Beiträge von Elfi113

    Hallo Lirafe,


    herzlichen Dank für Deine Antwort!
    Sicher habe ich das damals blauäugig mit meinen Eltern geregelt - und jetzt mache ich mir Sorgen, daß die "alten Herrschaften" Schaden nehmen könnten.
    Gibt es denn nicht festgelegte Freibeträge bezüglich Sparguthaben, wie es sie für ALG-Bezieher gibt?


    An dieser Stelle muß ich mal sagen: wie schön, dass es dieses Forum gibt - man fühlt sich nicht völlig allein gelassen mit einer schwierigen Situation.


    Liebe Grüße
    Elfi

    Wer kann mir Informationen geben über die Höhe von Sparguthaben/Kapital, das unberücksichtigt bleibt bei Unterhaltsverpflichteten? Mein Sohn, z, Zt. im Praktikum, anschl. in der Lehre, hat eine Wohnung in einer anderen Stadt bezogen + ALG II beantragt. Jetzt werden meine Vermögensverhältnisse untersucht, was ja auch OK ist. Ich verwalte Geld meiner 88-jährigen Eltern + wüßte gerne,was jetzt auf mich zukommen kann.
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


    MfG
    Elfi:o