Beiträge von somnambule

    Hallo Basilikum,


    da Dein Mann, wie Du schreibst, zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist zu erwarten,das sich sein Regelsatz für die kommenden 3 Monate um 30% verringern wird, also statt € 311 nur € 217,70 gezahlt werden. Diese insgesamt ausbezahlten € 653,10 werden jedoch nur als Darlehen gewährt und sind in zu vereinbarenden monatlichen Raten zurück zu bezahlen.
    Die Leistungen für Dich und die Kinder bleiben von dieser Kürzung unberührt!


    vG Berthold


    Hallo
    Im Grunde genommen, hast du recht, aber als Darlehen kann es noch nicht gewährt werden, solange die Sperrzeit läuft, denn das Arbeitsamt untersucht erst genau, ob eine Begründung darin liegt.
    Denn zuerst muss ja Widerspruch beim AA eingereicht werden, gegen die Sperre.
    Sollte dann nähmlich doch entschieden werden,das die Sperre doch komplett aufgehoben wurde, holt sich das Jobcenter dieses Geld Vom AA zurück.
    Da das Jobcenter ja nicht weiss, wie die Entscheidung ausfällt, steht ihm der verkürzte Leistungssatz vorläufig zu zu.
    Bei den 30% hast du Recht. Aber bei Aufhebung der Sperre, bekommt er auch diese Differenz nachgezahlt.
    Soweit ich weiss, besteht anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. egal aus welchen Gründen erstmal.
    Die Frau und Kinder können garnichts dafür und haben keine Kürzungen zu erwarten.
    Und noch zu den Raten.
    Sollte es zu einem Darlehen kommen, dürfen höchstens 10% vom Leistungssatz als Rate zurückgezahlt oder einbehalten werden, weil das Mindestsätze sind.

    Hallo wolle.
    da kann ich Dir gern aus eigener Erfahrung berichten. Ich habe auch selbst gekündigt aus gesundheitlichen Gründen.
    Normalerweise akzeptiert das Arbeitsamt nur Atteste vom Arzt, die vor der Kündigung erstellt wurden, worin der Arzt dir die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt.
    Bei mir lef es aber etwas anders. Zuallererst muss ich sagen, das ich von Anfang an schon gesundheitlich eingeschränkt war, bei Antritt der neuen Arbeitstelle.
    Ich habe also gekündigt und bin natürlich auch erst nach der Kündigung zum Arzt. Dieses Attest wollte das Arbeitsamt nicht anerkennen und so legte ich zusätzlich meinen Bescheid vom Versorgungsamt und ein amtsärztliches Gutachten einer früheren Untersuchung durch ein Arbeitsamt, vor. Das hatte denen auch noch nicht interresiert. Ich natürlich Widerspruch eingelegt mit der Begründung, das sich mein Geundheitszustand durch die Arbeit verschlechtert hat und ich schon eingeschränkt in diese Arbeitsaufnahme gegangen bin. Das, wenn ich weiter dort hätte gearbeitet, der Gesundheitszustand noch schlimmer geworden wäre. Habe auch gleich alle arbeiten aufgeführt, die ich machen musste,die nicht zu meinem g... zustand passten.
    Und schwuppdiwupp sperre komplett aufgehoben.
    Möglich ist es aber, das das AA dich zur amtsärztlichen Untersuchung schickt, das ist normal, die wollen ja wissen, ob du echt gesundheitlich eingeschränkt warst.
    Versuche alles mögliche. Aber beim nächsten mal gehe vorher zum Arzt und lass Dich krankschreiben und besprich dann mit dem Doc über die weitereAarbeit bei gesundheitlichen Einschränkungen.
    Viel Glück.