Beiträge von LaBohr

    bin in teilzeit tätig, verdiene 700,00 euro netto, habe 30 tage urlaub im jahr und soll, da ich einer bedarfsgemeinschaft angehöre eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
    eine verwechselung liegt nicht vor, die sachbearbeiterin verwies auf eine beschlussfassung der geschäftsleitung sowie auf den paragraphen 15 des sgb II.
    "das ist doch nicht dramatisch, ihr mann unterschreibt das doch auch". "für mich ist das dramatisch, denn ich bin nicht arbeitslos".


    außerdem machen mich solche formulierungen in einer sogenannten eingliederungsvereinbarung:
    >bei einer unangemeldeten oder unerlaubten ortsabwesenheit enfällt der anspruch auf arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichen bekanntwerden. wird ein genehmigter auswärtiger aufenthalt unerlaubt verlängert,
    besteht ab dem ersten tag der unerlaubten ortsabwesenheit kein anspruch auf leistungen mehr...<
    sehr sehr wütend!!!


    am tag des erhalts dieses briefes musste ich mich mehrmals übergeben, habe fehlerhaft gearbeitet, irgendwie neben mir gestanden und gedacht, das kann ich mir unmöglich gefallen lassen.


    wer weiß, wie viele menschen noch betroffen sind.


    zwei tage später bekam ich post von einer anderen dame des gleichen amtes, nachweise über mein einkommen ab november 2008 vorzulegen. (was übrigens kein problem darstellt)
    wenn ich aber meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme, wird man die geldleistung für mich und die mit mir in der bedarfsgemeinschaft lebenden personen ganz entziehen.


    ich habe 28 jahre in der ddr gelebt und bin vor dem mauerfall in die bundesrepublik geflüchtet.
    die erfahrungen, die ich mit der staatssicherheit machen musste, haben mich nicht so berührt, wie die
    entwürdigenden machenschaften, die seit jahren von den jobcentern ausgehen.


    kann mir jemand schreiben, wie ich in meinem konkreten fall vorgehen könnte (habe noch nicht unterschrieben und will eigentlich auch nicht). vielen dank!