Beiträge von birgitm82

    Die freundin is doch NICHT bei ihm gemeldet und hat nen eigenen Wohnsitz, und arbeitet und bekommt kein ALGII also darf die ARGE nciht ihre wohnung kontrollieren aber sie dürfen jederzeit deine Wohnung kontrollieren. Sie darf sich ja bei dir aufhalten und auch dein bett mit dir teilen, hat ja schließlich ne eigene Wohnung und wohnt ja auch cniht bei dir. Ihr habt ja keinen gemeinsamen Haushalt und keine gemeinsame Haushaltskasse bzw. gemeinsame konten oder versicherungen oder ein gemeinsames kind mit dem ihr beide in einer wohnung wohnt. und Besuch darf man bekommen über tage wochen monate .

    Zusammenziehen und nciht sein leibliches Kind


    Hallo zusammen,
    habe mal eine Frage die ich mir bisher nicht beantworten konnte und zwar schauts so aus:
    ich habe ein Kind ab Juli beziehe Elterngeld für 12 Monate 65% vom Arbeitslohn Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Danach gehe ich wieder Arbeiten.
    Jetzt wird ab August mein Freund zu mir ziehen. Es ist aber nicht sein leibliches Kind. Er bezieht ALG II.
    Mit was für Einbußungen müssen wir rechnen??


    Viele sagen er bekähme dann 90% der Regelleistung plus 1/3 der Mietkosten da wir ja zu 3 in der Wohnung leben.
    Wir wissen wirklich nciht mit was wir rechnen können.
    Egal wieviel oder wenig es ist es ändert ncihts ans Zusammenziehen, währe halt einfach schön zu wissen was man hat um planen zu können.
    und vor allem wie wird das allgemein gerechnet und wie wird das gerechnet wenn ich wieder voll arbeiten gehe und er ALG II Empfänger bleiben würde??