Beiträge von kleiner Panda

    Danke für eure Antwort.
    Hab schon damit gerechnet das ich nicht viel bekomme. Werde demnächst mehr wissen,gehe mich morgen anmelden.
    Aber die dürfen das Kindergeld doch nicht anrechnen.
    Heute kam ja diese Harz4 Reportage, hoffe das ich dann schlauer werde.


    LG

    Hallo,


    Ich bin im moment noch in der Elternzeit,diese endet im September.
    Jetzt war ich beim Arbeitsamt und habe alle Behördengänge erledigt und jetzt habe ich Heute erfahren das ich mich nicht arbeitslos melden kann!!
    Es hat mich geärgert und jetzt werde ich wohl Harz4 beantragen müssen.
    Bin verheiratet und mein Mann ist berufstätig,er bekommt 1100,00€ Netto.
    Hab einen 400 Euro Job.
    Jetzt wollte ich wissen was alles angerechnet ,wie viel wird von meinem Mann angerechnet wird und wie viel darf ich von dem Minijob behalten?
    Kann ich mich irgendwo im I-net erkundigen?
    Habe einige Harz4 rechner gefunden,aber die geben mir an das ich nur 100€ -200€ anspruch hab.
    Das kann ja nicht stimmen,oder??



    LG
    kleiner Panda

    Hallo,
    Also wie ich das hier gelesen hab, darf man als Harz4 Empfänger bei einem 400€ Job ,160€ behalten.
    Ok. Aber was ist wenn man verheiratet ist und ein Kind hat,zählt das dann auch?Muss nicht auch die größe der Wohnung berechnet werden usw.??
    Zudem bekomme ich nur 390€ (anstelle von 400€). Wie viel darf ich dann behalten?
    (Ich weiß noch nicht wie viel Harz 4 ich bekomme,da ich noch in der Elternzeit bin.)


    Meine Freundin sagte nämlich das man nur 120€ behalten darf. Keine ahnung wo sie das her hat,auf der Seite vom Arbeitsamt steht nix von 120..blicke aber trotzdem nicht durch.


    :confused:
    LG
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    Also meine Freundin hat ihren neuen Partner auch angemedet.
    Sie wollte ihn auch erst nicht anmelden,weil sie angst hatte das die Beziehung vielleicht scheitern könnte. Aber aus Angst das ihr Ex man sie beim Amt verrät und sie eine Sperre bekommt, war zu groß.
    Deine Freundin sollte ihren Partner anmelden,zur Not soll sie sagen das er nur Vorrübergehend dort wohnt.


    Die vom Amt kriegen ganz schnell raus,was Sache ist...
    Und das man das erst nach 1Jahr melden muss,kann ich mir nicht vorstellen!


    LG

    Danke dir.
    War mir unsicher,weil ich vor meiner Elternzeit ja gearbeitet habe,dachte das ich da Arbeitslosengeld bekomme.
    Leider habe ich aber keine Arbeitsstelle mehr,da der Vertrag ausgelaufen ist.

    Hallo,
    Bin neu hier und habe dieses Forum durch zufall gefunden.


    Ich bin zur zeit noch in Elternzeit,die demnächst endet.
    Und habe dann kein Einkommen mehr. Der Lohn meines Mannes reicht nicht aus.


    Jetzt wollte ich wissen,ob ich anspruch auf Harz4 habe oder ob ich Arbeitslosengeld beantragen muss.
    Kann zur Zeit nicht (Voll/ Teilzeit) arbeiten gehen da mein Kind unter 1 Jahr ist und eine Kinderkrippe ist nicht grad billig.
    Wenn mein Sohn aber im Kindergartenalter ist und nächstes jahr dürfen die ja schon mit 2 jahren rein,würde ich gerne wieder Arbeiten.


    Leider kann ich mich nicht mit meinem Mann absprechen,da er Vollzeit arbeitet und unregelmäßige Arbeitszeiten hat.
    Wollte wissen,an wen ich mich da wenden muss und ob ich mich auch 3 Monate vorher dort melden muss,nicht das ich eine Sperre bekomme.


    Die Frau bei der Elterngeldstelle konnte mir da keine genaue Auskunft geben.


    LG
    kleiner Panda