Beiträge von Benedikt16

    Hallo Jolik, Lirafe,
    Habe mal eine Frage, wollt Ihr hier Antworten zu Euren Problemen, oder findet hier nur ein Meinungsaustausch in Erfahrungen auf dem Gebiet des Sozialwesen statt.


    Wenn Ihr Fragen beantwortet wollt haben, müßt Ihr sie gezielt stellen und nicht in einem Bericht über bisherige Erfahrungen verstecken.


    Wenn Ihr nur Meinungsaustausch betreiben wollt, wird es bestimmt noch einen anderen Tread geben.


    Ich verstehe diesen Tread als Tread für Hilfe suchende.


    Seid bitte nicht böse über meinen Beitrag, aber ich lese mich hier durch um zu helfen und Ratschläge zu geben.


    Übrigens , wenn ich Eure Berichte so lese,wird die tatsächliche Gegebenheitt im heutigen Sozialwesen
    gut geschildert.




    L.G. Benedikt16.

    @benedikt 16
    Erst einmal danke für den link, der aber leider nicht funktioniert. Und warum unterschied die mich vertretende Anwältin dann immer zwischen Minderung und Unfähigkeit? Muss ich mal nachhaken. Aber alleine mein Sprachempfinden würde auch einen Unterschied annehmen. Werde gleich mal ein bisschen googeln.


    Gruß. Lirafe


    Weil es in der heutigen Erwerbsminderungsrente zwei Facetten gibt, Die eine behandelt die frühere Berufsunfähigkeit, und die andere die Erwerbsunfähigkeit.Alles unter einem Namen.


    Bei mir klappt der Link.
    Vieleicht probierst Du hiermit nochmal.:http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/service/V162-Rente-wegen-voller-Erwerbsminderung.php


    Gruß benedikt16.

    ratloser ,


    Was bei Dir abgegangen ist, ist heute fast an der Tagesordnung, wird nur nicht im publiziert, da viele von Ihren Rechten nicht gebrauch machen.


    Hier hilft nur noch Klage beim zuständigen Sozialgericht zu beantragen. Dies macht jede Rechtsberatung,
    oder stelle einen Antrag für kostenlosen Rechtsbeistand in einem Sozialverfahren. Sozialverfahren sind kostenlos.Bringe die ganzen Mißstände ans Tageslicht mit Beweisen der bisherigen Vorkommnisse.


    Widerspruch kann hier nicht gelten, da kein Aufhebungsbescheid ergangen ist.deshalb direkt Klage beim Sozilagericht stellen.


    Stelle Antrag auf weiterzahlung bis zur Klärung durch das Sozialgericht.dann werden sie meistens hellhörig und werden die Angelegenheit auch achtsammer bearbeiten.


    Also Antrag auf Rechtsbeistand beim zuständigen Amtsgericht stellen.
    Rechtsbeistände von Gewerkschaften sind aiuch zulässig bei Sozialgerichten.

    Antrag auf Weiterzahlung bis zur Klärung des Sachverhalt durch das zuständige Sozialgericht bei der zuständigen Arge stellen.



    Die Einstellung der Zahlung ohne Aufhebungsbescheid ist rechtswiedrig.
    Also sofort beii der Arge auf sofortighe Zahlung mit dem Hinweis auf Einreichung einer Sozialklage drängen.


    Direkt morgen hingehen, Donnerstag haben sie bis 18.00 uhr geöffnet.wenn Du nicht kannst, einen Deiner Elternteile oder einen bekannten mit einer Vollmacht ausstatten um dort vorzusprechen.


    Ich hoffe, das ich Dir mit meinen Anregungen geholfen habe.
    Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne persönlich an mich wenden.


    Musst nur hier einen Hinweis hinterlassen.


    Habe die ganze Angelegenheit gerade für meinen Sohn zu Ende geführt mit Erfolg.


    P.S. Telefonate bringen hier gar nicht und sind nur teuer. Nur schriftlich alles machen, für spätere Beweisunterlagen.



    L.G. benedikt16

    Da du ja wirklich noch krank bist, versuche doch Erwerbsunfähigkeits-Rente zu beantragen.
    Warst du schon beim Arzt vom Arbeitsamt? Die Amtsärzte könnten auch weiterhelfen.


    Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Das heißt, "Die letzten 36 monate rentenversicherungspflichtig gewesensein, erst dann kann man Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.Früher hieß das mal Erwerbsunfähigkeitsrente.



    L.G.benedikt16.