Beiträge von lehmibaby

    hallo jalale...


    Ich weis ehrlich gesagt gar nicht warum ich noch Kindergeld bekomme wenn du das jetzt so sagst so genau hab ich mich noch nicht damit beschäftigt. Aber angerechnet wird es sprich bekomm ich 212,07 euro + 164 euro das ich auf meinen Bedarf oder Regelsatz komme. Weiß zum Beispiel auch das ich das bis zum 25. Lebensjhr bekomme wenn ich dazwischen keine Arbeit bekomme.Es wird vielleicht damit zusammenhängen weil meine Eltern mir den Unterhalt nicht zahlen können bzw finanzieren können da mein Vater Invalidenrentner ist (600 Euro monatlich bekommt) und meine Mutter auch arbeitslos ist (muss glaube vom Vater mitleben und bekommt nur einen geringen Teil Hartz 4. Wenn du eine bessere Lösung hast dann bitte ich bin für alles wissenswerte offen... :)


    und die Wohnung ist eine 2 Raumwohnung, 49,4qm, 328,- Euro warm. Für zwei Personen angemessen wurde mir gesagt und von meiner Fallmanagerin bestätigt. Hab gestern auch meine Leistungsrehnerin angerufen und sie sagte genau das gleiche wie du also sprich ist alles genehmigt. :)


    mfg

    hallo jalale...


    Danke erstmal für deine antwort ich muss sagen das ist mal ein aussagekräftiger Text den selbst die dümmsten unter uns verstehen müssten...


    als nächsten sorry für den zweiten Thread aber des musste sein weil ich dachte man vergisst mich nächste woche ist aber schon der mietvertrag... Deswegen musste es schnell gehen...


    Hallo jana danke das du auch geholfen hast aber mit als BG angerechnet werden kommen wir unterm strich nicht auf mehr raus so wie ichs mir ausgerechnet habe... (164 + 164 + 310 + 212,07) müsste um die 800 euro sein...so und eben diese sind ganz wichtig weil würden wir angenommen den mietvertrag unterschreiben und das amt macht dumm sitzen wir nachher in der scheiße (sorry das wort) wie sollen wir essen finanzieren weil die summe dann grad mal für das da wäre was bezahlt werden muss...deswegen dies ganze nachfrage nach dem Probejahr... Aber ich geh jetzt davon aus das jalale recht behält und versuch es einfach mal... :D außerdem hab ich ja auch mal wieder vor Arbeit zu bekommen weil ewig dem Staat zur Last fallen nur wegen Krankheit ist einfach nicht mein Ding...


    in diesem Sinne danke für die Hilfe! :)


    mfg

    Hallo liebes Forum... :)


    mein Frage:


    Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft auf Probe >>> was bedeutet das "nicht gemeinsam wirtschaften".


    Mit dem gemeinsamen Konto ist mir klar aber dürfen wir jetzt auch nicht in einem Bett gemeinsam schlafen? oder muss es jetzt eine Dreiraum Wohnung sein damit jeder SEIN Zimmer hat? Oder ist das nur im finanziellen Bereich zu verstehen wie getrennte Einkäufe und Zahlungen usw.


    Bitte helft mir schnell


    mfg

    ok das ist mir klar...mit dem jahr... :) mir ist halt nur so unsicher wegen dem auf probe weist?! Weil wenn nämlich alles zusammengerechnet würde werden mir ja glaube 120 euro oder so abgezogen. tja dann bleiben 30 Euro zum Leben übrig und des ist auf jeden Fall nicht viel.


    Hab auch zudem noch eine Frage: Sie wird im Juni 18. Ab dann kann sie BAB beantragen soweit hab ich mich informiert. Wie wird das dann verrechnet?! Bzw wieviel würde ihr da zustehen an BAB.


    Kannst du mir nochmal einen Paragraphen raussuchen der das beschließt mit der eheähnlichen Gemeinschaft auf Probe? Meine Leistungsrechnerin scheint nämlich nicht ganz Hell im Kopf und scheint ihr erster solcher Fall zu sein. Das ich zumindest was zum vorlegen habe. ;)


    Und wie versteht sich das mit der Willenserklärung?! Meinst du : >>> Zur Veränderungsmitteilung ein schreiben aufsetzen das wir nicht gemeinsam wirtschaften oder was soll ich da drauf schreiben.


    mfg :)

    ich vergaß...


    Was ist nun noch zu beachten beim zusammenziehen das wir nicht gemeinsam wirtschaften?! Zählen da nur die konten oder auch die schlafplätze...

    Hallo liebes Forum.


    Ich hoffe ihr könnt auch mir helfen es ist nämlich nicht mehr viel Zeit (genau genommen 1 woche).


    Es geht um folgendes. Ich (20) und meine Freundin (17) wollen zusammenziehen.Sie hat eine Ausbildung mit einem Verdienst von 310 euro und ich bin ALG2 empfänger mit den normalen Leistungen, zudem noch jeder Kindergeld. Sie zieht bei ihren Eltern aus, ich aus meiner derzeitigen 1 Raum Wohnung.


    Wie bereits gesagt wollen wir zusammen ziehen nur bin ich jetzt etwas verunsichert. Nach meinen Rechnungen zu folge hätten wir gemeinsam 150 Euro zum Leben übrig. Diese Summe kommt aber nur zustande wenn wir auf probe zusammen wohnen sprich nichts angerechnet wird oder gekürzt wird,etc. Meine Fragen an euch:


    1. Kann mir jemand ein genaues Urteil raussuchen wo alles über eheähnliche Gemeinschaft steht?
    2. Wie ist das zu verstehen: das Jahr wird nur auf Probe genommen wenn wir nicht gemeinsam wirtschaften?! Heißt das wir dürfen auch nicht in einem Bett schlafen? Aber da wäre das ja dann wieder eine WG.


    Ich bitte um schnelle Hilfe von euch... :)


    mfg


    Edit: die 150 Euro zum Leben sind mit allen Abzügen außer essen und Tabak!