB verzichten bzw. andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen....dass wir Ihnen ganz normal die Leistungen für den Monat unter Anrechnung der Rente auszahlen und es leider keinerlei Möglichkeit für eine Zahlung von, wie Sie meinen Übergang/- Überbrückungsgeld gibt, da Sie für den Monat hier einen ganz normalen Anspruch haben. Sollte es dennoch zu einer Überzahlung aufgrund von Vorschussleistungen der ARGE bei z. B. der Wohngeld- und Kindergeldstelle kommen, müssen Sie mit einem Rückforderungsverfahren rechnen. Ebenfalls weise ich darauf hin, dass IHr Anspruch für den Monat Mai 2009 direkt und in voller Höhe an Sie ausgezahlt wird und keinerlei Zahlulnlgen an den Vermieter erfolgen. Teilen Sie aus diesem Grund bitte ihrem Vermieter mit, dass Sie dann evtl. am Ende des Monats erst Ihre Miete zahlen können. ..."


    War dann auch schon selbst bei der Teamleiterin: Nein, nein es geht nicht anders - wurde mir gesagt. Hatte dort einen absoluten Nervenzusammenbruch und bestimmt etwas sehr schlimmes getan, wenn ich nur für mich selbst verantwortlich wäre. einfach weil man sich bemühen kann, wie man will - und immer schön freundlich bleiben, sonst fliegt man raus - aber du rennst gegen eine mauer. die sollten doch froh sein, wenn sie mich mit drei kindern dann los sind, wenn sie mir nur noch für mai die rente nicht anrechnen würden. aber wenn ich es so nicht schaffe, liege ich denen immer weiter auf der tasche. doch vollkommen unlogisch! habe jetzt eine (andere) änwältin eingeschaltet, die ein eilverfahren in erwägung zieht, weil ein normaler widerspruch ja auch nur in der warteschleife hängen bleibt und mir weiterhin kein geld gezahlt wird.


    ich habe in letzter zeit schon gedacht, auf meiner akte dort ist bestimmt ein stempel mit nem galgen oder so, weil ich schon so viele sachen bemängelt und auch etliche durch bekommen habe. aber nach dem, was ich hier so alles gelesen habe, verstärkt sich mein eindruck, dass dort tatsächlich sehr viele leute sitzen, die gar keinen bock haben, dem bedürftigen zu helfen und die einfach zu blöd sind oder denen es zu viel mühe macht, sich um für beide seiten vertretbare entscheidungen zu bemühen.


    hast du eigentlich noch einen tipp, wie man zu zuschüssen für schulmaterial für die 11. und 12. klasse kommt. im sommer sollen ja 100 € pro kind gezahlt werden, aber nur bis zur 10. klasse. geht man davon aus, dass kinder von arge-abhängigen nicht weiter kommen oder sollen sie einfach gar nicht weiter? gerade dann wird doch alles noch viel teurer. antrag wurde auch abgelehnt.
    Vielen Dank und lg von jolik

    @ lirafe
    also, bescheide habe ich ja noch nicht sondern erst mal vorgesprochen. wohngeld kann man neben der rente beantragen. wenn es jemandem zusteht aufgrund der einkommenssituation pp wird es gezahlt, und zwar nicht als darlehen. das aber nur immer ab dem zeitpunkt der antragstellung. also hätte ich gleich bei eantragung der rente auch wohngeld beantragen müssen, aber ohne rentenbescheid? mit dem ALG II Bescheid wäre ich da ja nicht weiter gekommen.
    die sache mit der hilfeleistung nur noch als darlehen hatte ich zwar schon mal irgendwo gelesen, aber den zusammenhang leider wieder vergessen. kannst du bitte noch mal kurz anreißen? irgendwer muss doch leistungspflichtig sein (nicht nur als darlehnsgeber).
    sag mal, was willst du eigentlich mit dem ausdruck "vorzeitig gehen" sagen?
    mein 20jähriger sohn - 12. klasse - ist mir ja seit ich sozialgeld innerhalb der bg bekomme, auch vor die nase gesetzt worden. das ist ja mit ein punkt, den ich nicht nur ätzend finde. ich fühle mich selbst entmündigt und als mutter zweier mdj. kinder entrechtet. in 1629 bgb steht ganz eindeutig: eltern vertreten ihre kinder. das paßt nicht zum sgb II. dann mein sohn ist vertreter der bedarfsgemeinschaft und somit auch als vertreter seiner ´mdj. geschwister und mir - seiner mutter - eingestuft. zuerst stand er nur auf s. 3 oben als vertreter und ich im anschriftenfeld, jetzt steht er auch dort. man muss sich schon so viel gefallen lassen und dann auch noch das. aber richtig mitfühlen kann da wohl nur jemand, dem es auch so geht.
    zu deiner sache mit der rente pp möchte ich noch kurz anmerken - bittte bis zum schluss weiterlesen - : da dich das ganze drum und dran mit deiner krankengeschichte allein schon sicherlich viele nerven gekostet hat und auch die abhängigkeit von der arge, die ständigen rückschläge usw. bestimmt nicht zur besserung deines nervenkostüms beitragen, solltest du einen psychiater aufsuchen falls noch nicht geschehen und dem dein ganzes leid erklären. wenn du dann deinen rentenantrag nicht durch bekommst, solltest du widerspruch einlegen oder einen neuen antrag stellen und diesen hauptsächlich auf deinen psychischen gesundheitszustand gründen. diese anträge gehen meistens eher durch. habe ich im bekanntenkreis. ist ihr vom sozialverband geraten worden, weil vorher abgelehnt. und letztlich ist es doch egal, warum du rente beziehst, wenigstens du bis abgesichert. LG jolik

    Horst GRUNERT
    Vielen Dank für deinen Hinweis, aber da liegt ein Misverständnis vor: Ich stehe zur Zeit mit sehr wenig Geld da, weil die ARGE für den Monat Mai die erste Rentenzahlung, die für Mai erst Ende des Monats auf mein Konto überwiesen wird, voll für Mai als Einkommen anrechnet - entsprechend des Zuflussprinzips. Die ARGE hat mir den Vorschlag gemacht, doch meinen Vermieter zu bitten, Miete, NK und Heizkosten erst am Ende des Monats bezahlen zu dürfen, eben wenn die Rente eingegangen ist. Dann fehlt mir aber das Geld für den Monat Juni und alles geht wieder von vorne los. Ich möchte aber mit der Ende Mai fließenden Rente ab Juni - zusammen mit Kindergeld, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt - mit meinen Kindern von der ARGE weg sein. Aber so funktioniert das ja nicht. Sie zahlen lieber immer weiter, statt für einen Monat auf die Anrechnung zu verzichten. LG von jolik

    @ lirafe
    Zu der Sache mit der Erwerbsminderungsrente kurz folgendes: Ich beziehe "Rente wegen voller Erwerbsminderung". In der Anlage "Darstelllung der Hinzuverdienstgrenzen" steht u. a.: "Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Rente wegen voller Erwerbsminderung
    - in voller Höhe 400,-- €
    -in Höhe von drei Vierteln..... 642,60 €
    -in Höhe der Hälfte...... 869,40 €
    -in Höhe von einem Viertel ...... 1.058,40 €."
    Demnach heißt die Rente tatsächlich immer "Rente wegen voller Erwerbsminderung", die einem dann wohl auch in Höhe der vorgenannten Teile zugestanden werden kann.
    LG von jolik

    lirafe
    Also wie schon berichtet, hatte zunächst der Med. Dienst der ARGE ein Gutachten erstellen lassen und daraufhin entschieden, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten könne, also erst mal voll arbeitsunfähig war. Die Leistungsabt. hatte dann nach ca. 9 Monaten "festgestellt", dass die Sachlage so ist - obwohl vom Arbeitsvermittler und mir zusätzlich informiert - und mich aufgefordert, Rentenantrag zu stelleln. Ab diesem Zeitpunkt habe ich Sozialgeld bezogen. Man hat mich aber nie darauf hingewiesen, dass diese Zahlung nur als Darlehen erfolgt. Als die Rente bewilligt und eine Nachzahlung berechnet war, weil die Rente ab dem Monat der Antragsstelllung bewilligt wurde, hat die ARGE dann natürlich ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung für den Zeitraum ab Rentenbewilligung geltend gemacht und sich von der Nachzahlung überweisen lassen, und zwar bis zum Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes. Rente durch seit 01.10.08. Erste Zahlung erfolgt für Mai erst Ende Mai auf mein Konto und die ARGE rechnet diese Zahlung ja nach dem Zuflussprinzip für Mai voll mit an. Mir fehlt diesen Monat jetzt also Miete mit NK und Heizung sowie noch ein Teil vom Lebensunterhalt. Also wenn du tatsächlich einmal Rente bekommen solltest, dann bitte auf so etwas vorbereitet sein. LG von jolik