Beiträge von Ichbins_"

    Hallo zusammen,


    aus aktuellem Anlass einer mir bekannten Person.


    Die ARGE hat einen Umzug befohlen zwecks Verringerung der laufenden Kosten.
    Dieser umfasst einen Umzug aus einer fast 80qm Wohung in eine Ein-Personen Wohnung mit ca 45qm Größe.
    Diese Wohnung wurde genehmigt.


    Nun hat man einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.


    Meine Frage, warum?


    Die ARGE befielt einen Umzug, geht aber davon aus dass man als H4-Empfänger noch genug Vermögen hat um den Haushalt einer 3 Zimmerwohung finanziell alleine zu stämmen?
    Ich sehe darin keinen Sinn.
    Alleine ein Kleiderschrank, das Doppelbett und die massive Holzwohnwand aus dem Wohnzimmer sowie Couch etc. dürften locker zwei bis drei Touren beanspruchen.
    Der Umzug wird nicht in einen "etwas größeren" 3,5-Tonner passen (den habe ich damals schon beansprucht obwohl es nur ein Zimmer war), hierzu benötigt man zwingend einen kleinen LKW mit samt Fahrer!


    Wer soll die Sachen tragen?
    Der Sohn, der 170km entfernt wohnt (Er würde natürlich helfen, aber die Kosten sind auch nicht gering, und aufgrund seiner physischen Probleme ist es nicht möglich schwere Sachen zu heben)?
    Vielleicht die weiblichen "Bekannten" die man noch mit um die 50 Jahren hat?


    Einen Rückenschaden trägt man sein Leben mit sich herum.
    Das kaputte Inventar, sollte zum Beispiel die Vitrine zu Bruch gehen, wird auch nicht bezahlt, was bei einem Umzugsunternehmen versichert wäre.


    Ich habe alte Sachen gefunden die besagten, dass die ARGE die Kosten tragen MUSS, wenn diese den Umzug anleiert.


    Gibt es hierzu Urteile?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.


    Vielen Dank im Voraus,


    Daniel

    Hallo zusammen,


    ich hoffe ich bin hier richtig und wenn nicht, bitte ich darum dass "mich" jemand verschiebt...


    Zu meinem Problem:


    Ich habe Ende Januar meine Ausbildung beendet (da war ich noch 24 Jahre alt), danach war ich arbeitslos bis Juli 2009.


    Während dessen hatte ich einen Minijob (160 Euro) von Februar bis April 2009.
    Zusätzlich zu dem Arbeitslosengeld natürlich.
    Zwischen Februar 2009 und Juli 2009 habe ich Kindergeld bezogen.


    Nun schreibt mir die Familienkasse dass diese 820 Euro für die Monate Februar bis Mai 2009 zurückfordern (übrigens lag schon ein Überweisungsträger bei mit Bitte um Überweisung bis zum 27.12.).


    Nun frage ich mich: Warum?
    Liegt es an meinem Jahreseinkommen 2009 - Juli bis Dezember 1200 Euro Netto monatlich ?


    Wenn dies so ist, bekomme ich diese Summe dann nachträglich von der ARGE?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen.


    Vielen Dank im Voraus,
    Daniel

    Hallo zusammen,


    wie vielleicht welche Wissen, mache ich gerade die selbe Leier durch wie eine Dame, die zur Zeit gegen die ARGE vorgeht.
    Es geht um die Anrechnung der Schmerzensgeldzinsen und einer schon vorhandenen Klage gegen die ARGE.
    (Mein Fall siehe hier: http://www.sozialleistungen.in…zensgeldzinsen-10560.html)


    Die Arge hat gegen das Urteil Az: S 23 AS 2/08 Berufung eingelegt Az: L 7 AS 33/09


    Nun überlege ich folgendes:


    Mein Widerruf wurde abgelehnt weil, logisch, Urteil erst in 1. Instanz und somit noch nichts rechtskräftig.
    Berufung wurde schon im Mai eingelegt


    Gibt es eine Möglichkeit die Forderungen so lange "einzufrieren" bis das Urteil der Klägerin rechtskräftig ist?


    Vielleicht weis hier jemand darüber bescheid.
    Würde mich sehr freuen.


    Vielen Dank und Grüße,


    Daniel

    Guten Morgen zusammen,


    wie es nun so kommen musste... ich denke es geht kein Weg an einer Klage vorbei, alleine um mein Hab und Gut zu schützen ;-)


    Vielleicht möchte sich ja noch jemand aus dem Rechtsbereich dazu äußern?


    Ich gehe davon aus, dass ich damit etwas losbreche was der Allgemeinheit dienlich sein könnte... aber mal abwarten.


    Viele Grüße,
    Daenni

    Dass würde jedoch heißen, dass die Versicherungen in ihrer Kalkulation das ANLEGEN des Schmerzensgeldes nicht berücksichtigen dürften und somit mehr zahlen müssen als bisher.


    Das Urteil des SG Aachen hat ja schon festgelegt:


    1. Eine aufgrund Abfindungsvergleich erfolgte Schmerzensgeldzahlung zum Ausgleich eines
    Unfallschadens, die vor der Beantragung von Leistungen nach SGB 2 zugeflossen ist, stellt
    Vermögen iS des § 12 Abs 1 SGB 2 dar, dessen Verwertung jedoch eine besondere Härte nach
    § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 darstellen würde. Wäre das Schmerzensgeld nach Antragstellung
    zugeflossen, so wäre es auch als Einkommen durch Nichtberücksichtigung gem § 11 Abs 3 Nr 2
    SGB 2 privilegiert. (Rn.18)


    2. Nach Antragstellung zugeflossene Kapitalzinsen aus dem Schmerzensgeld sind ebenfalls
    gem § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2 von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. (Rn.17)


    In diesem Fall ging es um jährliche Zinsen von 3000 Euro.


    Das Urteil liegt zur Zeit nach Berufung beim Landessozialgericht Essen.


    Zitat


    Erhälst du jetzt Schmerzensgeld und Zinsen ausgezahlt von der Versicherung oder so, würde ich sagen, die Zinsen zählen nicht als Einkommen, da bis Dato nicht auf deinen Namen laufend.


    Dies wäre die Schmerzensgeldrente die anrechnungsfrei ist da dies die komplette Schmerzensgeldzahlung betrifft. Geschütztes Vermögen.


    Zitat


    Legst du das Schmerzensgeld an und kommst dann zu mehr Guthaben als zulässig und auch zu mehr Zinsen, als anrechnungsfrei, wird das überschüssige Geld (sowohl Kapital als auch Zinsen) berücksichtigt.


    Dies wäre die Auszahlung des Schmerzensgeldes wo, wie oben schon geschrieben, die Versicherung "weniger" zahlt als bei der Schmerzensgeldrente weil davon ausgegangen wird, dass dieses Geld angelegt wird.


    Heißt: Schmerzensgeldrente Laufzeit 50 Jahre = insgesamt 100.000 Euro. Geschütztes Vermögen.
    Einmalige Zahlung = 80.000 Euro und jedem bleibt frei das Geld anzulegen oder zu verplempern.
    Ob man es anlegt oder anders investiert, bleibt einem selber überlassen.


    Sollte nun die ARGE gewinnen, dann hieße dies für die Versicherungen, dass sie ihre Kalkulationen überdenken, wenn nicht sogar nachzahlen müssten, da diese Zinseinkünfte als Einkommen (was unmenschlich wie auch asozial wäre) zu bewerten sind und somit nichtmehr geschützt wären.
    Im Endeffekt gäbe es dann keinen Unterschied mehr zwischen Schmerzensgeldrente und einmaliger Schmerzensgeldzahlung... ich freue mich auf diesen Kampf.


    Sorry... auch aus dem Bauch heraus muss es "klingeling" machen.
    Wer hier Beklagter ist (ARGE) und das so durchsetzen möchte dem sollte diese SItuation so geschehen dass man von dem Geld für das man gelitten hat auch noch LEBEN muss obwohl dies laut Versicherung ein "Ausgleich" der Schmerzen bzw eine Sicherung für das spätere Alter bedeuten sollte.


    Zudem besagt § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2:
    Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen:
    ...
    "Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden."


    Schmerzensgeld: "...das heißt Schadensersatz als Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art..."


    Zudem:
    "Auch "angespartes" Schmerzensgeld ist insofern gemäß § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 6 SGB II privilegiert. Es liegt innerhalb der Dispositionsfreiheit des Geschädigten, wie er mit den aus einem Schadensereignis resultierenden Beträgen zum Ausgleich des immateriellen Schadens umgeht"


    Also würde sich die ARGE selber die Gestze legen wie sie möchte?


    Hui... es wird hart aber ich denke ein Sieg... :rolleyes:


    Wenn noch jemand Einsicht hat würde ich mich freuen..


    Viele Grüße,
    Daenni

    Hallo zusammen,


    ich hätte da ein Problem und hoffe noch dass man mir in dieser Sache helfen kann.


    Es geht um Folgendes:


    Ich, 25 Jahre, wohnte bis vor meinem 25. Lebensjahr in einer BG (Mutter).
    Nun (nach meinem Geburtstag) soll ich nochmal alles ausfüllen und nach dem Abgleich mit dem Steueramt... habe ich im Jahr 2008 Zinsen in Höhe von XXX Euro bekommen. Was ja voll korrekt ist.


    Diese Zinsen sind ausschließlich das Resultat einer Schmerzensgeldzahlung nach einem schweren Motorradunfall.


    Nun möchte man mir diese Zinsen anrechnen... was in meinen Augen wirklich schon Zweifel an unserem Rechts- und Sozialsystem mit sich bringen würde.
    Man erleidet Leid, muss neu Laufen lernen und 2,5 Monate in ne Pfanne... bekommt eine Schmerzensgeldzahlung weil man diese Anlegen möchte (Sogar der Rat des Rechtsanwaltes) für die spätere Zeit und nun wird dieses abgezogen...


    Nun habe ich das Urteil Aktenzeichen: S 23 AS 2/08 gefunden und dieses besagt:


    "1. Eine aufgrund Abfindungsvergleich erfolgte Schmerzensgeldzahlung zum Ausgleich eines
    Unfallschadens, die vor der Beantragung von Leistungen nach SGB 2 zugeflossen ist, stellt
    Vermögen iS des § 12 Abs 1 SGB 2 dar, dessen Verwertung jedoch eine besondere Härte nach
    § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 darstellen würde. Wäre das Schmerzensgeld nach Antragstellung
    zugeflossen, so wäre es auch als Einkommen durch Nichtberücksichtigung gem § 11 Abs 3 Nr 2
    SGB 2 privilegiert. (Rn.18)


    2. Nach Antragstellung zugeflossene Kapitalzinsen aus dem Schmerzensgeld sind ebenfalls
    gem § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2 von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. (Rn.17) "


    Die Langfassung aus Juris.de spare ich mir mal...


    Damit bin ich zur ARGE und habe denen das so vorgelegt. Nun die Antwort "Dies müsse noch vor den Bundesgerichtshof".



    - Okay... was heißt dass nun für mich wenn der Bescheid nun kommt?
    - Muss ich dann Klagen und hoffen dass diese Klage zu Gunsten meiner Wenigkeit entschieden wird?
    (Wovon ich mal ausgehe nachdem ich mir den Tatbestand zu obigen AZ durchgelesen habe).


    - Wird dort "eh nichts" entschieden weil dass alles noch auf höherer Instanz entschieden wird und man somit auch "noch" nichts einziehen kann?


    - Darf man nun dennoch meine Zinsen anrechnen und diese bekomme ich dann (wenn es so weit ist) wieder ausgezahlt?


    - Oder gibt es bezüglich dieses Falles schon eine neue Entscheidung bzw. Neuigkeiten?



    Was mich dabei etwas "stört" ist der Rattenschwanz der kommen wird auch in Bezug auf die Versicherungen, da diese wohl die Zinserträge mit bei ihren Beiträgen "einberechnen".
    Nach dem Motto "Wenn jemand anlegt, schön, wenn nicht pech" und ma somit die Schmerzengeldhöhen zugunsten der Opfer anpassen müsste.


    Ich würde mich wirklich freuen wenn man mir hilft oder mir Quellen o.ä. nennt wo ich mich selber informieren könnte...


    Vielen Dank im Voraus und herzlichste Grüße,
    Daenni

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,


    wir stehen hier vor einem Problem (David gegen Goliath) und kommen einfach nicht weiter, so dass uns dieses den letzten Nerv raubt.


    Es geht um folgendes:


    Ich habe meine Ausbildung im Januar erfolgreich beendet, danach war ich arbeitslos, habe mir einen 400 Euro Job gesucht und zig Bewerbungen geschrieben. Diese Woche hatte ich ein Praktikum 160km entfernt und werde wohl kommenden Monat dort eingestellt. Sprich: Bemühungen!


    Meine Mum bezieht ALGII.


    Mein Vater war verpflichtet bis zum Ende meiner Ausbildung Unterhalt zu zahlen, das ist klar.
    Nach der Ausbidlung habe ich allerdings durch meine Bemühungen und den 400 Euro Job meinen "Unterhalt" selber verdient.
    Somit ist mein Vater doch ab Februar nicht mehr verpflichtet zu zahlen, oder?

    Nun verlangt die ARGE, dass ICH denen meine Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzeige aufgrund der Unterhaltszahlung meines Vaters, da uns sonst die Leistungen komplett gestrichen werden.


    Nun war die letzte Zahlung im Februar, soweit so gut (was auch so telefoniasch angegeben wurde). Gestern habe ich aber gesehen, dass der Unterhalt diese Woche nochmal auf mein Konto überwiesen wurde... diese Summe werde ich als "Fehler" zurück auf sein Konto überweisen, so dass im Monat März einmal + SummeX und einmal - SummeX dort steht.


    Ich frage mich aber: nach welcher Rechtssprechung ist dies zulässig? Die versuchen aufs Verrecken uns in die Pfanne zu hauen.
    Die haben es sogar shriftlich mit der Beendigung der Ausbildung und aufgrund der fehlenden Rechtssprechung zahlt mein Vater kein Unterhalt mehr... und dennoch verlangen die nun den Nachweis.


    Kann man gegen diese Forderung Einspruch erheben oder soll ich damit direkt zum Anwalt?


    1. haben die versucht meinen Vater dran zu kriegen dass er weiterhin Untrhalt zahlt. Nach der Info des Jugendamtes hat meine Mum dieses Schreiben aufgesetzt dass aufgrund fehlender Rechtssprechung etc... .
    2. wollen die nun meine Kontoauszüge sehen wobei ich dieses Verhalten nur in Zusammenhang mit H4 kenne und ich gerne mal wüsste nach welchem Recht/Auffassung die mich nackig machen dürfen.
    3. sehe ich nicht ein den März zu zeigen, da die letzte Zahlung (auch rein rechtlich) im Februar war und es denen somit ka... egal sein kann ob mein Vater mir ne Trilliarden-Monopoly-Euro im März überwiesen hat.
    4. wollen die die Leistungen streichen wenn ich dieser Forderung nicht nackomme.


    Also was tun? Über rechtssprechungen freue ich mich besorders...
    Vielen lieben Dank,


    Ich :)

    also ich frage mich was ALG I mit unterhaltspflicht zu tun hat


    Ich auch


    Zitat

    der arbeitsagentur kann das schnulli sein, denn sie gibt das arbeitslosengeld prozentual aus, der unterhaltsbedarf ist erst dann relevant wenn du ALGII bekommst (allerdings auch aufstockend)


    So sehe ich es auch. Zumal meine Mutter dieses Schreiben bekommen hat und dort um Nachweis gebeten wurde und nicht ich der Adressat war (was dann noh logisch nachzuvollziehen wäre, da ja ICH Unterhalt bekomme)


    Zitat

    was dich und dein vater betrifft, hat die arge nicht zu interessieren, da es keinen belang zur leistung aus SGBII für deine mutter hat


    Unterhalt wird also nicht auf das ALG II meiner Mum angerechnet? Rechtslage?
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    Ich verstehe da einiges nicht, ich denke es wird nur schwierig dagegen anzukämpfen... David gegen Goliath.
    Und ohne Beweis werde ich dort nicht weit kommen, zumal die sich ja alles erlauben können da man wahrscheinlich zu 80% damit durch kommt.

    Guten Morgen zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe dass mir dennoch gut geholfen wird da die Frist so langsam abläuft:


    Problem:


    Meine Mum bezieht ALG II, ich beziehe nach meiner beendeten Ausbildung ALG I, wir beide sind also Arbeitssuchend.


    Nun bekam meine Mum ein Schreiben, dass mein Vater weiterhin Unterhalt zahlen müsse und sollte dies nicht gehen aus finanziellen Gründen, müssen wir (bzw mein Vater) einen Nachweis erbringen.


    Der Kontakt zu ihm ist durchaus gut und er zahlt dann regelrecht für das Arbeitsamt, da ein Großteil eh eingezogen wird. Zudem möchte wir seine finanziellen Verhältnisse aus gutem Grund nicht offenlegen...


    Nun meine Frage: Habe ich einen Unterhaltsanspruch, obwohl ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe, mich um einen Job bemühe (sogar in Vorstellungsgesprächen war), Arbeitslos bin aufgrund der finanziellen Lage der Firma....?


    Drei Rufnummern ergaben NICHTS.. Forderungen sind schnell gestellt, aber ich möchte wissen wo diese Forderungen stehen, da ich denke (und mir schon zig mal gesagt wurde), dass ich keinen Unterhalt bekommen muss.
    Ich bin Gesund, kann arbeiten, bin volljährig (und habe die Ausbildung beendet, somit greift §1610 II BGB nicht mehr) und suche einen Job.


    Über eine Antwort wäre ich dankbar, evtl sogar mit Rechtssprechung und/oder AKtenzeichen sollte es dazu einen Fall geben.


    Vielen Dank im Voraus,


    Ich :)